Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 9 (1.5.1932)
- Date
- 1932-05-01
- Page
- Seite 136 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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136 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 Reichsbund Jüdischer Frontsoldaten, Ortsgruppe München Der nächste kameradschaftliche Abend findet Mittwoch, den I I. Mai, in der Gaststätte Schwarz, Schlosserstraße 2, statt. Münchner Gruppe der Zionistcn-Revisionistcn Am Samstag, den 30. April abends 8.30 Uhr, Künstlerhaus, Lenbachplatz 8 (Eingang auch Hcrzog-Max-Straße gegenüber der Synagoge), spricht der Führer der Wiener Revisionisten, Herr Oberbaurat a. D. Robert Stticker, Redakteur der „Neuen Welt", Mitglied des Zionistischen Aktionskomitees über: „Der Zionismus am Scheidewege." Herr Oberbaurat Stricker, ein enger Mitarbeiter von V. Jabotinsky, gilt als glänzender Redner, der seine Zuhörer zu packen versteht. Wir möchten daher auf diesen Vortragsabend ganz besonders Hinweisen. vücberschau Herbert Fischer, vr. iur. in Breslau, Die verfassungsrechtliche Stellung der Juden in den deutschen Städten während des dreizehnten Jahrhunderts. Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Begr. von Otto v. Gierke, herausgegeben von Julius v. Gierke. Heft 140. Breslau, M. u. H. Marcus. 1931. X, 220 Seiten. Die berühmten Werke von S t o b b e (Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, sozialer und rechtlicher Beziehung) und Scherer (Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern im Mittelalter) sind bis heute keineswegs überholt, obwohl Stobbe schon 1866, Scherer 1901 erschienen ist. Gute, aus ersten Quellen gearbeitete Stoffbehandlungen des mittelalterlichen Judenrechtes sind sehr selten. Seit langer Zeit liegt nun endlich wieder eine Arbeit von Wert über dieses schwierige Gebiet vor. Die methodische Schulung und die Darstellung sind bei Fischer gleichmäßig auf der vollen Höhe der modernen Forschung. Besonders erfreut die Beherrschung der hebräischen Texte. Die peinlich sauberen Exkurse am Schluß des Werkes (Das Gedicht Rabbi Menachems ben Jakob über die Belagerung von Worms um 1200 und die Prozeßakten über den Kölner Judenprozeß von 1171) legen davon Zeugnis ab. Es zeigt sich auch bei der Arbeit von Herbert Fischer (übrigens ähnlich wie bei dem ausgezeichneten Buch von Moses Hoffmann aus dem Jahr 1910 „Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters"), wie unentbehrlich eine gediegene philosophisch-historische Ausbildung in der hebräischen Sprache in moderner Art sür die wirkliche Einsicht in diesen Stoff ist. Die Wege, Methoden, die ganze Arbeitsweise des Verfassers sind vielleicht noch fesselnder als die Ergebnisse. Auf diese muß sich dieser kurze Bericht beschränken. Eine Übersicht über die Problemlage sei dabei gestattet. Das deutsche Reichsrecht bestimmte ursprünglich ausschließlich die Stellung des Juden im deutschen Mittelalter. Der Reichslandfriede von 1103, in Mainz beschworen, gewährt ihnen Schutz wie anderen „minder mächtigen" Personen. Weitere Landfrieden aus dem 12. Jahrhundert bestätigen diesen Schutz. Im 13. Jahrhundert schafft Friedrich II. in der Kammerknechtschaft eine neue Form des Rechtsverhältnisses; diese Form hat bis zu den neuzeitlichen Judenemanzipationen grundsätzlich weiter bestanden. Die Folge war: Ein besonderes Leistungs- und Schutzverhältnis verknüpft die Juden mit dem Reichsoberhaupt. „Es ist befristet und muß zum mindesten bei dem Beginn einer neuen Regierung erneuert werden. Indem das daraus fließende Judengericht und der Judenschutz zum Judenregal wurden, entstand ein vcrpfändbares oder veräußerliches Objekt, und so folgt diese Institution dem allgemeinen Zug der Zeit, wenn sie auf dem Umweg über weltliche oder geistliche Stadtherren allmählich und zum Teil auch in den Besitz der Städte kommt" (Martin Weinbaum in der DLZ. 1932, Sp. 224 f.). Diesen Übergang und die Rechtsregelung durch die neu entstehenden städtischen Gewalten im 12. und 13. Jahrhundert stellt nun Herbert Fischer dar. Das Rechtsproblem des Judenschuhes kann nicht aus der uralten „Judenfeindschaft", auch nicht „soziologisch" als Minderheitenproblem oder marxistisch als Frage des jüdischen Anteils am „Produktionsprozeß" erklärt werden, sondern es entspringt der christlich-mittelalterlichen Idee und Verwirklichungsstufe des christlichen Imperiums. Indem der Verfasser der vorliegenden wissenschaftlichen Monographie sich streng auf den städtischen Judenschuh beschränkt, leistet er mehr positive Arbeit als durch eine rein ideenmäßige Konstruktion. Die Schuhstellung der Juden und ihre Verpflichtung zu Steuern und Dienstleistungen werden vor allem an Hand der hebräischen Berichte über die Ereignisse in den deutschen Städten während der Kreuzzugsverfolgungen erläutert. Die Wormser Juden genügten ihrer Wehrpflicht einmal im Februar 1201, als die Stadt während der Spaltung des Reiches belagert wurde. Die höchst reizvolle und munitiöse Wiedergabe des hebräischen Gedichtes von henahem ben Jakob über diese Belagerung verdiente auch außerhalb der gelehrten Arbeit eine allgemeine kulturgeschichtliche Betrachtung und Würdigung. Besonders auch die Begründung der rabbinischen Erlaubnis zur Anlegung und zum Gebrauch der Waffen am Sabbat in Anlehnung an die Talmud-Stelle Erubin 45a ist von höchstem Interesse. Zur Wehrhilfc kommen dann die jüdischen Steuerleistungen, deren historische, namentlich rechtsgeschichtliche Entwicklung in verschiedenen deutschen Städten höchst umsichtig aus ersten Quellen von Fischer dargestellt wird. Eine vorzügliche Arbeit von dauerndem Wert. F. Martin Grabmann, o. Prof. a. d. Universität München, Der hl. Albert der Große. Ein wissenschaftliches Charakterbild. 30 Seiten u. I Bild. München 1932. Max Hueber Verlag. P. Hieronymus Wilms 0. P., Albert der Große. Verlag Josef Kösel St Friedrich Pustet. München o. I. (1931). Die Zusammenhänge zwischen dem Lebenswerk des eben heiliggesprochenen mittelalterlichen Theologen und Naturforschers Albertus Magnus und der arabisch-jüdischen Philosophie, namentlich des Maimonides, sind hier in einem leitenden Aufsah (Gemeinde-Ztg. 1932, Nr. 3) näher dargestellt worden. Dort sind auch die neueren Forschungen über Albert, namentlich die Werke von Prof. Grabmann (München) genannt. Die päpstliche Bulle vom 16. Dezember 1931 In tbesauris sapientiae deutet jene Zusammenhänge in der Laudatio des Gefeierten an. In den katholischen Metropolen Köln, München, Breslau fanden Feiern zu Ehren des gelehrten Dominikaners und Regensburger Bischofs statt. In München hielt Prof. Martin Grabmann am 28. Februar 1932 die Festrede, die hier mit dem nötigen gelehrten Apparat (80 Anmerkungen) veröffentlicht wird. Grabmann berührt das Verhältnis Alberts zu Avencebrol und Maimönides der Natur der Festrede gemäß nur vorübergehend. Er erwartet von künftigen Spezialuntersuchungen, daß diese die Selbständigkeit des katholischen Forschers dartun werden. Auch Pater Wilms erwähnt diese Beziehungen in seinem schönen und festlichen Buch: Albert sei unter den christlichen Gelehrten seiner Zeit der beste Kenner der arabischen und jüdischen Philosophie gewesen. „Wenn ihm dann auch etwas von dem Ruhm des Erfinders abgehen sollte, so bleibt ihm doch das Genie des Gestalters" (Wilms, S. 108). Die katholische Kirche verehrt in Albert — nach den Sätzen aus der prachtvollen Ansprache des Kardinal-Staatssekretärs Pacelli bei dem vom 8. bis 10. April 1932 veranstalteten Triduum zu Ehren Alberts in der Basilika S. Maria sopra Minerva in Rom — „den großen Paladin der christlichen Philosophie im Mittelalter, den Lehrer deS Thomas, dem er, wenn auch noch in einem etwas rauhen Gewände, aber doch schön, groß, kraftvoll und kübn, die Philosophie anvertraute, damit er aus dieser edlen, hinieden geborenen Herrscherin die treueste und wertvollste Verteidigerin der himmlischen Weisheit machte". Damit ist die Christianisierung des Aristoteles durch Albert deutlich gekennzeichnet. F. Kaffee-Konditorei Feldherrnhalle Inhaberi ADOLF ZIMMER, früherer langjähriger Direktor Hotel Excelslor Fernsprecher Nr.91447 Wiener Kaffee und nur erstklassige Getränke Feinste eigene Konditoreierzeugnisse mit garantiert reiner Butter! Lieferung frei Haus