Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 9 (1.5.1933)
- Date
- 1933-05-01
- Page
- Seite 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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134 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 jüdischen Angelegenheit befassen* JEs kam dem Kaiser vor allem darauf an, zu erfahren, was von den Juden als erlaubt, was als verboten angesehen werde. Es war aber nicht leicht, mit den Juden zu verhandeln, denn diese hatten zwar eine einheitliche Lehre aber kein gemeinsames Haupt. Im alten Reich war vor der Zerstörung Jerusalems der „Große Sanhedrin" die höchste Regierungsbehörde, der die durch Wissen und Charakter ausgezeichnetsten Männer des jüdischen Volkes angehörten. Wenn er noch in Jerusalem bestanden hätte, würde Napoleon zweifellos direkt mit ihm verhandelt haben; aber da die höchste Behörde der Juden nicht mehr bestand, gedachte der Kaiser sie wieder aufleben zu lassen. Zunächst wurden von den Prafekten Frankreichs und des Königreichs Italien 112 angesehene Juden einberufen, die einen Vorsitzenden, zwei Sekretäre und drei „Stimmensammler" (Scrutateurs) ernennen und sich mit den drei kaiserlichen Kommissaren verständigen sollten. Diese drei Bevollmächtigten hatten die Aufgabe, die Auffassung des Kaisers, die sich im wesentlichen in zwölf Fragen widerspiegelte, der Versammlung kundzugeben und die Wünsche zur Regenerierung des jüdischen Volkes entgegenzunehmen. Am 29. Juli 1806 trat die Versammlung in der ehemaligen Kapelle Saint-Jean beim Pariser Stadthaus zusammen. Den Vorsitz führte ein sehr geachteter Kaufmann aus der Gironde, namens Abraham Furtado, der aber nach Moles Ansicht viel mehr die französischen Klassiker als den Talmud kannte und seine Weisheit mehr aus Voltaire als aus den jüdischen frommen Schriften nahm! Die in der Versammlung anwesenden Israeliten gehörten der französischen, italienischen und deutschen Sprachgruppe an. Mole eröffnete die Versammlung mit einer sehr judenfeindlichen Rede, worin er die Initiative des Kaisers in überschwenglichen Worten pries. Die zwölf Fragen Napoleons — was die Andersgläubigen für erlaubt und was sie für verboten hielten — wurden in den verschiedenen Sitzungen eifrig erörtert. Der Kaiser wollte wissen, ob die Juden verschiedene Frauen heiraten dürfen, ob die Scheidung erlaubt sei, ob das Gesetz gestatte, daß die Juden mit Christen Ehen eingingen, ob die Juden die Franzosen als ferüder oder als Fremde ansähen usw. Die sechste Frage lautete: „Betrachten in Frankreich geborene Juden, die durch das Gesetz als französische Bürger behandelt werden, Frankreich als ihr Vaterland? Sind sie genötigt, es zu verteidigen? Müssen sie den Gesetzen gehorchen und die Verfügungen des Zivilgesetzbuches beachten?" Die Antwort lautete: „Ja, bis zum Tod." Da es sich während der Verhandlungen, die hinter geschlossenen Türen stattfanden, herausstellte, daß die meist aus Laien bestehende Versammlung garnicht die religiöse Autorität besaß, ihren Mitgläubigen Gesetze vorzuschreiben, beschloß der Kaiser am 3. September 1806 auf Vorschlag seiner drei Kommissare in Paris, den alten jüdischen Brauch wieder einzuführen und den „Großen Sanhedrin" einzuberufen. Die Erörterung der verschiedenen Fragen sollte in der Versammlung der jüdischen Notabeln weiterhin erfolgen und die gewonnenen Ergebnisse in Beschlüsse durch den Großen Sanhedrin umgewandelt werden» Mit anderen Worten: Napoleon dachte sich die Versammlung als eine Vereinigung der wichtigsten Vertreter der jüdischen Nation und den Sanhedrin als den eigentlichen Ausschuß. Der „Große Sanhedrin" sollte aus 75 Mitgliedern bestehen. Diese Zahl wurde auf 71 Mitglieder verringert, wie das Alte Testament vorschrieb, von denen zwei Drittel Rabbiner sein mußten und das fehlende Drittel aus den Mitgliedern der Versammlung genommen werden sollte. Zum Vorsitzender wurde als Zweiundsiebenzigster David Sinzheim (Sintzheim) bestimmt. Diesen neuen Entschluß übermittelten die kaiserlichen Kommissare am 17. September der Versammlung. In einem sehr ausführlichen Schreiben aus Posen vom 29. November 1806 teilte Napoleon seine Auffassung der Frage dem Minister des Innern Champagny mit und ordnete die baldige Einberufung des „Großen Sanhedrin" an. Zunächst stellte der Kaiser fest, daß die mosaischen Gesetze sowohl religiöser als auch politischer Natur, die religiösen Verfügungen unveränderlich seien, die politischen aber den obwaltenden Umständen entsprechend angepaßt werden müßten. Napoleon wünschte, daß die Polygamie aufhöre, daß die Juden auch Andersgläubige als ihresgleichen ansehen müßten, die „nützliche" Berufe ergreifen und Hausbesitzer werden sollten und nicht mehr Wucher treiben dürften. Ferner sollten die Juden Frankreich als ihr Vaterland anerkennen und mußten sich zum Militärdienst verpflichten. Auf drei Heiraten sollte eine mit Christen geschlossen werden; auf diese Weise hoffte Napoleon, daß die Israeliten mit der Zeit völlig mit den Franzosen verschmolzen sein würden. Die Eröffnung des „Großen Sanhedrin" fand ebenfalls im Saale Saint-Jean und zwar am 9. Februar 1807 mit großer Feierlichkeit statt. Ein Erlaß vom 2. März ♦1807 aus Osterode gab den Beschlüssen des „Großen Sanhedrin" Gesetzeskraft, ein anderer bestimmte, daß die Juden, die noch keine Familiennamen besäßen, solche annähmen, vor allem, um die militärische Rekrutierung zu erleichtern. Am 13. März fand die letzte Sitzung statt. Ganz unerwarteter Weise wurde der „Große Sanhedrin" am 6. April 1807 aufgelöst, und die Gesetzesentwürfe wurden dem Staatsrat überwiesen. Was war der Grund zu dieser unverständlichen Maßnähme? Da Preußen nach den Niederlagen in Thüringen keinen Frieden schließen wollte, mußte Napoleon nach Polen marschieren, um die mit Preußen verbündeten Russen aufzusuchen und zu vernichten^ Das von Polen bewohnte Land hatte auf ihn den unvorteilhaftesten Eindruck gemacht, aber noch mehr die zahlreichen Juden, die dort in größter Erniedrigung lebten. Dieser bedauerliche Umstand bestimmte das künftige Verhalten des Kaisers gegenüber einer hochstehenden Rasse, die er befreien und die er dem Lande, in dem sie wohnten, einverleiben wollte! Erst am 17. März 1808 fand die Regelung der politischen Stellung der Juden statt: Ohne Erlaubnis der Präfekten war ihnen weder Handel mit Häusern noch die Annahme von Hypotheken erlaubt. Nur als Landleute durften die Juden aus den Provinzen links des Rheins