Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 17 (1.9.1932)
- Date
- 1932-09-01
- Page
- Seite 261 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 17 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 261 endet und der Synagoge die Binde von den Augen genommen wird (2. Kor. 3, 13—16).“ Die Entrechtung der Juden gerade in dem Staatswesen, dem durch einseitige „Grenzspannung“ schweres Unrecht durch die übrigen Völker zugefügt wurde, soll hier als innen- und außenpolitische Selbstverstümmelung nicht gewertet werden'. Mit der. geheimnisvoll klingenden Note „volks genossenschaftlich nicht rezipiert“ einen wertvollen-kulturell und staatsbürgerlich hochqualifizierten Bevölkerungsteil ehrwürdiger Herkunft, auch nach den herrschenden Lehren beider christlichen Bekenntnisse erhaltenswert und ausgezeichnet, aus der Volkszugehörigkeit herauszunehmen, ihm das Mitbestimmungsrecht zu nehmen, die Einheit und Gleichheit der Rechtsordnung, auf denen jeder zivilisierte Staat beruht, auseinanderzubrechen, könnte nur als Fehlhandlung in einer namenlosen politischen Depression und Verwirrung in der'Zeit der inneren und äußeren Ohnmacht, also als Akt der Hysterie und Selbstzerstörung von jedem ruhig und überlegen Denkenden genommen werden. Den deutschen Juden, die wenig mehr zu verlieren haben, könnten wohl die übrig gebliebenen Einkommensmöglichkeiten vollends entwunden werden,.ihr Bestand wird nicht aufgehoben oder in Frage gestellt, sondern eher gewährleistet, angespornt, in der Kette weltgeschichtlicher Prüfungen abermals geläutert. Das deutsche Ansehen aber müßte — bliebe nicht die Aufrichtung der „Volksbürgerschaft“ kurze innenpolitische Episode — schweren Schaden nehmen. — Es bleibt uns übrig, noch kurz über die letzten Beiträge aus der neuen Sammlung zur Judenfrage zu berichten. Der Jurist Wenzel Graf Gleispach — 1929/30 Rektor der Wiener Universität —gibt in seinem Aufsatz „Volksbürgertum und Studentenschaft“ eine tiefen Einblick in die Probleme und Möglichkeiten der rechtlichen Judenbehandlung unter dem Verfassungsgrundsatz „Staatsbürger kann nur der deutschstämmige Volksgenosse sein“. — Erich von Kahlers bedeutende Abhandlung „Juden und Deutsche“, die' schon vor zwei Jahren in der „Europäischen Revue“ abgedruckt war, erscheint im Auszug mit Recht in dieseip Rahmen nocheinmal: „Nur derjenige Jude, der sich selbst als eine besondere Menschenart weiß und bekennt, wird, wenn ihn Liebe und schöpferischer Wesenszug leiten, ein guter Deutscher werden können. Er gerade wird die Unterschiede zart zu achten verstehen zwischen den Herkunftsbeständen der beiden Völker und wird sein Frühstammliches, Bloßstammliches auszunehmen und wegzuhalten wissen von dem deutschen Weg, er wird gerade aus seiner Distanz heraus, aus jener Verbindung von Ferne und Verwandtschaft, von Für-sich-beginnen und Miteinander-vollenden, begreifen, was er für das Deutschtum verantworten und heilsam vollführen kann.“ — Von den beiden wirtschafts-wissenschaftlichen Aufsätzen: Ernst Kahn (Frankfurt a. M.): „Die Juden in der Wirtschaft“ und Werner Sombart: „Jüdisches Wesen im Dienste des .Kapitalismus“ hat der Artikel von Kahn den Vorzug einer vertiefteren und differenzierteren Einsicht in die hier obwaltende Rollenverteilung, während Sombart seit seinem Judenbuch aus dem Jahr 1911 nichts mehr hinzugelernt hat; er erklärt noch Mitte 1932, seinen in diesem Buch niedergelegten Erkenntnissen und Folgerungen nichts hinzuzufügen zu haben. Inzwischen hat sich aber gerade in den wissenschaftlichen Anschauungen Sombarts eine starke Minderbewertung des kapitalistischen Güterverteilungsystems vollzogen, so daß man auch die Sätze aus dem Jahr 1911 anders bewerten muß: „Immer und immer wieder ist der Eindruck derselbe: höchste kapitalistische Leistungen zu vollbringen, eignet sich keine Eigenart so gut wie die jüdische. Ich habe an anderer Stelle die bestangepaßte Unternehmernatur, d. h. also den erfolgreichen kapitalistischen Unternehmer mit folgenden Schlagworten zu kennzeichnen versucht: er muß geistig: gescheit, klug und geistvoll sein.“ — Joseph Nadler, der berühmte Verfasser der deutschen Literaturgeschichte nach Stämmen, jetzt der Ordinarius der Germanistik an der Wiener Universität (wo das Dreigespann Gleispach — Nadler — Spann im Sinne der Entwicklung vom Staatsbürgertum zum Volksbürgertum wirkt), bietet eine im ganzen gerechte und wohlabgewogene Erörterung über „Die Juden und die Literatur“: „Vielleicht mit keinem Volk der Erde hat der Jude in solcher Hingabe geistig eins werden wollen wie mit dem deutschen, und kein anderes hat gegen diese Hingabe sich mit solchen Gebärden der Abneigung gewehrt. Die deutsch-jüdische Literatur ist ein Dokument stürmischen Werbens um den deutschen Geist, das Dokument der bitteren und tragischen Einsicht des Unmöglichen und Nichterfüllbaren.“ Aber Nadler gibt zu: „Es ist viel schwerer als man von beiden Seiten wahr haben möchte, diesen Geist auf eine annehmbare Formel zu bringen.“ Nadlers Grundthese ist, daß man als Dichter und Schriftsteller nicht gleichzeitig Deutscher und Jude sein könne. „Die deutsch-jüdische Literatur in ihrer geschichtlichen Gestalt ist ein mißlungenes Experiment, gleich bedrückend für Deutsche wie für Juden.“ Der Aufsatz von Nadler ist bei aller völkischen Haltung grundsauber und intellektuell ehrlich. — Enttäuschend die Rhetorik von Arnold Zweig, der in jüdischen Kreisen sehr überschätzt wird! Der Schlußabschnitt etwa „Der Künstler als Gebärde“ ist für mich schlechthin unlesbar: Literatur — Literatur — Verliebtheit in die eigene Schönrednerei und den eigenen Tiefsinn, nicht anders wie auf der Gegenseite bei Al-