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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1934-04-01 · 7 (1.4.1934) · p. Seite 131

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
10 (1934)
Issue
7 (1.4.1934)
Date
1934-04-01
Page
Seite 131 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 7 Bayerische" Israelitische Gemeindezeitung 131 Eine Lektion aus Bibel und Misch nah i. Was teißt Haggadah? — Haggadah heißt nicht Erzählung, sondern Bekenntnis Die Antwort auf die in der Uberschrift gestellte Frage scheint einfach zu sein. Von jeher versteht man unter dem Wort Haggadah die Erzählung vom Auszug aus Ägypten. Die religiöse Pflicht zur Erzählung dieses geschichtlichen Vorgangs wird abgeleitet aus dem Gebot in 2. Buch Mose 13, 8: rnam „wehiggadetah lewincha" — „Du sollst Deinem Söhne erzählen". Schön hier erhebt sich die Frage: Wenn die religiöse Pflicht, das s'iiiäitische Gebot lediglich dahin geht, daß die Eltern ihren Kindern erzählen sollen, wieso wird allgemein halachisch und traditionell dieses Gebot der „Erzählung" also das Sederhalten im weitesten Umfange dahin ausgelegt, daß jeder einzelne in Israel, gleichgültig, ob er Kinder hat oder solche erzieht, auch \venft er ganz allein steht, in den Sedernächten zu „erzählen" verpflichtet ist? Und noch eine weitere Frage erhebt sich hinsichtlich des Inhalts unserer Haggadah. Wenn wir zur Urmischnah, zur Ur-Haggadah zurückkehren, so finden wir, daß der Inhalt des Berichtes nach der Mischnah in Pesachim 116 a darin besteht, daß der Erzählende den Inhalt der Verse im 5. Buch Mose 26, 5—8 (Wortlaut unten unter Nr. III) wiederzugeben hat. In der Tat enthält ja auch der wesentliche Teil unserer heutigen Haggadah nur diese 4 Verse mit den dazugegebenen Erläuterungen. Es wäre aber doch viel natürlicher, wenn der vorgeschriebens Inhalt der Erzählung in der Wiedergabe des Tatsachenberichtes in 2. Buch Mose 1—12 bestehen würde, oder mit Rücksicht auf die Länge dieses Berichtes zum mindesten in dem letzten Teil desselben 2. Buch Mose 12, 21 ff. genau so, wie derselbe Gegenstand der traditionellen Thoravorlesung am ersten Tage des Festes ist. Warum gerade diese vier Verse im Deuteronomium? Auf beide Fragen soll eine einzige Antwort versucht werden. Die Stelle im 5. Buch Mose Kap. 26 handelt von der religiösen Verpflichtung des jüdischen Hausvaters im heiligen Lande die Erstlingsfrüchte im Tempel zu Jerusalem darzubringen, wofür ja auch das Schwuothfest in der Bezeichnung des Jom-habikurim eingesetzt wurde. Der jüdische Hausvater bzw. Bauer hatte die Verpflichtung bei Darbringung dieser Erstlinge seiner Ernte ein Bekenntnis abzugeben. Dasselbe beginnt im 5. Buch Mose 26, 3 mit den Worten: Dvn THjn Higgadeti hajom ff., also „Ich bekenne heute vor dem Ewigen, daß ich in das Land gekommen bin"; bei der rituellen Hingabe der Erstlingsfrüchte an den Priester im Tempel hatte dann der Darbringende die Verse zu sprechen, welche, wie oben bemerkt, den ursprünglichen Inhalt der Haggadah bilden. Er mußte feierlich bekennen, daß er (das ganze Bekenntnis ist in der Ichform gehalten) in das heilige Land gekommen sei und dann in einem ganz kurzen Abriß in den vier Versen die Geschichte der Volkswertung feierlich verkünden. Dieses Gleichsetzen der eigenen Person mit dem Volk, das vor alten Zeiten diese Geschichte erlebt hat, bildet den Hauptinhalt unseres Seders. Hiezu vergleiche auch die Stelle: „In jedem Zeitalter ist jeder verpflichtet, sich so zu betrachten, als ob er selbst mit aus Ägypten gezogen wäre." Es ist eine wunderbare Art der Einprägung des historischen Vorganges der Volkswerdung, daß jeder sich selbst mit der Geschichte seines Volkes zu identifizieren hat. Hiemit sind aber die eingangs gestellten beiden Fragen ohne weiteres beantwortet. Haggadah heißt gar nicht Erzählung, sondern Bekenntnis. Diese Verpflichtung des Bekennens besteht aber nicht nur im Verhältnis zwischen Vater und Kind, sondern trifft jeden einzelnen in Israel selbständig. Und der Inhalt dieses Bekenntnisses ist zugleich auch der Inhält des vom Auszug aus Ägypten von jedem Juden in den Pessachnächten zu gebenden Berichtes. Jeder hat die Bekenntnispflicht zu erfüllen. Daher wird mit Recht die Stelle in 5. Buch Mose 26 als die Urnorm der solennen Identifizierung des jüdischen Individuums mit seinem Volk zum Gegenstand des Tatsachenberichtes gemacht und erst aus diesem Bekenntnis folgt natürgemäß als Erläuterung die nähere Ausführung der Erzählung, wie sie in unserer heutigen Haggadah niedergelegt ist. Der gleiche Wortlaut in 2. Buch Mose 13, 8: „wehiggadetah" und 5. Buch Mose 26, 3: „hegaditi" dürfte zugleich nach der talmudischen Regel der msy rm: Geserah schawah, das heißt „Gleiche Wortsetzung gibt gleichen Sinn" den Beweis Sir die Richtigkeit unserer Deutung geben. Man könnte allerdings fragen, warum dann nicht der vorgeschriebene Inhalt der Haggadah mit dem entscheidenden Wort 5. Buch Mose 26, 3 zu beginnen hat: „Ich bekenne ff.". Die Antwort darauf wäre aber sehr einfach. Das ganze Bekenntnis konnte doch nur abgegeben werden, solange es jüdische Bauern und einen jüdischen Tempeldienst in Jerusalem gab. Denn nur der palästinensische Bauer konnte künden, daß er „in das Land gekommen sei" und weiter, „daß uns dieses von Milch und Honig fließende Land gegeben wurde, von dessen Früchten er hiemit die Erstlinge darbringe". Man hat von diesem Bekenntnis in der Haggadah eben nur die noch heute für die Galuth und nach Zerstörung des Tempels passenden Verse 5—8 aufgenommen. Wer in der rabbinischen Literatur Bescheid weiß, dem dürfte nicht entgangen sein, daß zwischen der Feier des Jomkippur und des Pessachfestes eine große ethische und religiöse Verwandtschaft besteht. Es wird doch vielfach die Entfernung alles Gesäuerten aus dem Hause in Beziehung gebracht mit der symbolischen Reinigung des Herzens von allen Schlaken zum jüdischen Volk in der Pessachnacht dem Sündenbekenntnis am Versöhnungstage. Hier das nationale, dort das ethisch-religiöse Bekenntnis und es ist historisch interessant, daß neben den Festen des Roschhaschanah und des Jomkippur kein Fest auch heute noch so das gesamte Judentum berührt, als das Pessachfest, ja, daß sogar die rituellen Vorschriften des Pessachfestes in weiten Kreisen des sonst nicht traditionell lebenden Judentums noch eingehalten werden. Es ist das die immanente Logik der Geschichte, welche über alle rituelle Verpflichtungen hinaus das Gebot zum nationalen Bekennertum aufstellt. J. R. E. F.... 1. II, Die Bekenntnisformel im 5. Buch Mose Kapitel 26 bei der Darbringung der Erstlinge Es sei: wenn du in das Land kommst, das ER dein Gott dir als Eigentum gibt und du erbst es und siedelst in ihm nimm vom Anbeginn aller Frucht der Scholle, die du bekommst aus deinem Lande das ER dein Gott dir gibt, legs in die Mulde und geh zu dem Ort, den ER dein Gott wählt seinen Namen dort einwohnen zu lassen, und komm zu dem Priester, der es in jenen Tagen sein wird, und spricht zu ihm: Ich melde heuttags IHM deinem Gott, daß ich in das Land gekommen bin, das Er unsern Vätern zuschwor uns zu geben. Dann nehme der Priester die Mulde aus deiner Hand und lege sie vors Antlitz SEINER deines Gottes Schlachtstatt. Du aber stimm an, sprich vor SEINEM deines Gottes Antlitz: Abgeschweifter Aramäer mein Ahn, er zog nach Ägypten hinab, er gastete dort, wenige Leute, er wurde dort zu einem Stamm, groß, kernhait, gemehrt, übel taten uns da die Ägypter, sie drückten uns, harte Dienstfron gaben sie uns auf, und wir schrien zu IHM, dem Gott unsrer Ahnen, KUChenmBlSter Weinessig für Salate und zum Einmachen. Magister München7

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