Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 12 (15.6.1933)
- Date
- 1933-06-15
- Page
- Seite 183 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 183 Die Lebensmöglichkeilen der deutschen Juden 1. Erklärung der Reichsvertretung der deutschen Juden. Die Reichsvertretung 'der deutschen Juden hat soeben folgende Erklärung erlassen: Vor dem deutschen Judentum steht das Schicksal, zum Entrechteten in der deutschen Heimat zu werden. In ihrer Ehre getroffen können die deutschen Juden als die Wenigen sich nicht verteidigen; aber es darf ihnen nicht verwehrt sein, ihr Haltung offen und aufrichtig kundzutun. Die deutschen Juden weisen es von sich, als die Anhänger oder Urheber irgendeines „Systems", angeprangert zu werden, während sie in Wahrheit immer bewiesen haben und auch jetzt zu beweisen bereit sind, daß sie sich jeder staatlichen Ordnung willig und freudig unterordnen, wenn sie ihnen Würde, Arbeit und Freiheit läßt. Die deutschen Juden lehnen es ab, immer wieder auf ihre jahrhunderte alte deutsche Kultur zu verweisen, auf ihre dauernde Verbundenheit mit deutschem Land und deutschem Geist. Die Wirklichkeit der Geschichte spricht' für sie, spricht von ihrer Arbeit, ihrem Willen und ihrer Treue, von ihrer Verbundenheit mit dem deutschen Volke. Wir dürfen erwarten, daß auch die Auseinandersetzung mit uns auf dem Boden des Rechts und mit Waffen der Vornehmheit geführt werde, daß ehrliche Klarheit über unseren Platz und unseren Weg in dem Räume des Lebens geschaffen werde. Eine offene Aussprache mit der Reichsvertretung der deutschen Juden, welche die Gemeindeverbände und die großen jüdischen Organisationen und damit die Gesamtheit des deutschen Judentums umfaßt, vermag zum Ziele zu führen, das Wohl Deutschlands erfordert es ebenso wie das der deutschen Juden. Die Reichsvertretung der jüdischen Landesverbände Deutschlands. 2. Kein deutscher Jude darf nach dem Gesetz Bauer sein. Das preußische Staatsministerium hat am 15. Mai 1933 das Erbrecht für bäuerliche Betriebe des Landes Preußen neu geregelt. Das Gesetz umfaßt 63 Paragraphen; über denjenigen Teil, der sich auf die Rassenfrage bezieht, macht die „Frankfurter.Zeitung" folgende Angaben: Nur wer deutscher Staatsbürger und „-deutschen oder stammesgleichen Blutes ist", kann Bauer sein und einen Erbhof besitzen. Es kann nicht Erbbauer sein, wer unter seinen übrigen Vorfahren bis zurück zu den Großeltern eine Person „jüdischer oder farbiger Herkunft" hat. Schließt ein Bauer mit einer solchen Person in Zukunft die Ehe, so werden die Nachkommen dauernd unfähig, Alle Artikel des täglichen Bedarfs gut und billig Umfelder CjH.hß. müxfew. im jfajMfaf Tttün^en, DerAntstimmt Jhnen zu denn auch er weiß, wie wohl Ihnen die tägliche Trinkkür tut mit den berühmten Heilbrunnern Ueüertinger Sprodel tum AdeUieidaaelle Teinacüer Hirscbpjlle unfl Sprodel DMzenüacber Jura-Sprudel n. Säuert« Ifflnuuer Apollo-Spraflel Bemstal-Spradel Ueberall erhältlich. Prospekte durch die Mineralbrunnen A.-G., Bad Ueberkingen Adolf Rothschild Das führende Haus für vornehmste Maßanfertigung Brienner Strafe 52 Kostüme, Kleider, Mäntel, Pelze