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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1932-06-01 · 11 (1.6.1932) · p. Seite 169

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
8 (1932)
Issue
11 (1.6.1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 169 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 11 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 169 einer sehr alten und sehr mächtigen, in vielen Gestalten kristallisierten Bewegung im Judentum ist, bedingt bei ihm wohl auch den seltsam kirchlichen Aspekt, unter dem hier manchmal unversehens das Judentum erscheint. Die Apokalyptik, die als ein ohne Zweifel anarchisches Element für Lüftung im Haus des Judentums gesorgt hat, die Erkenntnis von der Katastrophalität aller historischen Ordnung in einer unerlöften Welt, hat hier in einem tief um Ordnung besorgten Denken eine Metamorphose durchgemacht, in der die zerstörende Macht der Erlösung nur mehr als Unruhe in das Uhrwerk des Lebens im Licht der Offenbarung eingebaut erscheint. Denn daß der Erlösung nicht nur eine befreiende sondern auch eine zerstörende Gewalt innewohnt — eine Wahrheit, der nur allzuviele Theologen des Judentums sehr ungern sich eröffnen und der auszuweichen eine ganze Literatur sich plagt — konnte freilich einem Denker vom Range RosenzweigS niemals verborgen bleiben; so suchte er sie wenigstens in einer höheren Ordnung der Wahrheit aufzuheben. Wenn der Blitz der Erlösung das Weltall des Judentums steuert, so ist hier das Leben des Juden der Blitzableiter, der seine zerstörende Gewalt zu brechen bestimmt ist. Zehn Jahre sind im Leben eines Werkes, das sich zu verwandeln und zu dauern bestimmt ist, eine kurze Zeit. Der im genauesten Sinne mystische Versuch, das Unkonstruierbare, den Stern der Erlösung, zu konstruieren — denn eine andere Methode der Beschreibung als die Konstruktion gibt es im Grunde auch in der mystischen Astronomie, wie man Rosenzweigs Symbolwelt nennen könnte, nicht — wird seinen dauernden Gehalt erst einem Geschlecht erschließen, das nicht mehr auf so unmittelbar gegenwärtige Weise von seinen aktuellsten Motiven (die nicht itnmer seine zentralsten sein müssen) sich angesprochen fühlen wird wie jene Generation, die bei seinem Erscheinen soeben den ersten Weltkrieg hinter sich hatte. Erst wenn die zauberische Schönheit seiner Sprache verschlissen sein, und die Figur des Märtyrers, die für uns Zeitgenossen von ihm unablösbar ist, auf ihre eigene Aura sich zurückgezogen haben wird, kann dieses Zeugnis von Gott in seiner unverstellten Absicht sich behaupten. Line neue Stimme über das Schicksal der deutschen luden in der sozialen Krise Ein gefährlicher Irrweg Was wird werden? Das Schicksal der deutschen Juden in der sozialen Krise. Von Hugo Marx, Amtsgerichtsrat, Heidelberg-Mannheim. 1932 (Verlag Westdruckerei, Wiesbaden). Preis 60 Rpf. „Die wirtschaftliche Krise der deutschen Juden" ist in einem bekannten Buch von Alfred Marcus (Berlin, Stille, 1931) nach allen Richtungen jüngst dargestellt worden. In der Gemcindezeitung wurden diese Fragen wiederholt ausführlich behandelt; Analyse und Kritik des Werkes von Marcus waren in dem leitenden Aufsatz „Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der deutschen Juden, Ausatzleistung und Berufswahl" (Gemeindezeitung VII, 5 v. 15. 4. ZI) enthalten. In der Fülle des Schrifttums zu dem Problem der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umschichtung der deutschen Juden, ragt die eben erschienene Broschüre des badischen Amtsgerichtsrats Hugo Marx durch ihren vertieften Ansatz, die Beherrschung des sozialökonomischen und geistesgeschichtlichen allgemeinen Hintergrundes, vor allem durch die gedrungene und gleichzeitig übersichtliche Darstellung hervor. Um so entschiedener müssen ihre Ergebnisse als fragwürdig, ja als voreilig zurückgcwiesen werden. Hugo Marx fordert die freiwillige Preisgabe der heutigen Form der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der deutschen Juden, da sie nur mehr eine Fiktion, ein romantisches Wunschbild sei und nicht mehr im Einklang mit der Wirklichkeit stehe. „Die Gleichberechtigung, auf der die Judenemanzipation beruhte, ging von dem naturrechtlichen Grundsatz egalitärer Demokratie aus, daß Gleiches gleich zu behandeln sei. Die moderne Sozialauffassung erweitert den Grundsatz der Gleichheit und Gerechtigkeit dahin, daß Ungleiches ungleich zu behandeln sei." Also sei die jüdische Gemeinschaft als eine Gruppe §ui generis im „totalen (Staat“ besondes zu behandeln. „Die Juden müssen die Rechte nationaler Minderheiten für sich in Anspruch nehmen" (S. 18). Wegen ihrer Andersgeartetheit sei die Forderung nach Anerkennung des Minderheitenrechtes für die deutschen Juden die wahre Forderung nach Gleichberechtigung in einer den sozialen Denkformen unserer Zeit angepaßten Gestalt, von der der Verfasser glaubt, daß sie auf einem höheren Niveau liegt und größere Gewähr der Sicherheit biete als die Gleichberechtigung, wie sie bisher beansprucht wurde. Eine in der Tat erstaunliche und gefährliche Forderung! Gefährlich nicht deshalb, weil, wie der Verfasser die von ihm vorausgesehenen Proteste und Cinwände vorweg nimmt, „die große Errungenschaft des ly. Jahrhunderts, die staatsbürgerliche Gleichberechtigung, preisgegeben und den Argumentationen iudengegnerischer Kreise Vorschub geleistet werden -könnte", sondern als schlechthin verfehlt ist die Forderung deshalb zurückzuweisen, weil sie erstens dem eindeutigen Willen der weitaus überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden aller, auch der zionistischen Richtungen widerspricht und weil sie zweitens auf unhaltbaren, geistigen Prämissen beruht, die allerdings heutigen sehr populären Tagesstimmungen entsprechen. Der Verfasser hält nämlich das Schicksal des noch herrschenden Wirtschaftssystems für entschieden, die Wirtschaftsgesinnung des Liberalismus und der freien Verkehrswirtschaft für erledigt, eine völlig neue Gesellschasts- und Wirtschaftsstruktur in Deutschland für eine bereits .vollendete Tatsache; er hält also, wiederum einer heute sehr beliebten Konstruktion folgend, die ,/Wendung vom liberalen zum totalen Staat" für unabänderlich vollzogen, er feiert Carl Schmitt, der die Theorie vom „totalen Staat" aufgebracht hat, als den „für die theoretische Erfassung der heutigen staatsrechtlichen Strukturverhältnisse geistvollsten und bedeutendsten Staatsrechtslehrer" und betrachtet die bisherigen jüdischen Bcrufsarten „Handel und Industrie", also die Kreise des individuellen Unternehmer- und Händlertums als untergangsreif. Der Kardinalfehler dieser Auffassung ist: Die in der Gegenwart erkennbaren Kräfte sind so vieldeutig, daß es als voreilig bezeichnet werden muß, daraus die kommende Wirtschaftsgestaltung abzulesen; und selbst wenn jene angenommene „Strukturveränderung" Tatsache wäre, was entschieden bestritten wird, wäre daraus die Folgerung keineswegs die politische Autonomie der Juden als eigener Nationalität mit Minderheitsrechten. Der zweite Grund- und Denkirrtum des Verfassers ist folgender: Der grundsätzliche Wandel der Wirtschaftsform ziehe die Folgerung nach sich, „daß die Juden freiwillig den veränderten Produktionsverhältnissen sich rechtzeitig anpassen" (S. 18); „das läuft im Endergebnis auf die Forderung hinaus, daß die Juden sich beruflich umstellen und sich prozentmäßig ungefähr ebenso struktuieren wie die übrige Bevölkerung". Als ob die Wandlung von Wirtschaft und Gesellschaft mit dem Cinzelwillen zu meistern wäre! Das Schicksal der gesamten Bevölkerung ist auch das Schicksal der mitten unter ihnen lebenden Juden, die weder weltanschaulich noch interessenmäßig homogen sind. Der an eine solche Gruppe gerichtete Rat zur Proletarisierung ist wie der Rat, mehr Kinder zu bekommen oder sich wirtschaftlich und sozial umzuschichten, wenig sinnvoll und nicht mehr als ein prälogisches Aufseufzen über einen Zustand, den man zu verändern wünscht; er ist aber kein wirksames Abhilfemittel. Die Gleichberechtigung der Juden wegen der Konkurs- und Arbeitslosenstatistik der Welt-Krisenjahre 1929 bis 1932 preiszugeben und dagegen die Kulturautonomie einzutauschen, in der Tat der denkbar unglückseligste Rat in unserer Situation! Zur Frage des „Autonomismus" für die deutschen Juden, der hier von einem deutschen Richter jüdischen Bekenntnisses vorgeschlagen wird, noch eine Bemerkung: Diese Form der Eingliederung der Juden in das

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