Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 11 (1.6.1933)
- Date
- 1933-06-01
- Page
- Seite 167 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11 Bayerische Israelitische Gemeint!ezeitung 167 Vorzugliche Betten undfr.„dig.n ■► Hotel Bayerischer Hof Dienst am Gast z^;'c\f^^J Augsburg dafür hier wird finden können. Selbst in dem weit begrenzteren Ausmaß, in dem die Hechaluz-Organisation für ihre Hachscharah Bauernstellen sucht, ist die Aufgabe heute nicht ganz leicht. Daraus komme ich zu dem Schluß, daß wir soweit als möglich die Hachscharah, den Anpassungsübergang an manuelle Arbeit selbst nach Palästina verlegen müssen. Um das für eine solche Zahl von jungen Menschen tun zu können, die bisher der manuellen Arbeit überhaupt ferngestanden haben, ist es nötig, besondere Übergangsformen der Umschichtung zu finden. Das ist wieder im wesentlichen eine Organisationsaufgabe. Wir sollten diese Menschen in besonderen Abteilungen zusammenfassen, die planmäßig zunächst etwa für ein Jahr an öffentlichen Arbeiten volkswirtschaftlich nützlichen Charakters beschäftigtwerden und sich im Laufe dieses Jahres an manuelle Arbeit, an das Klima des Landes, die hebräische Sprache und die allgemeinen Lebensbedingungen des Arbeiters anpassen würden. Sie würden in Arbeiten bei Straßenbau, Aufforstung, Drainage und Bewässerungsanlagen u. dgl. beschäftigt werden. Am Ende des Jahres würden sie je nach Eignung in die eigentlich fachliche Arbeit entweder zur Beschäftigung durch Pflanzer in den Orangenkolonien oder in die städtischen Arbeitsberufe übergeleitet werden. Man könnte dies einen „Arbeitsdienst" nennen. Es handelt sich vor allem um eine Umschichtungs-Organisation („Irgune Hachscharah"). Die Kosten einer solchen Arbeits-Organisation, die zwar volkswirtschaftlich produktiv, aber nicht unmittelbar rentabel ist, würden sich meiner Berechnung nach bei einer jährlichen Rekrutierung von 3000 auf etwa 60 000 Pfund belaufen. Über ein derartiges Projekt müßten allerdings besondere Verhandlungen mit der Palästina- Regierung in Angriff genommen werden, insofern als diese Arbeitsabteilungen in keinem Falle in die reguläre Arbeitereinwanderung eingerechnet werden dürften. Es ist ja gerade ein charakteristisches Merkmal eines solchen „Arbeitsdienstes", daß er den normalen Arbeitsmarkt überhaupt nicht berührt. Die Palästina-Regierung müßte dem Rechnung tragen, daß es für die jüdische Jugend heute diese bittere Notwendigkeit der Berufsumschichtung gibt, für die sie besonders zu sorgen imstande ist. Erst in dem Augenblick, wo die „umgeschichteten" Arbeiter aus den Lagern in die Kolonien oder Städte überführt werden würden, würden sie in die Arbeiterstatistik eingerechnet werden und auf diesem Wege der Kontrolle der Arbeitereinwanderung durch die Regierung unterworfen sein. Die Regierung . dürfte meines Ermessens einem solchen Plan zustimmen, wenn die Jewish Agency durch Fonds, die ihr zur Verfügung gestellt werden, in die Lage versetzt wäre, ihrerseits die Garantie für den Unterhalt der in den Lagern beschäftigten jungen Menschen zu übernehmen. Heute, wo viele Hunderte von ihnen an die Türen der Palästina-Beratungsstellen klopfen, gibt es keinen Ausweg für sie, da die Arbeiterzertifikate soweit als möglich für Chaluzim und fachlich bereits Qualifizierte Kräfte reserviert sein müssen. Kalenderprobleme zum Schwuofhfeste Im Folgenden sollen zwei interessante Fragen der kalendermäßigen Festsetzung des Schwuothfestes an der Hand der talmudischen Quellen kurz behandelt werden. 1. Die berühmte Streitfrage aus Leviticus 23, 9 ff. ob unser Fest regelmäßig nach dem scheinbaren Wortlaut in den Versen 11, 15 und 16 auf den Sonntag zu fallen hat, oder vielmehr auf denjenigen Tag, der mit dem zweiten Pesachtage übereinstimmt, ist bekanntlich von der jüdischen Tradition und von der Wissenschaft in letzterem Sinne beantwortet worden. Wer sich für das reichhaltige Material über diese Frage genau informieren will, findet in dem Kommentar von Hoffmann Band 2. Seite 159—215, alles Wissenswerte und einen geradezu mathematischen Beweis für die Richtigkeit der Tradition. Nicht so allgemein bekannt ist aber die Tatsache, daß schon zur Zeit des zweiten Tempels die von der Tradition abweichende Lehre der Sadducäer als Häresie aufgefaßt und entsprechend verurteilt wurde. Wir lesen hierüber in der vierten Mischnah des zweiten Abschnitts des Traktats Chagigah: Wenn der Schwuothtag am Freitag oder nach Beth Hillel am Sabbat fiel, so war der große „Schlachttag" für die von den Festpilgern darzubringenden Opfer der folgende Sonntag. Während nun dieser Tag sonst auch nach dem Schwuothfeste als Volksfeiertag begangen wurde, durfte nach unserem Text an diesem Sonntage der Hohepriester nicht die Festkleider anziehen und es war dem Volke in vorkommenden Fällen, die Trauer und das Fasten erlaubt, und zwar entgegen dem sonstigen Brauche nur um öffentlich gegen die Sadducäer zu demonstrieren, nach deren. Lehre das Schwuothfest immer auf den Sonntag fällt. 2. In Roschhaschanah Bl. 18 a erzählt uns die Mischnah. daß zur Zeit des Tempels die Sendboten des obersten Gerichtes in Jerusalem in bestimmten Monaten ausgeschickt wurden, um zu verkünden, auf welchen Tag der Neumond festgestellt wurde. Diese Monate waren solche, in welchen die einzelnen Feste und Fasttage fielen! Der Monat Siwan aber ist dabei nicht aufgeführt. Dies erklärt sich daraus, daß das Schwuothfest ohne weiteres auf den 50. Tag nach dem zweiten Pesachtag in der Bibel fixiert ist. Denn anfangs Siwan war es überall längst bekannt, wann in Jerusalem der erste Pesachtag gefeiert worden war. Es bedurfte daher keiner weiteren Mitteilung an die Gemeinden außerhalb des Landes. Es ergibt sich übrigens auch Adolf Rothschild Das führende Haus für vornehmste Maßanfertigung Brienner Straffje 52 Kostüme, Kleider, Mäntel, Pelze