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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1932-02-01 · 3 (1.2.1932) · p. Seite 39

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
8 (1932)
Issue
3 (1.2.1932)
Date
1932-02-01
Page
Seite 39 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 39 komlttl ihm der Gedanke, daß gerade das Edelmenschliche in ihm, das er blond nennt, innerstes Blutcrbteil sein könnte, Erbteil der jüdischen Patriarchen, Märtyrer und Propheten! Erlöst ihn diese Flucht von dem Verhaßten? Nein, sie züchtet ihm just Dinge an, die er nicht will. Ungewöhnlichen Verstand, Zweckhaftigkeit, die sich nie vergißt, Unfreiheit vor Menschen, besonders „höherer" Kasten, und Selbstvcrkapselung, die an Egoismus streift. Sie hat mehr, sie hat seine typische Zerrissenheit auf dem Gewissen: sein Doppelleben zwischen Materie (als Wirtschaftsführer, Politiker) und Geist (als Schriftsteller, Ethiker, sozialer Prophet); zwischen Gefühl (das er überwertet) und Verstand (den er hcrabsetzt); zwischen sozialer Demokratie, die sein lichter Intellekt bejaht, und dcrn Aristokratismus, von dem seine dämmrigc Romantik nicht loskann; zwischen theoretischer Verherrlichung des Kriegsgcdankens (allerdings nur vor dem Weltkrieg) und praktischer (jüdischer) Friedensarbeit. Mit diesen Doppelheiten jagt sie ihn in Konflikte nrit der Welt, die ihn ihrethalben erst nicht ernst nimnrt, dann ihnr mißtraut und ihn fürchtet. Dieselbe Flucht vor dcnr natürlichen Ich stößt ihn wie Brandes fort von der „Iuderci", der er ein schlimmes Pamphlet „Höre Israel!" und unzählige Verkennungen cntgegenschleudcrt, hinein in einen überschwenglichen Patriotisnrus. Aber er erfährt auch die gleiche Groteske wie Brandes: 'Ablehnung, weil Jude! Und als er doch in die deutsche Politik eingreift, selbstlos und erfolgreich, wird er mit den selbstgcschmiedeten Waffen seines Iuden-Selbsthasses bekämpft, verleumdet, gehetzt, eingekreist, und am Ende ermordet. Was bei Brandes wie Rathenau doch am Ende versöhnt, ist, daß sic ihren jüdischen Selbsthaß nicht ins Grab Mitnahmen. Bei beiden kam späte innere Ein- und Umkehr. Wendepunkt für beide ist das Erlebnis des Weltkrieges. Brandes schreibt unterm I. Januar 1918 einen Aufsatz, betitelt „Das neue Judentum", erstmalig in der Biographie Nathansens abgedruckt, in dem es heißt: „In den letzten Jahren hat sich meine Auffassung von der jüdischen Frage sehr geändert." So sehr, daß nun Ostjudentum, jüdisches Dolksbcwußtsein, hebräische und jiddische Sprache, ja die Palästina-Heimstätte seine Anerkennung finden. Und Walter Rathenau hat, wie aus den späten Schriften und Briefen hervorgeht, nach und nach sein ganzes System von Blut- und Rassencharakteren, seine ganze antijüdische Geschichts- und Kulturbetrachtung, seinen unglückseligen Lebensmythos von Blond und Schwarz von sich abgetan. Er kehrt in die Kette der jüdischen Geschlechter und in sein eigentliches Selbst zurück, das er nicht mehr haßt, sondern gerade in den edelsten Zügen als Seclenerbe des großen jüdischen Stammes begreift, die ihm nun zugleich auch Große der Menschheit heißen. plus der Gemeinde München Emanuel Kirfchner 75 Jahre. Am 15. Februar kann Emanuel Kirfchner, erster Kantor der Gemeinde München, seinen 75. Geburtstag feiern. In diesen Blättern wurde erst vor kurzem anläßlich seines 50jährigen Amtsjubiläums des verehrten Mannes in einer eingehenden Darstellung seiner Wirksamkeit gedacht. Möge dem 75jährigen ein Lebensabend in ungeminderter Kraft noch viele Jahre beschieden sein. Auszeichnung. Den: Gruppenführer Heinrich Walter der Sanitätskolonne München wurde das Dienstauszeichnungskreuz II. Klasse für 2Ojährige Dienstzeit vom bayerischen Landesverein vorn Roten Kreuz verliehen. Wohltätigkeitskonzert in der Synagoge Von dem Gedanken geleitet: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut" einpfand es die israelitische Kultusgcmcinde als Herzensbedürfnis, durch eine größere musikalische Veranstaltung zum Besten der st ä d t i - s ch e n Winterhilfe auch ihrerseits ein Scherflcin zur Linderung der allgenreinen Notlage bcizutragen. Der Besuch war befriedigend zu nennen, wäre aber in Anbetracht des edlen Zweckes noch einer bedeutenden Steigerung fähig gewesen. Das Programm enthielt teils neutrale Werke, die längst Gemeingut der musikalischen Welt geworden, teils liturgisch-jüdische Kompositionen prominenter Vertreter auf diesem Gebiete. Vielleicht hätte die Heranziehung des jüdischen Kammerorchesters eine größere Mannigfaltigkeit ermöglicht, aber was geboten wurde, stand unter dein Zeichen ensten Wollens und Könnens. Prof. Herrn. S a - g c r e r bekundete durch den Vortrag eines Präludiums von Nie. Bruhns und der berühmten Bachschcn Passacaglia nicht nur seine längst bewährte Virtuosität auf der Orgel, seine feinsinnige, farbenreiche Registrierkunst bei der Begleitung der Gesänge muß besonders hervorgehoben werden. Frau Sonja Ziegler erwarb sich wiedermn das Lob einer ebenso sicher gestaltenden, wie tief empfindenden Sängerin mit der Durchführung der anspruchsvollen Sopranpartie in Liszt 137. Psalm, wobei der F r a u e n ch o r und vor allem Kammermusiker B. Walter als Vertreter der obligaten Violine durch seine vornehme, seelenvolle Tongebung wertolle künstlerische Assistenz leisteten. Der 2. Teil war ausschließlich vokal gehalten und vermittelte in der wundervollen Keduscha von Salomone Rossi, dem düster gehaltenen Schalitschen Psalm 92, dem schlichten Haschkiwcnu von Brinbaum und dem sieghaften Kirchnerschen Halleluja erhebende Eindrücke. Den solistischen Part bestritt Kantor A. M ü l l c r mit schöner gesanglicher Kultur und tiefschürfender Einfühlung, den choralcn mit reger Hingabe Mitglieder des Synagogenchores und jüdischen Gesangvereins unter der sorgsamen, lebendigen Führung Josef Zieglers, dem nur ein größeres Kontingent von Sängern zu wünschen gewesen wäre. Allen, die sich in uneigennütziger Weise der guten Sache zur Verfügung gestellt haben, gebührt herzlichster Dank und wärmste Anerkennung. Julius Schweitzer. Aus der Gemeinde Augsburg Wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg in einer Boykottsache Die „Neue National-Zeitung" in Augsburg brachte an der Spitze ihres Anzeigenteils ein über die ganze Breite des Zeitungsblatts gehendes auffälliges Inserat in gesperrt gedruckten Lettern mit folgendem Inhalt: „Parteigenossen und Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung, kauft nicht bei Juden! Unterstützt den deutschen Geschäftsmann in seinen', schweren Ringen um seine Existenz! — Haltet Disziplin!" Durch einstweilige Verfügung vom 25. Februar 1931 wurde der Zeitung die Wiederholung dieses Inserates vom Landgericht Augsburg unter Strafandrohung verboten, und das Gericht bestätigte diese einstweilige Verfügung durch Urteil vom 7. Mai 1931. Gegen das Urteil war von der Zeitung Berufung eingelegt worden. Diese ist jetzt auch vorn Oberlandcsgcricht Augsburg durch Urteil vom I I. Dezember 1931 — II L 227/31 — zurückgewiesen worden. In der Begründung befaßt sich das Oberlandcsgcricht rnit dem nationalsozialistischen Parteiprogramm und untersucht gründlich die sozialrcchtliche Stellung der deutschen Juden. Es wendet sich scharf gegen die von der nationalsozialistischen Presse und Partei gegen diese Stellung fortgesetzt unternommenen Angriffe und fährt dann fort: „Die Inhaber und Leiter der antragstcllenden Firmen sind unbesirittcnermaßen deutsche Staatsangehörige. Nach Art. 109 der Reichsverfassung sind alle Deutschen vor dem Gesetze gleich__ Das Deutschtum besteht nach der Reichsverfassung in der deutschen Staatsangehörigkeit — Art 110 RV. Die Nationalsozialistische Arbeiterpartei steht aber, wie sie selbst zugibt, in einem grundsätzlichen Gegensatz zu diesen Verfassungsbestimmungen, indem sie von dein Begriffe des Deutschen in völkischer oder rassischer Beziehung ausgeht, wonach der Jude nicht zur deutschen Volksgemeinschaft gehört. Es mag nun sein, daß durch die Gegenüberstellung von Juden und Deutschen der sittliche Wert der Juden nicht angegriffen ist. Angegriffen ist hierdurch aber der soziale Wert, hier die Geltung der Juden in der Volksgemeinschaft. Ein solcher Angriff auf den sozialen Wert einer Person enthält eine Kränkung und kann unter Umständen auch den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung bilden. Es kann keinern Zweifel unterliegen, daß durch die Gegenüberstellung der Juden und der deutschen Geschäftsleute die Juden als eine Minderheit im deutschen Volk gekennzeichnet sind, die den übrigen Deutschen in der Verfassung zu Unrecht gleichgestellt ist. Es widerspricht nach Ansicht des Gerichts den guten Sitten, dem Anstandsgefühl aller recht und billig Denkenden, die Juden deutscher Staatsangehörigkeit, die als solche ihre Pflichten gegen den Staat wie alle anderen Staatsangehörigen zu erfüllen haben, durch eine derartige Behandlung zu kränken." R.-A. Dr. Hans Lazarus weist in der „C.-V.-Zeitung" (Nr. 2) aus diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg besonders hin und bemerkt: „Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Augsburg der Boykottbekämpfung neue Richtlinien gewiesen und ein wesentliches Moment herausgearbeitet, das bisher noch nicht in dieser Weise klargestellt worden ist. Die Entscheidung ist von weittragender Bedeuwng."

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