Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 3 (1.2.1934)
- Date
- 1934-02-01
- Page
- Seite 42 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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42 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 3 Vor allem wendet sich der J.F.B, gegen Massenverschikkungen von schulpflichtigen Kindern." Der Annahme dieser Resolution ging eine Einführung von Fräulein Pappenheim mit anschließender Debatte voraus. Die Referentin forderte nicht nur von den einzelnen Familien, sondern von den deutschen Juden als Gesamtheit so viel Verantwortungsbewußtsein und Solidarität, daß es möglich werde, den Kindern in Deutschland eine einfache gesunde jüdische Erziehung zu geben, und nicht aus falscher Sentimentalität auf das Beste, die Formung der Jugend, zu verzichten. In der Debatte legte Frau Elfriede Bergel nicht nur als Zionistin. sondern auch als jüdische Mutter in warmen Worten dar, daß Palästdna für jüdische Kinder und Jugendliche das Land der Zukunft bedeutet, und daß die jungen Menschen, die dorthin gehen, das in der Zuversicht tun, auch ihren Familien dort eine Heimat bereiten zu können. Ferner wurde folgende äußerst wichtige Resolution von öffentlichem Interesse gefaßt: „Es sind aus verschiedenen Orten Mitteilungen an uns gegangen, daß jüdische Organisationen und Vereine Festlichkeiten veranstaltet haben und auch öffentliches Erscheinen beobachtet wird, wie es in starkem Gegensatz zu dem Sinne unserer Zeit und der Schwere unseres jüdischen Erlebens steht. Es sind auch dauernde Einrichtungen getroffen worden, deren Tendenz völlig dem widersprechen, was der deutschen Judenschaft in Vorträgen, Büchern. Kanzelreden und Mahnungen aller Art nahegebracht wird. Die in der 12. Delegierten-Versammlung des J.F.B, in Berlin versammelten Frauen wollen hierdurch in großem Ernst zum Ausdruck bringen, daß sich weite Kreise durch solches Verhalten verletzt fühlen. Wirtschaftlicher Vorteil irgend einer jüdischen Stelle ist keine Entschuldigung für die Förderung von Unternehmungen, die aus Gründen der Selbstachtung besser unterblieben. Wir bitten auch die jüdische Jugend und vor allem ihre Führer, für ihre Fröhlichkeit maßvolle und verinnerlichte Formen zu suchen." Es wird betont, daß sich der J. F. B. mit dieser Resolution über den Kreis seiner Mitglieder hinaus an die jüdische Gemeinschaft wendet und an die Mitarbeit aller appelliert, die sich für die Erhaltung und Lebensgestaltung der Juden in Deutschland verantwortlich fühlen. Die Bundesvorsitzende Frau Schönewald faßte in ihrem Schlußwort den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen zusammen und hob die Aufgaben hervor, die — durch diese Tagung neu angeregt — jetzt der Ausführung bedürfen. Voraussetzung für wirkliche Erfüllung dieser Aufgaben sei die verantwortliche Einbeziehung des Frauenbundes in die neuentstandenen Zentralorganisationen im Sinne des angenommenen Antrags. Richtlinien für jüdische Volksschulen Die Reichsvertretung der deutschen Juden veröffentlicht „Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für jüdische Volksschulen", die das Ergebnis sorgfältiger Arbeit eines aus Fachleuten aller jüdischen Richtungen gebildeten Unterausschusses des Erziehungsausschusses der Reichsvertretung darstellen. Anläßlich der Veröffentlichung dieser Richtlinien wird von maßgebender Seite darauf hingewiesen, daß sie lediglich als Ergänzung zu den bestehenden staatlichen Richtlinien gedacht sind, die für die Gestaltung des Lehrplans in den jüdischen Volksschulen Deutschlands naturgemäß ebenso wie für den der übrigen deutschen Volksschulen in erster Reihe und in weitestem Umfang ausschlaggebend sein müssen. Lediglich die zu den allgemeinen Zielen der Volksschule hinzutretenden besonderen Bedürfnisse und Erfordernisse der jüdischen Schule sollen, soweit sie nicht schon in den „Richtlinien für den Religionsunterricht" berücksichtigt sind, in den neuen Richtlinien ihren Ausdruck finden. Daher werden diese nur im Zusammenhang mit den staatlichen Schulplänen und den Bestimmungen für den Religionsunterricht ein übersichtliches und abgerundetes Bild der Grundsätze ergeben können, die für die bestehenden und noch zu gründenden jüdischen Volksschulen in Deutschland das Gerüst des — von jeder einzelnen Schule im übrigen selbst aufzustellenden — Lehrplans bilden sollen. Für sich allein betrachtet, könnten dagegen die Richtlinden manches vermissen lassen, was nur deshalb in ihnen nicht enthalten ist, weil es den Verfassern dieser Arbeit nicht ergänzungsbedürftig schien und ihrer Meinung nach in den allgemeinen staatlichen Richtlinien bzw. in den Bestimmungen für den Religionsunterricht ausreichend behandelt erscheint. Das gilt insbesondere für die Pflege, deutschen Kulturgutes im Deutschunterricht und in anderen Fächern und für die religiöse Unterweisung. Zu dem in den Richtlinien enthaltenen Abschnitt „Heimatkunde" ist zu bemerken, daß unter diesem Begriff im Volksschulunterricht nicht wie in dem der höheren Schulen ein vorwiegend erdkundlich bestimmter Gegenstand verstanden wird, sondern daß dieser Unterricht, eher als eine Art lebenskundlicher Unterweisung aufzufassen ist. so daß der Hinweis auf die Pflege der Kenntnis jüdischen Familien- und Gemeinschaftslebens in diesem Zusammenhang als gerchtfertigt erscheint. Die von der Reichsvertretung herausgegebenen Richtlinien haben folgenden Wörtlaut: Allgemeine Ziele 1. Die jüdische Schule erfährt ihre besondere Prägung aus dem doppelten Urerlebnis, das jedes in Deutschland lebende jüdische Kind in sich trägt: dem jüdischen und dem deutschen. Diese beiden Grunderlebnisse sind gleichmäßig zu entwickeln und ins Bewußtsein zu heben; sie sind in ihrem Neben- und Miteinander wie auch in ihrer Spannung fruchtbar zu machen ■und zu entfalten. 2. Die Schule soll von einem sich selbst begreifenden jüdischen Geiste durchdrungen sein. Das heranwachsende Kind soll seines Judeseins in gesundem Bewußtsein sicher werden; es soll sich des Namens freuen lernen, mit allem Stolz und aller Entbehrung, die damit verbunden sind. Zur Erreichung ses Zieles ist das Jüdische in den Mittelpunkt aller idafür in Betracht kommenden Unterrichtsfächer zu stellen. Lebendiges Verständnis für die Ewigkeitswerte der jüdischen Religion und für das jüdische Leben der Gegenwart, insbesondere für das Aufbauwerk in Palästina, sollen im Kinde geweckt und gepflegt werden, damit es seine Aufgaben in Haus und Synagoge, in der Gemeinde und der jüdischen Gesamtheit zu erfüllen in den Stand gesetzt wird. 3. In Ergänzung der staatlichen Richtlinien für den Deutschunterricht soll all das, was jüdisches Sein und Denken dem deutschen Geiste zu danken hat, wie umgekehrt das, was jüdischer Geist und jüdische Arbeit zum Aufbau der deutschen Kultur beigetragen haben, in seiner Wechselwirkung aufgezeigt werden. 4. Unbeschadet der Ausbildung aller intellektuellen Fähigkeiten ist stets im Auge zu behalten, daß die gesamte Erziehung auf die Erzielung willensstarker und in sich gefestigter jüdischer Charaktere abgestellt sein muß. Von allem anderen abgesehen, mahnen hierzu die dringenden Notwendigkeiten der Gegenwart, das jüdische Kind muß fähig gemacht werden, den seiner wartenden besonders schweren Lebenskampf aufzunehmen und zu bestehen. 5. Daher wird eine sorgfältige körperliche Erziehung, insbesondere die Pflege von Turnen und Sport, zu den wichtigsten Aufgaben der Schule gehören. Der notwendigen Berufsumschichtung wird durch die Pflege manueller Ausbildung (Zeichnen, Nadelarbeit, Werkunterricht) die Bahn bereitet werden. Um der besonderen Situation der deutschen Judenheit gerecht zu werden, soll den Volksschülern auch die Möglichkeit geboten werden, mindestens eine moderne westeuropäische Fremdsprache sowie ganz besonders auch das Neuhebräische zu erlernen. Religion und Hebräisch Die Erhöhung der für Religion und Hebräisch vorgesehenen Stundenzahl von 4 bis 6 Stunden ist zu erstreben.