Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1932
- Issue
- 7 (15.7.1932)
- Date
- 1932-07-15
- Page
- Seite 15 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Mitteilungen Oes Wischen leljretoeteins für Capern Schriftleitung: Max Adler, München 1932 München, 15. Juli Nr. 7 Die Neuordnung der VolkssdiulleKrerbildung in Bayern und ihre Auswirkungen auf die jüdische Lehrerbildung Von Bernhard Bamberger (Würzburg) (Fortsetzung und Schluß) Der gesamte Musikunterricht ist jetzt auf das Prinzip der Tonalität eingestellt, der Einzelton ist funktioneller Bestandteil einer latenten Harmonie. Demgemäß beginnt der Unterricht in der Harmonielehre mit Gehörbildung, deren Übungen dem Gesangsunterricht parallel laufen. Die Gesetze der Harmonielehre werden nicht mehr mathematisch gewonnen. Im Gesangsunterricht herrscht nicht mehr endloses Intervall-Singen vor, sondern durch seinen Zusammenhang mit dem Gesamtunterricht in Musik wird er wohltuend belebt. Der Gesangsunterricht dient auch der Ausbildung der Sprechstimme, wodurch eine Querverbindung zum Deutschunterricht geschaffen ist. Den Abschluß der Erziehung zur musikalischen Kultur bildet der obligatorische Unterricht in Musikkunde und Musikgeschichte. Die Formenkunde tritt auch zugleich in den Dienst der kantoralen Ausbildung. Dem angehenden Lehrer werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, die er später als Vorbeter und Chorleiter dringend gebraucht. Für den Turnunterricht bringt die neue Lehrerordnung keinerlei Bestimmungen; Jiier gelten vorläufig noch die Lehraufgaben der aLO. Zum Schluß die Krönung der Lehrerausbildung: die theoretische und praktische Einführung in die Pädagogik. Die inneren Schwierigkeiten des pädagogischen Unterrichtes im Rahmen der seminaristischen Lehrerbildung ergeben sich vor allem daraus, daß die Lernenden sich noch selbst in der Entwicklung befinden. Sie müssen sich noch für ihre eigene Person erst durchringen und sollen zu. gleicher Zeit erzieherische Fremdbeobachtungen anstellen und sogar ihre ersten Beeinflussungsversuche unternehmen. Es sind oft später nicht die schlechtesten Lehrer, die sich im Alter von 18 oder 19 Jahren im Schulhalten noch recht ungeschickt anstellen. Erst die gereifte Persönlichkeit kann eine Klasse wirklich beherrschen. Dazu kommt noch, daß junge Menschen, die sich noch selbst dem Zwang einer Schule unterzuordnen haben, schwer die freie Haltung aufbringen können, die für einen Lehrer vor der Klasse notwendig ist. Schließlich wollen Jugendliche zu Kindern lieber in einer persönlichen Beziehung stehen, als in einer unterrichtlichen. Es ist darum begrüßenswert, daß der pädagogische Unterricht nach der neuen Lehrerordnung erst in der 5. Klasse einsetzt, ln pädagogischer Seelenkunde soll zunächst in die Arbeitsweise des Faches und in die psychologischen Richtungen eingeführt werden, dann erst folgt die Betrachtung des Seelenlebens, Jugendkunde und differentielle Psychologie der Erziehung. Das Fach Erziehungslehre umschließt nunmehr auch die Bildungslehre und entspricht so der doppelten Aufgabe der Erziehung: vom Zögling aus und zum objektiven Zweck der Gemeinschaft, zum Bildungsgut hin. In der allgemeinen Unterrichtslehre ist die Abhängigkeit der Unterrichtsgestaltung vom jeweiligen Bildungsziel darzustellen, wobei natürlich die gegenwärtige Landeslehrordnung in ihrem Zusammenhang mit den pädagogischen und methodischen Strömungen der Gegenwart im Vordergrund zu stehen hat. Für die besondere Unterrichtslehre ist die Reihenfolge der einzelnen Fächer nicht mehr wie bisher festgelegt, die Gebiete ergeben sich aus der Landeslehrordnung. In der Geschichte der Pädagogik soll neben dem Bisherigen Gegenwartskunde gepflegt werden. In der Schulkunde zeigt sich der Einfluß der Sozialpädagogik insofern, als die Schüler auch mit den wichtigsten Bestimmungen über Jugendwohlfahrt, Kinderarbeit u. ähnl. bekannt gemacht werden. In der Seminarübungsschule spielt die Einführung in die Praxis des Unterrichts nach wie vor die Hauptrolle. Daneben kann aber auch in Einzelfällen der psychologische Forschungsversuch treten. Zu den Gegenständen an Lehrerinnenbildungsanstalten gehört auch noch weibliches Handarbeiten und Hauswirtschaft. HI. Sonderbestimmungen für die Israelitische Lehrerbildungsanstalt Würzburg Religionslehrerzeugnjs als Anhang zum Reifezeugnis Die vorstehende Übersicht über die neue Lehrerordnung zeigt dreierlei: 1. eine Vermehrung des Lehrstoffs, 2. Angleichung an den gegenwärtigen Stand der Forschung für jedes Fach, 3. gesteigerte Anforderungen an die Selbsttätigkeit des Schülers durch die Betonung des Arbeitsprinzips. Es bedarf nicht vieler Worte, daß die jüdische Lehrerbildung stets mit dem allgemeinen pädagogischen Fortschritt gleichen Schritt halten muß und daß einer Intensivierung der Ausbildung in den allgemeinen Gegenständen auch eine Vertiefung der Ausbildung in den jüdischen Religionsfächern entsprechen muß. Direktorat und Lehrerschaft der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt haben es daher unternommen, zur Neuordnung der Lehrerbildung in Bayern in verschiedenen Eingaben und mündlichen Besprechungen dem Staatsministerium Vorschläge für die neu" Lehrerordnung zu unterbreiten, um durch sie die Intensivierung der Ausbildung in den jüdischen Religionsfächern zu fördern. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat für diese Wünsche einer Anstalt, die heute in Deutschland die einzige jüdische Vollanstalt für Volksschul- und Religionslehrerbildung unter staatlicher Aufsicht und mit staatlichen Berechtigungen ist, weitgehendes Verständnis gezeigt. Die jüdische Religionsgemeinschaft in Bayern fühlt sich für ein solches Verständnis für ihre religiösen Bedürfnisse tief verpflichtet. Wie bisher (auf Grund der ME. vom 11. 5. 1915 Nr. 5136) tritt Theorie des Synagogendienstes an die Stelle der Harmonielehre1 und Synagogengesang an die Stelle des Orgelspiels. Die Israelitische Lehrerbildungsanstalt bildet also auch für das Kantorat aus. Die dazugehörigen Fächer sind ein Bestandteil der amtlichen Prüfung. Eine einschneidende Änderung gegenüber der aPO. bringt Ziffer 3 der Sonderbestimmungen. Sie lautet: „Die Israelitische Lehrerbildungsanstalt kann zugleich mit dem Reifezeugnis ein besonderes Religionslehrerzeunis mit Benotung der einzelnen Religionsfächer ausstellen. Auf dieses Zeugnis darf im allgemeinen Lehrerzeugnis mit der Bemerkung hingewiesen werden: „Der Stand seiner Kenntnisse in den einzelnen Fächern der Religionswissenschaft ist aus dem Sonderzeugnis der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt zu ersehen.“ Im bisherigen Reifezeugnis waren die Kenntnisse in den Religionsfächern lediglich durch eine einzige Hauptnote gekennzeichnet. Wer mit den Schwierigkeiten der Notengebung im allgemeinen vertraut ist, kann ermessen, ein wie unklares Bild über die Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht dadurch entstehen konnte, daß der Kenntnisstand eines Absolventen nur in einer einzigen Note zum Ausdruck gebracht wurde. Nunmehr bringt das neue Religionslehrerzeugnis eine genaue Feststellung der Leistungen des betreffenden Schülers in hebräischer Sprache, Bibel. Pentateuch mit Raschi und anderen Kommentaren, Mischna. Talmud, Ritual, jüdischer Geschichte, sowie gegebenenfalls auch in anderen Fächern der jüdischen Religionslehre: ferner enthält das Religionslehrerzeugnis einen Hinweis auf die Lehrbefähigung zum Religionslehrer, wobei besonders bezeichnet wird, ob der Betreffende bloß für Unterricht an der Volksschule, ob für Unterricht an höheren Schulen, für Unter- 1 Harmonielehre wird an der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt 5 Jahre lang unterrichtet. Da jedoch im 5. Jahr das Fach in Zusammenhang mit Theorie des Synagogendienstes gebracht wird, nimmt die Israelitische. Lehrerbildungsanstalt nicht an den allgemeinen Prüfungsfragen für Harmonielehre teil; vielmehr wird die Aufgabe aus Harmonielehre mit der vom Lehrerrat der Israelitischen Lehrerbidungsanstalt zu stellenden Aufgabe aus der Theorie des Synagogendienstes verbunden (s. die Ausführungen über Musikunterricht).