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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-02-15 · 4 (15.2.1931) · p. Seite 50

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
4 (15.2.1931)
Article
Auge um Auge
Date
1931-02-15
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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50 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 gungen, die unter Herrschaft der Privatrache oft auch mit dem Tode geahndet wurden, nur verhältnismäßige Strafen zutäßt. Die Anerkennung, die ich allen übrigen Teilen der Schrift zolle, muß ich leider einschränken hinsichtlich des letzten Kapitels, das sich mit der Bergpredigt befaßt. Mir scheint, daß der Verfasser sich hier hat verleiten lassen, die Auslegungsmethode, die gegenüber den Rechtssätzen des alten Testaments durchaus berechtigt und erfolgreich ist, auf einen ganz anders gearteten Text anzuwenden, demgegenüber sie notwendig versagt. Der Verfasser mag damit recht haben, daß Jesus den Sinn des jüdischen Gesetzes und insbesondere auch der Stelle „Auge um Auge" verkannt hat. Wir wissen ja aus den verdienstvollen Forschungen des christlichen Theologen Traves Herford über die Pharisäer, daß Jesus kein Schriftgelehrter, sondern ein „am haarez" war und aus Unkenntnis die Pharisäer ungerecht beurteilt hat. Aber das tut der menschlichen und sittlichen Großartigkeit seiner in der Bergpredigt vorgetragenen Gedanken keinen Eintrag. Man darf nicht mit begrifflichen Erörterungen die Richtigkeit seiner Antithesen bekämpfen, beispielsweise im Satz: „So Dich einer auf die rechte Wange schlägt", die Situation als unnatürlich hinstellen, weil ein Rechtshänder den Gegner kaum auf die rechte, sondern nur auf die linke Wange schlagen könne. Wenn es sich bei dieser Antithese um Rechtssätze handeln würde, könnte man aus der falschen Situation, die sie angeben, auf eine entstellte Textwiedergabe schließen. Aber Jesus gibt keine Rechtssätze, sondern sittliche Ermahnungen in Gleichnisform, von packender Anschaulichkeit, bei der es auf die buchstäbliche Richtigkeit und wortgetreue Ausführungsmöglichkeit nicht ankommt. Ich glaube diesen Vorbehalt machen zu müssen, weil leider dieses Kapitel vielleicht die Wirkung der Schrift auf gläubige christliche Leser vermindern kann; freilich ein unvoreingenommener Leser wird auch in diesem Teil das redliche Wahrheitsstreben des Verfassers nicht verkennen können. 2. Dte jüdische Wertung von besetz und Gerechtigkeit Von Rabbiner Dr. Max Dienemann (Offenbach a.M.) In der Wertung des Gesetzes offenbart sich ein wesentliches Stück der Sonderart des Judentums, auf ihr ruht seine Abgrenzung gegenüber der Umwelt, sein Anderssein; aber weil dem so ist, richtet sich auch gegen sie Mißdeutung und Angriff. Die Verteidigung des Judentums darf hier nun nicht stecken bleiben in der üblichen Apologie, das hieße in der Zurückweisung der Angriffe, in dem Nachweis, daß man nicht schlechter und geringer sei als die andersdenkende Umwelt; sie muß darüber hinausschreiten, sie darf nicht stetig auf ein außen Liegendes gerichtet fein, von ihm sich abhängig fühlen, von ihm sich das Gesetz des eigenen Denkens und Urteilens diktieren lassen, dieses außen Liegende als das klassische und absolute Urteil anerkennen, sie muß aus dem frohen Kraftgefühl des Starken heraus die eigene Anschauung und Stellungnahme in ihrem Recht aufzeigen, sich zu ihr bewußt bekennen und aussprechen, worauf sie beruht und warum man sich zu ihr bekennt und bekennen muß. Daß Judentum im Gesetz sein Wesentliches, seinen Mittelpunkt hat, darüber besteht keinerlei Zweifel. Gegen seinen Wert als formgebendes und seelenprägendes Prinzip richtet sich seit ältesten Zeiten die Ablehnung der christlichen Frömmigkeitsstimmung. Sie hält mit dem „Gesetz" die sogenannte „Gesetzlichkeit" für unauflösbar verknüpft, und diese Gesetzlichkeit bedeute einen Makel. Gesetz und Gesetzlichkeit sei es zu eigen, daß alle Frömmigkeit sich darauf richte, pünktlich und aufs genaueste einem Gebote zu entsprechen, dadurch aber komme in die Religiosität eine Ängstlichkeit hinein, werde sie starr und schwunglos, dem religiösen Tun müsse die Innerlichkeit abhanden kommen, es erschöpfe sich in einem äußerlichen Schema. Die Handlungen entspringen nicht mehr dem eigenen Gewissen, und so verkümmere das Schöpferische und Quellende der Frömmigkeit. Der Mensch verzehre sich schließlich in einem ohnmächtigen Bemühen, der Forderung Gottes gerecht zu werden, und müsse sich doch ständig als Sünder, hinter der Forderung zurückbleibend fühlen. Selbstredend daß man jüdisch erseits dieser Schilderung den stärksten Widerspruch entgegensetzt, daß man auf die vielen Äußerungen unseres Schrifttums hinweist, die deutlich zeigen, daß man ein äußerliches Handeln nach dem Schema niemals als Frömmigkeit betrachtet hat, daß man immer die innere Gesinnung, die Freudigkeit bei allem Tun gefordert und sie als das Mein Wertvolle benannt hat, daß dem Juden die Übung des Gesetzes nicht als Last und Knechtesdienst erschien, sondern als innere Freude und Aufschwung zu Gott; man konnte Hinweisen auf Worte wie: rachmono libbo bei: „Gott verlangt nur die Herzensgesinnung", aus Wortprägungen wie: fsimchoh schel mizwoh: „Freude am Gebot", auf den 119. Psalm, der in unendlichen Variationen in allen seinen 17-6 Versen nur ein Thema hat: die Freude am Gebot. Aber es bleibt dabei eine Lücke. Man muß immer wieder sich fragen: wie kommt es denn, daß man die jüdische Wertung so wenig versteht, daß man ehrlich und ernstlich meint, Gesetz müsse in die oben skizzierte üble Gesetzlichkeit verfallen, und infolgedessen glaubt, daß die Ablehnung des Gesetzes und seine Ersetzung durch die von oben her wirkende Gnade eine höhere Stufe der Frömmigkeit darstelle? Hier muß eine Verschiedenheit der religiösen Grundanschauung vorhanden sein, die es bewirkt, daß man nicht oder nur sehr schwer zu einer vorurteilslosen Anerkennung und Würdigung der jüdischen Auffassung gelangt. In der Tat tritt hier die Folge eines grundlegenden Unterschiedes zwischen Judentum und Christentum in die Erscheinung. Er läßt sich in Kürze so formulieren-': Das Judentum geht in der Lehre vom Menschen von dem Gedanken aus, daß der Mensch mit der Fähigkeit ausgestattet ist, das Gute aus eigener Kraft zu tun, daß das Gute das zur Herrschaft in der Welt bestimmte Prinzip ist und alles Böse nur ein Vorübergehendes, Flüchtiges, daß also das der Sinn der Gottesebenbildlichkeit des Menschen ist, daß der gute Gott ihn mit der ungebrochenen Kraft zum Guten beschenkt hat. Die christliche Anschauung hat demgegenüber die Lehre von der Erbsünde ausgebildet, d. h. daß die Welt und Leben beherrschende Macht die Sünde, das Böse ist, daß in der Welt und im Menschen ein naturhaftes Böses lebendig ist, welches die Fähigkeit des Menschen, das Gute aus seiner Kraft zu tun, geschwächt, zunichte gemacht hat. Geht man von dieser letzten Anschauung aus, dann wird allerdings das Gesetz zum ewigen Quell des Übels. Was hat es für einen Sinn, — so muß es in dieser Frömmigkeits st i m m u n g dann heißen, — dem Menschen ein Gesetz zu geben, eine Forderung vor ihn hinzustellen, wenn er doch nicht das Vermögen hat, aus eigener Kraft zum Guten zu gehorchen? Dann macht die Forderung ihm nur seine Ohnmacht deutlich fühlbar. Wenn also ein Mensch glaubt, seine Frömmigkeit dadurch zu erweisen, daß er einem Gesetz zu gehorchen sucht, müsse er innerlich Schiffbruch erleiden, müsse in ihm das Gefühl der' Unzulänglichkeit, der Sündhaftigkeit immer stärker lebendig werden, fein Bemühen wird ihm zur Last, zum Fluch. Bis er dann, so ist der letzte Schluß dieser Frömmigkeitsstimmung, einsieht, daß der Weg des Gesetzes, auch in bezug auf das moralische Handeln als einem Gehorsam gegen ein Gebot, ein Irrweg sei, und daß an Stelle dessen ein Anderes treten müsse, nämlich sich der Erlösung durch den von Gott entsandten Mittler anheimzugeben: die Gnade als alleinwirkende Macht ersetze das unzulängliche Gesetz. Diese Denkart ist begründet von Paulus. Er lehrte, den Menschen als ein der Sünde unterworfenes, aus eigener Kraft gegen sie ohnmächtiges Wesen anzusehen. Nach seinem Empfinden gab es daher keine Möglichkeit, den Menschen durch gesetzliche Schulung zu immer höheren Stufen sittlicher Vervollkommnung zu führen; die Idee des Gesetzes als eines Mittels und Ausdrucks der Frömmigkeit erschien ihm darum von Grund aus als verkehrt, ja sogar der Entfaltung wahrer Frömmigkeit als schädlich, es müsse zu einem ewigen Sichabmühen kommen, das doch keine Gemeinschaft mit Gott vermittle. In allem Wandel der christlichen Lehre, durch alle Wandlungen der Reformation und der neuesten Entwicklung in allen Zweigen des Christentums hindurch blieb jene Grundanschauung der Ablehnung des Gesetzes als einer Unmöglichkeit erhalten. Das Judentum geht von der völlig entgegengesetzten Anschauung aus. Es spricht dem Menschen mit allem Nachdruck die Fähigkeit zu, aus eigener Kraft sittlich zu handeln. Darum ist es ihm selbstverständlich, daß Gottes Wille an den Menschen als Gesetz und Forderung herantritt: da der Gehorsam gegen das Gesetz aus der sittlichen Eigenkraft, der sittlichen Selbständigkeit des Menschen fließt, wird es im Bewußtsein des Juden nicht als hemmend und niederdrückend, sondern als kraftentfaltend und kraftsteigernd empfinden; jedes „du sollst" ist ihm ein Stachel, der ihn zu neuem bewußten Handeln antreibt; und da jedes aus Kraftgefühl quellende Handeln Freude erweckt, so führt nach jüdischer Anschauung der Wille, dem Gesetz zu folgen, nicht zum niederdrückenden Bewußtsein der Sünde und der Unzulänglichkeit, sondern er wird zu einem Quell der inneren Freude. Es ist dem Juden im Grunde unerfindlich, wie man Siehe Ausführlicheres in Dienemann: Judentum und Christentum, I. Kauffmann-Verlag.

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