Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 2 (15.1.1934)
- Date
- 1934-01-15
- Page
- Seite 26 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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26 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 2 merten, hinabstieg. Dieser „Weg zu den Müttern" war zugleich ein Wiedererwachen der in der ganzen jüdischen Geschichte wirkenden Zionsliebe, er brachte die Konzeption eines neuen jüdischen Lebens in Palästina, die wir heute Zionismus nennen. Der Zionismus ist ohne diese Verbindung mit dem tiefsten Wesen des jüdischen Menschen sinnlos und nicht realisierbar, weil nur so die schweren Opfer von denen, die Palästina aufbauen, wie auch von der Gesamtheit des jüdischen Volkes gebracht werden können, die heute und auch noch in Zukunft erforderlich sein werden." Überall, wo heute Umschichtungs- und Auswanderungspläne unter den deutschen Juden erwogen werden, sollten Gründe der sicheren, bequemeren und risikolosen Lebensordnung keine Rolle spielen. Wer seine Ruh' um jeden Preis haben will, muß einen anderen Planeten aufsuchen. Es gehört zur tiefsten Tragik der jüdischen Existenz, daß gerade wir Juden, die eigentlich seit den bewußten Anfängen unserer Stammesexistenz bis noch vor etwa 100 Jahren immer „gefährlich" leben mußten und aus dieser Zwangslage unsere besten moralischen Kräfte zogen, nach nur 100 Jahren relativer Geborgenheit heute keinem Verlust mehr nachtrauern als dem verlorenen Gefühl der geordneten und größtmöglichen Voraussehbarkeit unserer gesamten Lebensverhältnisse. Alle äußeren Sicherungen haben sich als unzulänglich erwiesen. Selbst Goldklausel und Staatspensionen wären nur Treppen in den Abgrund, wenn nicht ganz anders beschaffene, nicht in Maß und Zahl ausdrückbare Kräfte uns unsichtbare Flügel gäben. Wenn wir uns wieder zu dem alten unverwüstlichen Mut und der nicht wankenden Zuversicht unserer höchst ungesichert lebenden Väter erziehen könnten, wäre für unsere Lage viel gewonnen. Der jüdische Verteidiger Andreas Hofers Professor Granichstädten-Czerva frischt in einer der letzten Nummern der „Neuen freien Presse" die Erinnerung an einen „jüdischen Anwalt" auf, der vor fast 125 Jahren dem Freiheitshelden Andreas Hofer als Pflichtanwalt beigegeben wurde. Der Advokat Dr. Joachim Basevi in Mantua fand am 19. Februar 1810 früh auf seinem Schreibtisch ein Dekret des französischen Festungskommandanten Grafen Peter Bisson, worin er, da sich der Angeklagte Andreas Hof er geweigert hatte, seinen Verteidiger selbst zu wählen, ex officio zu dessen Anwalt für die am nämlichen Tag um 3 Uhr nachmittags im Palais Arco anberaumte Kriegsgerichtsverhandlung bestellt wird. Dr. Basevi, ein 33jähriger, ungemein talentierter und scharfsinniger Jurist, eilte sofort in das Festungskommando und stürzte sich mit wahrem Feuereifer auf den Akt, studierte die mit Hofer in St. Leonhard, Meran und Bozen aufgenommenen Verhöre, die Zeugenaussagen, namentlich die des Verräters Franz Raffl, und sah sich wegen der Kürze der ihm zur Verfügung stehenden Zeit außerstande, Entlastungsmaterial herbeizuschaffen. Einer .alten israelitischen Familie, die in Triest den Überseehandel betrieb, entstammend, war Andreas Hofers Verteidiger 1777 in Mantua geboren und hatte nach Ablegung der juridischen Studien seine Kanzlei in Mantua, seiner Geburtsstadt, eröffnet. Dr. Basevi vertieft sich in den Gesetzestext der Artikel 1 und 4 des zweiten Teiles des französischen peinlichen Militärstrafgesetzbuches vom 6. Oktober 1791, las drei- Es freut sich jeder Herr mit Kleidung von „Kit" Das Fachgeschäft mit der eigenen Großschneiderei Bayerstraße 5 und viermal die Kriegsverordnungen des Vizekönigs Eugen Beauharnais vom 25. Oktober und 12. November 1809 und das Dekret Napoleons I. vom 17.Messidor des zwölften Jahres der Französischen Revolution durch und ließ sich schließlich den Beschuldigten „General" Hofer vorführen. Basevi konnte sich zwar mit Hofer, der infolge seines auch nach Italien betriebenen Pferdehandels die italienische Sprache beherrschte, verständigen, aber die ihm vom Verteidiger empfohlene Rechtfertigung wollte der „Klient" nicht akzeptieren. Andreas Hofer wollte sein Leben nicht durch eine Notlüge retten. Ein „Schnellgericht" war die Verhandlung. Den Vorsitz führte Graf Bissons Adjutant, Kaspar Franz Reichsfreiherr v. Forestier, als Staatsanwalt fungierte der Generalstabshauptmann J. Brulon, als Dolmetsch der deutschen Sprache wurde der pensionierte HauptmannVanderer beigezogen; als Votanten wurden sechs Offiziere der Mantuaner Garnison kommandiert. Um 3 Uhr begann die Verhandlung, Basevi beantragte die Entfesselung Hofers, die sogleich erfolgte. Der Militäranwalt forderte in militärischer Kürze die Bestrafung Hofers nach den Kriegsgesetzen. Nun erhob sich Basevi und hielt mit leidenschaftlicher Beredsamkeit und zu Herzen gehenden Worten ein geistvolles Plädoyer. Er wies zunächst auf Artikel 10 des Wiener Friedenstraktats vom 14. Oktober 1809 hin, in dem den Insurgenten von Tirol volle Amnestie gewährt wird. Er verwies darauf, daß die Proklamation des Vizekönigs vom 25. Oktober 1809 kein Gesetz sei, sondern nur Wünsche und Drohungen enthalte. Er zitiert die Unterwerfungsschreiben Andreas Hofers vom 4. und 8. November 1809 und erklärte, Hof er habe die zitierten Proklamationen gar nicht gekannt, geschweige denn verstanden. Es fehle jeder Beweis, daß Hofer selbst die am 28. Januar 1810 bei ihm in der Pfandleralm aufgefundenen zwei Pistolen und zwölf Gewehre, darunter zwei geladene, versteckt habe. Dagegen habe Hof er bei seiner Gefangennahme keine Waffen, nicht