Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 2 (15.1.1932)
- Date
- 1932-01-15
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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18 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 2 öeburtenmangel und Sterbeüderscdutz der deutschen )udenheit I. Die moralisch-religöse Seite. — II. Biologisch-sozialwissenschaftliche Neubewertung des Geburtenrückgangs I. Die Tatsachen und siatisiischen Zahlen des radikalen Umwandlungs- Prozeßes un Vvevölterungsausvau der deutschen Juden sind jetzt zur Genuge verannt und hier wiederholt eindringnch dargesieüt worden. „Das alles ist nicht mehr krisenhaft, das ist vollständiger Zusammenbruch der jüdischen Devölterungsentwicttung von innen heraus", dieses Ergebnis zieht Professor Silbergleit selbst rn seinem mehrfach erwähnten großen staristischcn Akademie-Werk über die Juden in Deutschland. Die Lehren des Judentums über Che, Kindersegen und Kinderlosigkeit stehen von dem Satz an „Seid fruchtbar und mehret euch" (l.Buch Mose t, 28) bis zuni neuesten Schristtuni geradlinig und ungebrochen einer Geburtenbeschränkung strikte entgegen. Der lückenlosen Gcschlossenheit des jüdischen Gesetzes über Ehe und Kindersegen kommt in der ittil: turwelt nur das christliche Cheideal des kanonischen Rechts gleich, wie es in letzter Zeit in dem päpstlichen Rundschreiben Ca8li connubii („Der reinen Ehe Hoheit und Würde") vom 31. Dezember lv^o von neuem cmgescharft worden ist. Das neueste jüdische Schrifttum ist an der schneidenden Distonanz zwischen Lehre und Leven nicht vorübcrgegangen. Cm es der letzten „Morgen"-Hefte (2ahrg. VI, Hcst 5) hat dem Problem eine Reihe überlegener und fein fühlender Erörterungen gewidmet. Der Rabbiner der Frankfurter Gemeinde 2akob Hoffmann hielt am ersten Pesachtage vorigen Jahres in der Gemeindesynagoge am Börneplatz eine (jetzt auch im Druck vorliegende) grundsätzliche Rede über „Die Schicksalsfrage der deutschen Judenhcit" (Verlag 2. Kauffmann 1930); und in der Zeitschrift „2üdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik" (2ahrg. II, N. F. Heft I; 2anuar 1931) behandelt Dr. Hanns Meißner „Das Problem der Geburtenkontrolle in der Gegenwart und im jüdischen Schrifttum" grundsätzlich, unter vielfacher Benützung der älteren Arbeit von L. Wiesner (Wien) über „Kindersegen und Kinderlosigkeit im altrabbinischcn Schrifttum" (aus dem 66.2ahrgang der „Monatsschrift" 1922)2 Über das Prinzip und die richtige Lehre besieht Einigkeit. Was Marianne Weber vom christlichen Ehcideal und vom christlich-religiösen Menschen gesagt hat, gilt uneingeschränkt auch vom jüdischen: „Dieses Eheideal stellt eine unüberbietbar großartige und heroische Form der Ehe dar, die für den christlich-religiösen Menschen auch heute noch erfüllbar ist, vielleicht aber auch nur für ihn." Allein die weitaus größte Mehrzahl der Menschen ist in Wirklichkeit nicht mehr „christlich-religiös", und die 2uden sind meistens nicht mehr „jüdisch-religiös". Man hat daher skeptisch gesagt: Gerade da, wo der Papst in seiner Enzyklika und Herr Rabbiner Hofsmann am ersten Tag Pessach in seiner Predigt aushört, da beginnen die praktischen Probleme. Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältniste machen die religiösmoralischen Mahnungen praktisch erfolglos; die Macht der modernen Entwicklung ist zu stark und die Verkünder der lauteren Lehre müsien sich mit der philosophischen Einsicht zufrieden geben, daß die praktische, Durchführung der einmal als richtig erkannten Wahrheit diese selbst nicht berührt, daß vielmehr der Sinn jeder bis zu Ende durchgedachten Ethik eine absolute, innerliche und kategorische Verpflichtung ist, die sich um die Umwelt, um äußere Rücksichten, um „vernünftige Überlegungen und zwingende äußere Umstände" gar nicht kümmern darf, daß cs hier eben schlechthin um eine undiskuticrbare Forderung geht, der sich alles bewußte Tun zu fügen hat, widrigenfalls es den Charakter des absolut Nicht-sein-sollenden trägt. Diese Begründung der religiösen Pflichtenlchre ist dem gesetzestrcucn 2udcn alten Stils, wie jedem wahrhaften Gläubigen und 2dcalistcn, in der Tat auch völlig geläufig. Warum in Wirklichkeit die moralisch-religiöse Mahnung erfolglos bleiben muß, wird vielleicht am besten durchsichtig aus den nicht kritisch gemeinten, sondern ehrfürchtig zustimmenden Schlußbemerkungcn, die jüngstens im „Hochland", der führenden katholischen Zeitschrift, der Herausgeber zu jenem päpstlichen Ehe-Rundschreiben über die absolute 7 Die geltenden rcligionsgesetzlichcn Bestimmungen sind neuerdings systematisch in der hebräisch geschriebenen Arbeit von Horwitz (Frankfurt am Main) über „Vernichtung der Nachkommenschaft und Verhinderung der Schwangerschaft" (Festschrift für 2acob Nosenheim, Hebr. Teil: 87—114; Frankfurt 1931) zusammengcfaßt. Wie weit der orthodoxe Teil der jüdischen Bevölkerung bei uns diese Grundsätze, die unzweifelhaft die Autorität des kunstgerecht „gelernten" Religionsgesetzes verkörpern, praktisch hält, ist, in der Abhandlung nicht angedeutet. Gebärpslicht der katholischen Frau macht: „Der Papst meldet die Forderung der christlichen Gerechtigkeit an: ,Mit allem Nachdruck ist darauf zu bestehen, daß, wie bereits Unser Vorgänger, Leo XIII., mit Recht verlangt Hat, in der bürgerlichen Gesellschaft die sozialen und wirtschaftlichen Verhältniste in einer Weise geregelt werden, die es allen Familienvätern ermöglicht, das Notwendige zu verdienen und zu erwerben, um sich, Frau und Kinder, standesgemäß und den heimatlichen Verhältnissen entsprechend zu ernähren' und: ,Cs ist auch nicht recht, die Löhne so niedrig anzusetzen, daß sie in den jeweiligen Verhältnissen für den Unterhalt einer Familie nicht genügen) Doch wie steht der Staatsmann, auch der christliche besten Willens, dieser an ihn gerichteten und heute nirgends erfüllten Forderung gegenüber, wenn er in seinem Land fünf Millionen Arbeitslose hat? Hilflos. Hilflos ist der Staat angesichts der sozialen Not in dem Siegerstaat England mit seiner gemäßigt sozialistischen (jetzt nationalen Cinheits-) Regierung so gut wie in dem besiegten Deutschland mir seinem der katholischen Arbeiterbewegung entstammenden Kanzler oder in dem von dem Priester- Staatsmann Seipel (bis vor kurzem) geführten Österreich. Schmerzlich ist anläßlich des vierzigjährigen ,2ubiläums' jener leoninischen Forderungen die Feststellung, daß sie nicht durchgeführt sind. Nicht einmal der einzelne Arbeitgeber guten Willens wird, wenn er im Wirtschaftskampf sein Unternehmen und damit die Arbeitsmöglichkeit seiner Arbeiter halten will, Löhne zahlen können, die jenen Forderungen entsprechen. Wenn so der Schuldige heute auch nicht in Personen, sondern in einem System zu suchen ist, das Wort der Enzyklika vom schweren Unrecht' bleibt bestehen. Dieses schwere Unrecht am Eigentum ist mitschuldig an allem Unrecht, das an der Che geschieht. Solange es nicht beseitigt ist — und nirgends ist Aussicht auf seine praktische Beseitigung —-, bleibt angesichts der Chenot nur der Appell an menschlichen Heroismus und an die Barmherzigkeit Gottes." Diesen resignierenden Sätzen ist nur hinzuzufügen, daß auch da, wo keine Notlage gegeben ist, in häufigen Fällen nicht Egoismus und Genußsucht, sondern gesteigertes Verantwortungsgefühl zu der heute herrschenden Sitte der willentlichen Kleinhaltung der Familien geführt hat. Die jüdisch-christliche Lehre bleibt dogmatisch unabdingbar, aber ihre Nichtbefolgung wird heute niemand mehr zu einer ethischen Minderbewertung berechtigen. II. Neben der moralisch-religiösen Seite des Problems ist hier noch auf eine neuerdings von einem Sachverständigen ersten Ranges mit Nachdruck und sehr guten Gründen vertretene biologische Deutung der Frage des Geburtenrückganges hinzuweisen.2 Diese Theorie läuft auf die Behauptung einer höheren Bevölkerungsqualität infolge des Geburtenrückganges hinaus. Die landläufige Schlußfolgerung, die Geburtenverminderung sei Ursache einer notwendigen Degeneration des Volkes ist nach Prof. 2oscphy falsch. Die einzelnen Geburten müssen nach ihrem objektiven Wert heute erheblich höher gewertet werden als vor einem halben 2ahrhundert. Das zeigt unmittelbar die Tatsache, daß vor fünfzig 2ahren, als die Zahl der Lebendgeborenen in Deutschland auf je 1000 Einwohner gerechnet 40,9 (gegen 17,9 im 2ahre 1929) betragen hat, von 100 geborenen Kindern 25,1 vor Vollendung des ersten Lebensjahres starben, während im 2ahrc 1928 nur noch 8,9 von 100 Geburten das Säuglingsalter nicht überlebten. Für die deutschen Verhältnisse wird der absolute Geburtenrückgang vom volksnnrtschaftlichen Standpunkt allgemein als günstig bezeichnet. Es ist unwahrscheinlich, daß die rund 85 Millionen Einwohner, die bei einem unterbrcchungslosen Anwachsen der deutschen Reichsbevölkerung im Tempo der 2ahrhundcrtwende heute in Deutschland leben würden, einen höheren Grad der materiellen und geistigen Kultur aufwiesen als die 64 Millionen von heute, über die Lage der 2uden im heutigen Deutschland, wenn sie zahlenmäßig zwei- oder dreimal so stark wären, soll hier eine vaticinalio post festum unterbleiben. Es ist vor allem nach jener neuen herrschenden Lehre eine absolut unzulässige Annahme, daß diejenigen Menschen die beste Nachkommenschaft liefern, welche sich durch besondere Leistungen im gesellschaftlichen und kulturellen Leben auszeichnen. Es widerspricht den einfachen Tatsachen, daß führende Gelehrte, Kaufleute, Techniker, Künstler und be- Prof. Dr. Berthold Iosephy, 2ena, „Geburtenrückgang und Bevöllcrungsqualität". Magazin der Wirtschaft, 6.2ahrg. vom 19. Dez. 1930.