Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1932
- Issue
- 7 (15.7.1932)
- Date
- 1932-07-15
- Page
- Seite 16 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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16 Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern Nr. 7 Weisung der schulentlassenen Jugend, für religiöse Erwachsenenbildung u. ähnl. geeignet ist. Durch eine solche Unterscheidung und Abstufung wird den wirklichen Kenntnissen und Leistungen des Bewerbers mehr Rechnung getragen als bisher und zugleich den anstellenden Körperschaften oder Gemeinden hinreichend Aufschluß darüber gegeben, inwieweit der Bewerber für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. An der Einheitvon Religions-und Volksschullehrerbildung wird — und dies sei mit besonderer Betonung erwähnt — durch dieses Sonderzeugnis in keiner Weise gerüttelt. Das Religionslehrerzeugnis wird nur als Anhang zum Reifezeugnis erteilt. Umgekehrt wird aber dadurch, daß im Reifezeugnis auf das Religionslehrerzeugnis durch oben angeführten Vermerk hingewiesen wird, verhindert, daß Bewerber mit genügenden allgemeinen Kenntnissen, aber ungenügenden Leistungen in Religionsfächern, die Tatsache ihrer mangelhaften jüdischen Kenntnisse bei einer Bewerbung verbergen. Durch die Möglichkeit der Ausstellung eines solchen Religionslehrerzeugnisses läßt sich nunmehr eine seit langem gefühlte Notwendigkeit verwirklichen, nämlich die allgemeine Einführung des Fortbildungsjahres, das nach Abschluß der allgemeinen Studien ausschließlich für die Vertiefung des jüdischen Wissens bestimmt ist. Durch diese Verlängerung der seminaristischen Ausbildungzeit um ein Jahr ist zu hoffen, daß auch weitergehende Ansprüche an das Wissen des jüdischen Lehrers gestellt werden können als bisher. In einer Zeit, in der das deutsche Judentum einer moralischen und seelischen Belastungsprobe ausgesetzt ist wie noch nie, in der sich auch die Jugend zum jüdischen Wissen drängt, kann die Ausbildung des jüdischen Lehrers gar nicht gründlich und ausgedehnt genug sein und dazu bedarf es vor allem auch genügender Zeit, in der diese Ausbildung vor sich geht. Es mag als ein Wagnis erscheinen, in Zeiten materiellen Niederganges an einen solchen Neuaufbau zu denken, aber dieser Neuaufbau gilt geistigen, religiösen Werten, die gerade dann um so intensiver gepflegt werden müssen, wenn Zeiten der Not gekommen sind. Im übrigen ist die materielle Mehrbelastung, die dieser Fortbildungskurs mit sich bringt, nicht übermäßig groß. Rabbinische Mitglieder des Kuratoriums haben den Unterricht im Fortbildungskurs unentgeltlich übernommen, Mitglieder der Lehrerschaft der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt, unterrichten im Fortbildungskurs weit über ihr Pflichtstundenmaß hinaus, so daß dadurch der Anstalt keine neuen Kosten entstanden sind. Den Landesverbänden, Gemeinden usw. erwachsen durch Weitergewährung von Stipendien um ein Jahr keine allzu großen Lasten im Vergleich zu dem positiven Gewinn, den sie durch Heranbildung besser qualifizierter Kräfte für sich später in Anspruch nehmen können. Auch die Studierenden selbst bringen Opfer — es ist darum eine Aufgabe der jüdischen Öffentlichkeit, diese so notwendige Neueinrichtung auch dadurch zu unterstützen, daß bei Anstellungen Absolventen des Fortbildungskurses der Vorzug gegeben wird. Das Religionslehrerzeugnis kann nämlich auch nach dem Fortbildungsjahr ausgestellt werden. Dadurch ist für die Absolventen ein starker Anreiz gegeben, im eigenen Interesse zur Erzielung besserer Leistungen und dementsprechender Noten das Fortbildungsjahr zu besuchen.2 Weniger ins Gewicht fallend, aber auch nicht ohne Bedeutung ist Ziffer 2 der Sonderbestimmungen. Bisher ergab sich die Religionsnote im Reifezeugnis auf Grund der Jahresleistungen des 5. Schuljahres und der Prüfungsnote, die im 1. Prüfungsabschnitt, also ein Jahr vor der Entlassung aus der Anstalt erzielt wurde. Im 6. Schuljahr konnte diese Religionsnote lediglich herabgesetzt werden, wenn ein Fall besonderen Unfleißes vorlag. Die Erfahrungen aber zeigten, daß die Reife für Erfassung und Durcharbeitung der jüdisch-religionswissenschaftlichen Duellen tatsächlich erst im letzten Bildungsjahre erreicht wird. Die große Wertung, die also die Leistungen des vorletzten Bildungsjahres im Reifezeugnis erfahren haben, konnte unter Umständen gegenüber den durch vermehrten Fleiß und größere Reife erzielten Kenntnissen des letzten Schuljahres eine Ungerechtigkeit bedeuten. Nunmehr wird durch Ziffer 2 der Sonderbestimmungen festgelegt, daß im 6. Schuljahre die Zeugnisnote des 2 Es sei bemerkt, daß in diesem und im folgenden Jahr noch ein gewisses Übergangsverfahren in bezug auf die Verpflichtung zum Besuch des 7. Schuljahres gehandhabt wird. 1. Prüfungsabschnittes in Religionslehre durch Beschluß des Lehrerrates nicht nur herabgesetzt, sondern auch hinaufgesetzt werden kann. Damit können im Reifezeugnis die zuletzt erreichten Leistungen entsprechend gekennzeichnet werden. IV. Schluß Die Anforderungen an Fleiß, Intelligenz und Berufsfreude sind in Zukunft erheblich gesteigert. Die Lehrerbildungsanstalt ist also eine ausgesprochene Begabte n s c h u 1 e. Dadurch wird sich schon von selbst eine gewisse Auslese und auch eine Verminderung der Schülerzahl ergeben. Von besonderer Bedeutung wird in Zukunft die Frage der Aufnahme in die Israelitische Lehrerbildungsanstalt sein. Hierbei sei besonders an das Verantwortungsgefühl der Kollegen im Lande appelliert. Es hat keinen Sinn, minderbegabte Kinder der Lehrerbildungsanstalt zuzuführen. Die Anforderungen in den Unterrichtsgegenständen, verbunden mit den scharfen Aufnahme- und Vorrückungsbestimmungen müssen früher oder später dazu führen, daß minderbegabte Schüler scheitern werden. Dies ist ein Schaden für die Seele der jungen Menschen, für die Eltern, die unter Opfern die Kosten für den Besuch der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt aufbringen, und stellt die Lehrerschaft mitunter vor recht schwerwiegende Entscheidungen. So kommt es z. B. alljährlich bei den Aufnahmeprüfungen in die 4. und 6. Klasse zu schmerzlichen Enttäuschungen, weil Kenntnisse, die gerade noch zur Versetzung in der höheren Schule oder zur Erlangung des Abiturs genügt haben, zum Eintritt in die entsprechende Klasse der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt nicht ausreichen. Es muß also dafür gesorgt werden, daß die Vorstellungen über das, was die Israelitische Lehrerbildungsanstalt verlangt, in der jüdischen Öffentlichkeit der Wirklichkeit entsprechen. Auf neuen Wegen, in organischer Fortführung des Bisherigen, wird die Israelitische Lehrerbildungsanstalt ihrem alten Ziel treu bleiben, dem deutschen Judentum Lehrer zu geben, die die Kultur der Gegenwart mit unserer religiösen Überlieferung zu vereinigen wissen. Bernhard Bamberger Täfiglceitsberidife der Bezirlcslconferenzen : 1. München Im Konferenzjahr 1931 fanden sechs fast stets vollzählig besuchte Konferenzen statt. Gegenstand der Verhandlungen waren Standesangelegenheiten, allgemein jüdische und berufswissenschaftliche Fragen. Es wurde insbesondere die psychologische Seite des Religionsunterrichtes und die religiöse Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt der Erörterungen gestellt. Drei Referate befaßten sich mit den hier einschlägigen Problemen: 1. Die religiöse Entwicklung des Jugendlichen. 2. Die psychologische Erforschung der religiösen Einstellung des Kindes. Referent: Dr. Klugmann. 3. Psychoanalyse und Religion. Referent: Dr. Keßler. In den den Referaten sich anschließenden regen Diskussionen wurden die wissenschaftlichen Erkenntnisse von dem Standpunkte der Praxis des Religionsunterrichtes und der Jugenderziehung aus beleuchtet und ihre Verwertung in der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit des Lehrers eingehend gewürdigt. Durch die enge Verbindung der Vereinsleitung mit der Bezirkskonferenz nahmen naturgemäß Vereins- und Standesangelegenheiten einen breiten Raum der Verhandlungen ein und veranlaßte die Konferenz zur Stellungnahme insbesondere in den Fragen: Aufnahme von Nichtmitgliedern des Vereins in die Bezirkskonferenzen; Anstellung nicht seminaristisch gebildeter Lehrer; Drohende Überfüllung des Lehrerberufs; Anträge zur Mitgliederversammlung; Die wirtschaftliche und beamtenpolitische Lage in der krisenhaften zweiten Hälfte des Berichtsjahres; , Schulantisemitische Vorkommnisse; Die Änderungen der Besoldungsordnung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Von besonderen Veranstaltungen zwecks Fortbildung in den