Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 12 (15.6.1933)
- Date
- 1933-06-15
- Page
- Seite 184 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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184 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 12als Besitzer eines Erbhöfes Bauer zu sein. Die Eintragung, in die Erbhöferolle setzt voraus, daß der Eigentümer deutscher Staatsbürger und „.deutschen Blutes" ist. Wenn sich bei Nachprüfung ergibt, daß im Mannesstamm des Eigentümers ein Vorfahr „nicht deutscher Art" ist, so ist die Eintragung des Hofes in die Erbhöferolle abzulehnen. Der Eigentümer darf sich dann nicht Bauer nennen. Erweist sich, daß zwar der Mannesstamm rein ist, daß aber unter den übrigen Vorfahren des Eigentümers bis hinauf zu den Großeltern einschließlich, eine Person „nicht deutscher Herkunft" ist (die Qualitätsunterschiede sind nach dem Gesetzestext zitiert), so ist; der Hof zwar in die Erbhöferolle einzutragen und damit unterden Schutz des Anerbenrechts zu stellen, es soll aber dabei vermerkt werden, daß. die von dieser Person abstammenden Eigentümer des Hofes bis ins zweite Glied nicht das Recht haben, sich Bauer zu nennen; die Urenkel einer solchen Person können also wieder Erbhofbauern werden. „Erbunwürdige (BGB. §§ 2339 ff.), rechtskräftig zu Zuchthaus Verurteilte und Nichtdeutschblütige" scheiden als Anerben überhaupt aus. — Das thüringische Staatsministerium hat soeben ein Gesetz erlassen, wonach die Genehmigung zur Zerschlagung eines Gutes oder zur Abtrennung einzelner Grundstücke von einem Gute zu untersagen ist, wenn dabei Personen nichtarischer Abstammung mitgewirkt haben. 3. Kundgebung der deutschen Bischöle Der gemeinsame Hirtenbrief der deutschen Bischöfe enthält in markanter Form die gleichen Grundsätze des schon vor zwei Monaten erlassenen Hirtenbriefes der acht bayerischen Bischöfe. In der neuen gemeinsamen Kundgebung der katholischen Kirchenfürsten, heißt es: „Wir glauben, daß eine Volkseinheit sich nicht nur durch die Blutsgleichheit, sondern auch durch die Gesinnungsgleichheit verwirklichen läßt, und daß bei der Zugehörigkeit zu einem Staatswesen die außschließliche Bekennung der Rasse und des Blutes zu Ungerechtigkeiten führt. Was bisher für jede Volksgemeinschaft galt, daß die Gerechtigkeit die Grundläge aller Volkswohlfahrt sei, muß erst recht bei der Neuordnung des deutschen Volkswesens gelten. Diese Gerechtigkeit darf auch dem bisherigen Feinde gegenüber nicht versagen. Dem politisch nur Andersgesinnten aber wird diese Gerechtigkeit, sofern er aufrichtig entschlossen ist, im neuen Staat ehrlich und opferwillig zu dienen, nicht einem ungewissen Schicksal überliefern, sondern seine Mitarbeit wiederum ermöglichen. — Wir vertrauen darauf, daß so manches, was uns vom katholischen Standpunkt als befremdlich und unbegreiflich erschien, sich nur als ein Gärungsvorgang erweist, der bei der Klärung der Verhältnisse zu Boden sinkt. Wir vertrauen, daß die Gerechtigkeit sich nunmehr auch jenen gegenüber großmütig bewähre, die bisher unter den Zusammenbrüchen, Umschaltungen und Ausschaltungen Unsägliches erlitten und unser innigstes Mitleid verdienen". 4. Ziele der Regierung über die künftige Stellung der Juden in Deutschland Im Zusammenhang mit einer Besprechung der kürzlich im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda stattgefundenen Pressekonferenz, in der der Leiter des Referats Volksgesundheit und Volkswohlfahrt Dr. Thomalla und Ministerialrat Dr. Conti den ärztlichen Mitarbeitern der Berliner Tageszeitungen Aufschlüsse über die Ziele der Regierung auf dem' Gebiet der Bevölkerungspolitik und Rassenpflege gaben, teilte die in Berlin erscheinende „Märkische Volkszeitung" mit, daß die Regierung, dessen ungeachtet, daß das letzte Wort über die künftige Stellung der Juden in Deutschland noch nicht gesprochen sei, für 'bestimmte Einzelfragen bereits feststehende Lösungen vorbereitet habe. So sei beabsichtigt, dort, wo es „nicht möglich' sein werde, die seit 1914 zugewanderten Ostjuden auszuweisen oder sie in Güte loszuwerden", sie zu zwingen, ihren ursprünglichen Namen wieder anzunehmen. Zu diesem Zwecke wolle man die seit dem 1. August 1914 vorgenommenen jüdischen Namensänderungen, die in erster Linie die Ostjuden betreffen, rückgängig machen. Aus den Ausführungen Ministerialrat Conti's bei der Pressekonferenz werden noch folgende Einzelheiten mitgeteilt: Die Behandlung der Judenfrage, so erklärte dem Bericht der „Märkischen Volkszeitung" zufolge Ministerialrat Dr. Conti, werde sich dadurch vereinfachen, daß in Zukunft streng geschieden werden müsse zwischen Volks- und Staatsangehörigkeit, bezw. zwischen Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit. Ausgehend von der Tatsache, daß man zwar zwei verschiedenen Staaten, jedoch nicht zwei verschiedenen Völkern angehören könne, würde die Stellung der Juden unter ein Minderheitenrechi; fallen. Dieses Recht würde ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit belassen, sie von bestimmten Berufen jedoch .ausschalten, wie ihnen auch bestimmte Rechte und Pflichten nehmen, die dem Volksbürger zugebilligt werden oder ihm auferlegt sind. Alle Weiterungen, die in einer Diffamierung der Juden bestünden,, würden in Zukunft wegfallen. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Juden keine minderwertige, sondern eine anderweitige Rasse sind Die neue Stellung der Juden soll also keine Repressalie oder Bestrafung, sondern Schutz der beiderseitigen Volkstümer vor verhängnisvollen Zusammenstößen und tragischen Vermischungen sein.. Räumungs-Verkauf \ «555, Wegen Aufgabe der Verkaufssieile KöIIßF Eine außerordentliche Gelegenheit zu billigstem Einkauf von Geschenken und zur Bedarfsdeckung für Ihre Ferienreise» 25-33%% Damentaschen, Koffer, Mappen, Einkaufstaschen, Necesaires, Schreibmappen u. kl. Lederwaren aller Art. Rabatt auf unsere ohnehin sehr niedrigen Preise W ASSERMANN Verkaufssielle München Roe^us THEATIN ER STR. 44