Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1934-01-15 · 2 (15.1.1934) · p. Seite 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
10 (1934)
Issue
2 (15.1.1934)
Date
1934-01-15
Page
Seite 27 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2727810-2728000-2728002--09319-2742585
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitimg 27 einmal den Ehrensäbel „in Händen" gehabt. Wenn Hof er nach seiner Unterwerfung nochmals an dem Aufstand teilgenommen habe, so sei dies unter einem unwiderstehlichen Zwang, nämlich infolge der Todesdrohungen eines gewissen Andreas Hauser im Schildhof Salthaus am 15. November, geschehen. Die Tatbestände der bezogenen Gesetzesstellen seien also nicht gegeben. Basevi wollte seine temperamentvollen Ausführungen fortsetzen. Aber der Vorsitzende unterbrach ihn kurz mit der Bemerkung, die für das Plädoyer bestimmte Zeif sei schon überschritten. Der Gerichtshof mag sich vielleicht dem einen oder anderen Argument Basevis nicht verschlossen haben, aber das Urteil war ja schon durch den Befehl Napoleons vom 19. Februar, Andreas Hof er binnen vierundzwanzig Stunden zu füsilieren, im voraus bestimmt. Schweigend nahmen Basevi und sein unglücklicher Mandant das Todesurteil zur Kenntnis. Ein Rechtsmittel gegen diesen „kurzen Prozeß" des Standgerichtes gab es nicht. Eine Überraschung für Basevi bedeutete das Urteil nicht. Er drückte dem Sandwirt wortlos die Hand und erhielt von ihm statt des Expensums die Taschenuhr als Andenken. Der ehrenamtliche Verteidiger hatte seine Pflicht getan. Dr. Basevi ist fast neunzig Jahre alt geworden, aber den Willkürprozeß gegen Andreas Hofer und sein tra- KOSTÜME . KLEIDER . 21 AKTE Ii. PELZE gisches Ende konnte er nie vergessen. Er verlegte, als die österreichische Regierung wieder an die Stelle der französischen in Mailand trat, seine Kanzlei dorthin, wurde ein hochangesehener Anwalt und eine bekannte wissenschaftliche Autorität auf allen Gebieten der Jurisprudenz, schrieb mehrere Kommentare zum österreichischen Zivilrecht und starb als Nestor der Mailänder Anwaltschaft in Mailand am 8. Februar 1867. Sein Bestellungsdekret zum Rechtsbeistande Andreas Hofers, seine Bleistiftnotizen vor und während des Prozesses schenkte er im Jahre 1845 dem Museum Ferdinandeum in Innsbruck. Seine Urenkelinnen, die Damen Luise und Margarete Ancona in Mailand, spendeten im Jahre 1933 auch die Taschenuhr des Sandwirtes, die Basevi hoch in Ehren hielt, dem Tiroler Nationalmuseum. „Der junge David" Es wäre Mangel an Achtung vor einer Dichterpersönlichkeit, hinter der ein volles Leben des höchsten künstlerischen Ringens liegt, wollte man angesichts des neuen David-Dramas eine gedrungene Inhaltsanalyse geben und ihr eine konventionelle laudatio folgen lassen, mit ein paar Worten über „Jaakobs Traum". — Die sieben Bilder, aus denen das neue Schauspiel „Der junge David" von Beer-Hofmann besteht, erschließen sich stofflich und nach ihrer Kunstform nur sehr schwer, und nur nach einer willigen hingebungsvollen Versenkung. Es ist Pflicht, die schließlich reich belohnt wird, nach einer ersten kursorischen Lektüre sich zu diesem tieferen Verständnis vorzubereiten. Ein ziemlich reichlicher wissenschaftlicher Apparat, ausgedehnte Regiebemerkungen zu jedem Bild und innerhalb jeder Szene, dazu über achtzig auftretende Personen. Zeit- und Ortskolorit von Palästina um 1010 vor Chr., die Bibel und ihre altorientalische Umwelt: Es ist zu verstehen, daß der Dichter fünfzehn Jahre brauchte, um nach dem Vorspiel „Jaakobs Traum" diese sieben Bilder, den ersten Teil einer Trilogie „Die Historie von König David" zu gestalten. Die sieben Bilder umspannen die 17 Tage, in denen der Untergang König Sauls und der Aufstieg des jungen David zum König sich vollzieht. Das umfangreiche Schauspiel beginnt mit einem szenischen Prolog, dessen Text nach geringen Weglassungen und Änderungen zur Gänze dem Buch „Ruth" entnommen sind. Für den Wortlaut zog der Verfasser nach seinen eigenen sorgfältigen Angaben außer der kritischen Ausgabe von Kautzsch-Bertholet (Tübingen 1923) die bekannten modernen Übersetzungen heran: AHioIi, de Wette, von Ess, Zunz, Bernfeld. Außer der gebräuchlichen Luther-Bibel werden für den Prolog noch beigezogen: Die Ausgabe der Luther-Übersetzung von 1560, die Übersetzung von Johan Dietenberger (Cöln 1604), die Berleburger Bibel von 1726 sowie Vulgata und Septuaginta. Der Prolog (der Text von „Ruth") beginnt mit der folgenden szenischen Bemerkung in drei Absätzen: „Es ist dunkel. Aus der von Beer-Hofmann Tiefe bauen sich langsam, feierlich fünf Töne zu ernster Frage auf und verebben wieder in der Stille. Es hellt sich. In weitwallendem meergrünen morgenländischen Gewand wird der noch junge Sprecher sichtbar. Mildes warmes Licht überfließt ihn und dämmert an den Rändern der Gestalt ins Dunkel. Er hebt an." Bei der Stelle, an der Naemi mit Ruth an Bethlehem herankommen, erscheint diese Stadt selbst „in der Tiefe des Raumes, gelagert auf zwei Höhen, die ein kurzer Sattel eint, ... in sonnigem Frühlicht. Aus Acker- und Gartenland heben sich die Hügel". Luft, Farbe, Landschaft sind unter den Klängen der biblischen Erzählung ins Musikalische übersetzt: der Dichter hat die Vision eines einzigartigen, lebenden Bildes, das die Begegnung von Boas und Ruth darstellt, eines neuen Bildes mit der schlafenden Ruth und des Schlußbildes vom aufflammenden Stern über Bethlehem, von blauem Mondlicht überrieselt; aus der Ferne ein dunkler Hornruf. Dann erst beginnt die erste große Szene „Straße bei Raheis Grab". Die Inhaltsangabe des Szenenbuches könnte nicht in der bisherigen Art fortgeführt werden, denn wir haben es mit einem fast 300 Seiten starken engbedruckten Buch in Groß-Oktav- Format zu tun. Kleidung, Haltung, Ton und Licht jeder Person, jeder Schritt, jede Wendung, jeder Zug im Gesicht, Tempo der Gebärde, der Kopf- und Gliedbiegung beschreibt der Dichter in einer plastisch-visionären Prosa. „Die Worte gleiten dunkelmurmelnd über seine Lippen"... „Zum erstenmal löst sich aus ihrer Regungslosigkeit eine leichte Bewegung der Hand, die — unter dem Silberschleier — nach dem Laub der Rebe tastet, das die Brüstung überwächst"... „In einem endgültigen Sichergeben die Schulter hebend." Von solchen Bemerkungen ist beinahe jeder gesprochene Satz begleitet. Ist man durch die Vorschriften an den Regisseur, an den Landschaftsmaler, an Beleuchter, Gruppenordner und Kostümentwerfer (nicht zu reden von den Verhaltungsmaßregeln für die Darsteller) durchgedrungen, dann berückt uns eine lang nicht gehörte, zauberkräftig melodische Sprache, und eine uns in ununterbrochener Spannung haltende Handlung steigt aus dem biblischen Text empor, daß man sich die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.