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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1933-07-01 · 13 (1.7.1933) · p. Seite 197

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
9 (1933)
Issue
13 (1.7.1933)
Date
1933-07-01
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 13 Bayerische Israelitische Gemeindezeirung 197 solle ein nach Lage der Verhältnisse angemessener Zuschuß .gewährt werden. Für eine Wartestandsversetzung unwiderruflich angestellter hauptamtlicher Schächtbeamten, die infolge des Verbotes des betäubungslosen Schächtens beschäftigungslos geworden sind, wird ein Betrag aus Mitteln des Versorgungsfonds zur Verfügung gestellt, wobei davon ausgegangen wird, daß diese Beamten, soweit sie nebenamtlich noch andere Funktionen zu versehen haben, von ihren Gemeinden nach Möglichkeit in diesen Funktionen weiter beschäftigt werden sollen. Es wurde als notwendig erachtet, die mittleren und Kleingemeinden über die durch die gegenwärtige Notlage gebotenen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen, und zu diesem Zweck angeregt, die größeren Gemeinden Süddeutschlands zu einer Beratung über Hilfe und Aufbau einzuladen und über das Ergebnis der Beratung die Verbandsgemeinden durch die größeren Beratungsstellen im Lande zu unterrichten. Die Verbandsumlage für das Geschäftsjahr 1933/34 wurde wiederum in Höhe von 3 Prozent der direkten Reichs- und Landessteuern festgesetzt und zu dem Etat auf Antrag des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses beschlossen, daß die im Sozialetat vorgesehenen Mittel das Recht auf Auszahlung der im Etat vorgesehenen Beträge herleiten könne. Erholungsbedürftige Kinder au! das Land Familien, die bereit sind, während der Ferien für einige Wochen erholungsbedürftige Kinder unentgeltlich bei sich aufzunehmen, wollen dies melden beim Wohlfahrts- und Jugendamt der Israelitischen Kultusgemeinde München, Herzog-Max- Straße 5/1. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit gerne berücksichtigt. Aus der Gemeinde München Aus der Arbeit der Wirtschaftsberatung des Ausschusses für Hilfe und Aufbau bei der Isr. Kultusgemeinde in München Im Zentrafausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau in Berlin haben sich alle führenden Organisationen der deutschen Judenheit zusammengeschlossen, um die großen Aufgaben bewältigen zu können, die auf ökonomischem und sozialem Gebiet durch die politische Umwälzung in Deutschland gestellt worden sind. Zur Bearbeitung dieser Fragen in München haben sich bei der Israelitischen Kultusgemeinde München berufliche Fachausschüsse gebildet, in denen besondere Fachleute und Kenner der einzelnen Branchen, sowie Vertreter der führenden jüdischen Organisationen mitarbeiten. Es sei hier über Tätigkeit und Aufgaben der Wirtschaftsberatung für Kaufleute berichtet. Die Beratung erstreckt sich sowohl auf selbständige Kaufleute und Gewerbetreibende als auch auf jüdische kaufmännische Angestellte und Arbeitnehmer. Von vorneherein ist dabei festzustellen, daß die Tätigkeit des Wohlfahrtsamts der Israelitischen Kultusgemeinde von der Tätigkeit einer solchen beruflichen Beratungsstelle scharf zu trennen ist. Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht darin, Auskunft über die verbliebenen ArbeitsmöglichkeTfen in den einzelnen Zweigen des Wirtschaftslebens zu geben, selbständige Niederlassungn zu fördern, auf freie Stellen in vorhandenen Betrieben hinzuweisen und Verbindungen zwischen Fabrikanten und Großhändlern einerseits, sowie Einzelhändlern andererseits herzustellen, die einen Ersatz für den eingetretenen Ausfall bisheriger Absatzmöglichkeiten bieten können. In solchen Fällen, in denen die Gründung einer neuen Existenz versucht werden soll oder in denen finanzielle Schwierigkeiten lediglich infolge Schädigung durch judenfeindliche Boykottmaßnahmen eingetreten sind, wird geprüft, ob die Gewährung eines Darlehens die Möglichkeit der Existenzgründung erleichtern oder den durch den Boykott entstandenen Schaden bei sonst lebensfähigen Geschäftsbetrieben ausgleichen kann. Dies muß deshalb besonders betont werden, weil vielfach Darlehensgesuche von Geschäftsleuten einlaufen, deren Betriebe bereits seit Jahren infolge der andauernden Wirtschaftskrise notleidend sind und deren Betreuung deshalb nicht der kaufmännischen Beratungsstelle, sondern dem Wohlfahrtsamt zukommt. Eine sinnvolle Hilfe kann nur geleistet werden, wenn der Betrieb gesund ist oder wenn die Ausarbeitung eines Sanierungsplanes Aussicht bietet, daß das Geschäft bei Befolgung desselben fortgeführt werden kann. Die Hilfe für die Arbeitnehmer in kaufmännischen und gewerblichen Betrieben erstreckt sich nicht nur darauf, neue Stellen, insbesondere in jüdischen Betrieben ausfindig zu machen, sondern auch auf die Erhaltung bisheriger beruflicher Positionen. Zum mindesten kann in allen Fällen, in denen fristlose Entlassungen lediglich deshalb ausgesprochen worden sind, weil der betreffende Arbeitnehmer ein Jude ist, auf eine Umwandlung in eine ordentliche, fristgemäße Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften gedrungen werden. Sowohl für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber kommt neben der Einzelhilfe die kollektive Intervention bei Behörden, Firmen und Verbänden in Frage. Dies gilt für alle diejenigen Fälle, in denen Unklarheit in der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen herrscht, in denen Einzelaktionen lokaler Stellen, die im Widerspruch mit generellen Anordnungen stehen, vorgekommen sind oder denen in irgendeiner Weise allgemeine Bedeutung zukommt. In solchen Fällen wird gegebenenfalls mit den hierfür zuständigen Organisationen in München und Beilin zusammengearbeitet. Wenn eine wirkliche Hilfe geleistet werden soll, muß eine eingehende Kenntnis, sowohl des Angebots als auch -1er Nachfrage vorhanden sein. Deshalb ergeht an alle Gemeindemitglieder die dringende Bitte, die Beratungsstelle des kaufmännischen Fachausschusses bei der Israelitischen Kultusgemeinde München eifrigst in Anspruch zu nehmen. Sowohl die Stellengesuche als auch die Wünsche selbständiger Unternehmer müssen bekannt sein. Dazu kommt, daß es die Pflicht aller derjenigen ist, die Stellen frei machen oder die in irgendeiner anderen Weise Beschäftigung bieten können, über diese Möglichkeiten die gemeindliche Beratungsstelle oder mindestens einen Angehörigen der Fachausschüsse zu unterrichten. Anregungen aller Art, wenn sie von dem Willen zu helfen erfüllt sind, werden gern entgegengenommen und auf ihre Verwendbarkeit geprüft. Nur in lebendiger Fühlungnahme mit allen Kreisen der hiesigen Gemeinde werden die schweren Aufgaben bewältigt werden können, vor die unsere jüdische Gemeinschaft in der Gegenwart gestellt ist. Sprechtsunde: Dienstag 18—19 Uhr, Donnerstag 8—9 Uhr, Herzog Max-Straße 3/1. Spenden, Glückwunsch- und Kranzablösungen Otto Meier und Frau Ida, Bavariaring, statt Danksagung für Beileidsbezeugungen anläßlich des Ablebens ihrer Mutter Karoline Kraus in Nürnberg; Heinrich Reichenberger, Landwehrstraße 58; Justizrat Dr. Ellinger und Frau, Beethovenstraße 14, anläßlich Jahrzeit; Sigmund Marx und Frau, Elisabethstraße 46, anläßlich Jahrzeit; Albert Bach anläßlich des Ablebens seines Bruders Leopold Bach; Hugo Oestreicher, Lindwurmstraße 69, anläßlich des Todestages seiner Eltern; N.N.; Ludwig Loeb, Trautenwolf Straße, anläßlich Jahrzeit; Moriz Loew anläßlich goldener Hochzeit; Edwin Gutmann, Trogerstraße 52, anläßlich des Ablebens seiner Mutter, Frau Ida Gutmann; Lina Sundheimer, Mathildenstraße 13; Jonas Heß und Frau, Haydnstraße 8; Bankier Sigmund Meyer, Prinzregentenstraße 18, anläßlich Jahrzeit seiner Mutter; Frau Gottlieb, Hohenzollernstraße 97. Einige benutzte Exemplare des Lehrbuches der hebräischen Sprache von Moses Rath sind zu dem verbilligten Preis von 1.10 RM. pro Stück abzugeben. Herzog-Max-Straße 5/1. Aus der Gemeinde Augsburg Rechnungsablage für das Geschäftsjahr 1932 (1. Januar 1932 mit 31. März 1933) Vermögen RM. Kassa-Konto: Barbestand.......... 7 701.17 Hypothek-Konto: Aufgewertet ........ 1500.— Effekten-Konto: Bewertet.......... 1.— Hausbesitz-Konto: .Eingesetzt......... 74162.11 Stadtsparkasse Augsburg: Guthaben Scheck-Konto . 199.82 August Gerstle, Augsburg: Guthaben...... 141.80

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