Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 1 (1.1.1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 1 das Religionsgesetz an uns richtet, kommt aus einer anderen Welt als die Forderung des autonomen Sittengesetzes, und auch ein anderes Stück des Menschen ist es, das jedesmal betroffen wird. Vergleichen wir das Gebot: „Du sollst die Sabbatlichter anzünden" mit dem anderen: „Du sollst nicht stehlen." Wenn ich das Gebot: „Du sollst nicht stehlen" nicht erfülle, haftet ein Makel an mir. Wie traurig es nun auch den Juden stimmen mag, wenn andere Juden die Weihe des Lichtentzündens nicht in ihr Haus bringen, so wird er hier doch nicht von einem sittlichen Makel sprechen können. Die Forderung, die das Moralische betrifft, hat den strengen Ton: wer nicht gehorcht, schließt sich aus der Gemeinschaft aus. Nur, weil das jüdische Gesetz in der Vergangenheit eine Fülle moralischer Obliegenheiten mitbetraf, konnte das orthodoxe Mißverständnis entstehen, wonach das jüdische Gesetz als Pflicht zu verstehen sei. In der Pflicht gehorcht der Mensch sich selbst, wie sehr auch die Entsagung, die der über die Natur sich erhebende Mensch übt, diese Tatsache verschleiern mag. Das „Sittengesetz in unsrer Brust" — befiehlt. Er, der Mensch befiehlt. Der Mensch, der unter dem Gesetz Gottes steht — gehorcht. Es ist der schöpferische Mensch, der im Reich der Pflicht herrscht. Der strenge und stolze Ton der erfüllten Pflicht und der Friede, der den erfüllt, der dem Gesetz Gottes gehorcht, sind aber sehr verschieden. Es handelt sich hier bei der Auffassung des religiösen Gesetzes als einer Pflicht nicht nur um einen Mißgriff der Namensbezeichnung. Wenn S. R. Hirsch gezwungen war, das jüdische Gesetz als Sittengesetz anzusehen und von Pflicht zu sprechen, so hat es seinen tiefen Grund. Hirsch war mit dem ganzen Zeitalter des Liberalismus in engster Verbindung. Mit diesem Zeitalter teilte er die Vorstellung vom „natürlichen Menschen", der gleichsam durch einen Sündenfall in die Kultur und Zivilisation von seinem ursprünglichen Wesen abgewichen sei. Hirsch geht also nicht von der jüdischen Existenz aus, die da ist und nicht erst von uns geschaffen werden muß, sondern von einer allgemein menschlichen, die durch jüdische Pflichten erst zur jüdischen Existenz umgeformt werden soll. Ist das jüdische Gesetz nicht mehr als Ausdruck des jüdisch existierenden Menschen begriffen, sondern mit der Aufgabe verbunden, das allgemein menschliche Subjekt zu einem jüdischen zu formen, so kann es nur die Form des moralischen Gesetzes haben. Das Gebot: „Du sollst die Sabbatlichter anzünden" kann aber nicht auf den kategorischen Imperativ zurückgeführt werden. Erst muß ich Gott angehören, damit sein Gebot zu mir sprechen kann. Weil es eine jüdische Glaubensexistenz gibt, gibt es ein jüdisches Gesetz. Ein jüdisches Gesetz, das die jüdische Existenz ordnet, muß anerkannt werden. Es hat aber nichts zu tun mit dem Gesetz, das der autonome Mensch in sich entdeckt. Der kategorische Imperativ spricht zum autonomen Menschen, zum Menschen also, der sich auf sich allein gestellt hat, der im sittlichen Selbstbewußtsein keinen Gott braucht. Die Moralisierung des jüdischen Gesetzes, die bei S.R.Hirsch eintritt, bewirkt noch eine wesentliche Veränderung: sie macht der früheren Selbstverständlichkeit des Gesetzes ein Ende. Während das jüdische Gesetz als selbstverständlicher Ausdruck der jüdischen Existenz den ganzen jüdischen Lebenskreis umschloß, seine Weisen und Narren, seine Frommen und Sünder, seine Alten und Jungen, Wochentage und Feiertage, Essen, Trinken, Sterben und Bestattetwerden und dadurch gegen eine nichtjüdische Welt abgrenzte, unterscheidet das Gesetz der westlichen Orthodoxie heute „den Juden vom Juden mehr als den Juden vom Nichtjuden".2 Es ist immer die Rede von Rosenzweigs „Durchbruch zum Gesetz". Man muß aber zur Vermeidung von Mißverständnissen dabei fragen, wieso dieser Durchbruch zum Gesetz, der sich bei Rosenzweig ereignete, ihn nicht zu einem orthodoxen Juden stempeln kann. Dieser Durchbruch zum Gesetz bei Rosenzweig ist persönlicher Durchbruch zum Gesetz. Nicht aus Nachgiebigkeit hat er sich mit Juden, die zum Gesetz anders als er standen, eng verbunden und zwar in der Verbundenheit gleicher . religiöser Anschauung und Haltung gefühlt. Er wußte, daß die Art der Stellung zum Gesetz nicht zur allgemein verpflichtendp^ Formel erhoben werden könne. Das Gesetz, das für jeden Juden gilt, muß und darf von jedem Juden persönlich gelebt werden. Das mittelalterliche Judentum sah die jüdische Existenz in einer jüdischen Ordnung, die der Schulchan-aruch kodifiziert hatte, garantiert, und in dieser Ordnung mußte der Jude in Treue verharren. Diese jüdische Existenz sah Rosenzweig nicht außerhalb des jüdischen Menschen. Am jüdischen Menschen begriff er die jüdische Existenz. Nicht die kodifizierte Ordnung, wie eine geschichtliche Zeit das Gesetz einmal verstand, begriff Rosenzweig als das Konstante, sondern die jüdische Existenz, das heißt aber der durch Vergangenheit und jede Gegenwart geschaffene jüdische Mensch war das Konstante, der Ausgangspunkt, von dem aus er nach dem Gesetz fragte. Dieses Gesetz ist kein „Zeremonial"-Gesetz, wie sich das orthodoxe Judentum, das hier mit dem liberalen durchaus einer Meinung ist, ausdrückt, sondern wirkliches Gesetz. Das jüdische Glaubensschicksal, die jüdische Existenz hat einen bestimmten Ablauf. Das Gesetz dieses Ablaufs, das Gesetz dieses „Demütig- Wandeln mit Gott" ist das jüdische Gesetz. Das jüdische Gesetz ist das Gesetz jenes Lebens, das der jüdische Mensch lebt. Halacha heißt Wandel. Das liberale Mißverständnis der westlichen Orthodoxie hat von Formen und Zeremonien gesprochen, wo wirkliches Leben, das jüdische Leben, das jüdische Schicksal hätte gesehen und begriffen werden sollen. Da hat dann der jüdisch-religiöse Liberalismus durchaus recht gehabt, wenn er sich weigerte, Formen und Zeremonien als Pflichten anzuerkennen. Das jüdische Gesetz wird dort sichtbar, wo die jüdische Existenz, dieses Glaubensschicksal des jüdischen Menschen, begriffen wird. Dieses Als-Jude-in-der-Welt-Stehen neben Menschen anderen Glaubens und neben Menschen ohne Glauben, dieses Vor-Gott-Stehen, dieser Wandel — diese Übersetzung des Wortes Halacha zeigt, worum es geht — trägt sein Gesetz in sich. Weil das liberale Judentum nur gefragt hat, was glauben wir als Juden, und vergessen hat zu fragen, wie leben wir als Juden, weil es neben dem jüdischen Bekenntnis nicht das jüdische Schicksal beachtet hat. hat es ein jüdisches Gesetz gar nicht gesehen. Dieser Durchbrach zum Gesetz ist daher noch einem großen Teil des Judentums nahezubringen. Aber es darf und muß ein persönlicher Durchbruch sein. Es kommt nicht darauf an, daß alle dasselbe tun. sondern, daß alle aus ihrer jüdischen Existenz, die als Glaubensexistenz begriffen wird, nach der Halacha fragen, nach dem jüdischen Wandel: weil ich Jude bin, weil ich an Gott glaube, der mich zum Unterschied von andern, die an ihn glauben, und zum Unterschied von andern, die nicht an ihn glauben, in eine bestimmte Existenz gestellt hat, muß ich im Gebet, in der Beschäftigung mit der Schrift, im barmherzigen Tun, im Brauch ein Gesetz begreifen, das ich zu beachten habe. Weil das im Wechsel der geschichtlichen Zeit Unveränderliche das In-der- Welt-vor-Gott-Stehen des jüdischen Menschen ist, wird dieses Jüdisch-Existieren das Bestimmende für das Gesetz sein. Der eine wird mehr, der andere weniger tun. Das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, daß das Wenige oder das Viele überhaupt getan wird und so Gehorsam vor Gott geschieht. Wird dann noch daran erinnert, daß bestimmte Forderungen bezüglich des Betens im Haus und in der Synagoge, bestimmte Forderungen bezüglich des Bekenntnisses, das gewußt und deshalb gelehrt und gelernt werden muß, bestimmte Forderungen innerhalb des Brauchtums gar nicht wegfallen können, so wird das gesamte Judentum, das das 19. Jahrhundert überwunden hat, als gesetzestreues Judentum der Zukunft entgegengehen können. Denn Judentum ist nicht nur Glaube, sondern auch Glaubensschicksal. Das Schicksal wird gelebt. Damit tritt das jüdische Gesetz vor uns. Aber das neue gesetzestreue Judentum wird sich vom mittelalterlichen Judentum wesentlich unterscheiden. Das erste ist nicht mehr der Kosmos der durch das jüdische Gesetz geschaffenen Ordnung, nicht mehr die Welt der Formen und Bräuche, wiewohl diese Formen und Bräuche in aller Ehrfurcht und Vorsicht auf ihre auch heute noch mögliche Verwirklichung hin betrachtet werden müssen. Das erste ist nicht mehr das jüdische Milieu, die jüdisch geordnete Welt, sondern das erste <ist: der jüdische Mensch. Die jüdische Existenz ist das erste. Von ihr aus ergibt sich das jüdische Gesetz. Da die jüdische Existenz gottgeschaffene Existenz ist, ist hier die Befürchtung des Subjektivismus abwegig. Der persönliche Durchbruch zum Gesetz ist als persönlicher Durchbruch der mittelalterlichen Situation gegenüber etwas Neues und Vielfältiges. Aber es ist der persönliche