Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 22 (15.11.1929)
- Article
- Zur Geschichte der Familie von Hirsch
- Date
- 1929-11-15
- Page
- Seite 369 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22 Bayerische Israelitische Gemeindezeftung 369 trotz der von der Regierung im Interesse des Zustandekommens einer Kultusgemeinde, der Errichtung einer Synagoge und Untere Haltung eines gemeinsamen Gottesdienstes wiederholt verfügten Auflösung der damals in Würzburg von verschiedenen Seiten abgchaltenen häuslichen Gebetsversammlungen. Die Gottesdienste im Hause v. Hirsch scheinen trotz gegenteiliger Verfügungen unbehelligt geblieben zu sein. Denn am 15. Januar 1846 behauptet Joel Jacob in einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Stadtmagiftrats, der ihm die weitere Abhaltung eines Privatgottesdienftes verbot, daß die Andacht in seinem Hause „bereits über 40 Jahre ohne Unterbrechung" abgehalten werde. Allerdings scheint es damals, nachdem die Beschwerde abgewiesen wurde — die ganze Aktion ging auf eine Anzeige einiger Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinde zurück - tatsächlich zur Durchführung des behördlichen Verbots, das in einer Bestimmung des öfters erwähnten Ediktes von 1815 eine gesetzliche Grundlage hatte, gekommen zu sein. Joel Jacobs Verhältnis zur jüdischen Gemeinde und ihren Mitgliedern war trotzdem ein gutes. Davon zeugen zwei Schenkungen an die Synagoge, eine noch heute gebrauchte silberne Priester-Waschgarnitur und ein Thoraschreinvorhang, den wir in der Abbildung Nr. 9 zeigen. Ehrenämter scheint Joel Jacob innerhalb der jüdischen Gemeinde allerdings nicht eingenommen zu haben. Doch hängt das zweifellos damit zusammen, daß er zumindest von einer Anzahl der die anderen Gemeindemitglieder belastenden Ausnahmebestimmungen befreit war und so hoffen mußte, weniger innerhalb als außerhalb der gemeindlichen Leitung stehend der Gesamtheit der Gemeinde nützen zu können. Jedenfalls konnte sich die junge Würzburger jüdische Gemeinde in ihren Reihen kein würdigeres Gegenstück zu ihren berühmten gleichzeitigen Rabbinern Abraham Bing und Seligmann Bär Bamberger wünschen als „ihren" Joel Jacob v. Hirsch. Im September des Jahres 1876 brachte man ihn auf dem jüdischen Friedhof zu Heidingsfeld zu feiner letzten Ruhestätte. (Schluß folgt.) Abbildung 9: Der von Joel Jacob v. Hirsch gestiftete Thoraschrein- Vorhang (Parocheth) in der Synagoge zu Würzburg TCT? *Co- Druckfehlerberichtigung: Das Seite 329 in der 1. Spalte, vierte Zeile von unten genannte Geburtsjahr Joel Jacobs muß nicht 1769, sondern 1789 heißen. Kampf um den Talmud. Das Nürnberger Schwurgericht verhandelt gegenwärtig gegen den Herausgeber des Nürnberger Blattes der Nationalsozialisten, „Der Stürmer", Julius Streicher und seinem verantwortlichen Redakteur Karl Holz wegen fortgesetzten Religionsvergehens, begangen durch die Presse. Holz ist zehnmal, Streicher, ein im Diziplinarverfahren aus dem Amte entfernter ftüherer Lehrer, jetzt bayerischer Landtagsabgeordneter, neunmal vorbestraft. „Der Stürmer" hatte im Anschluß an die Ermordung Daubes in Gladbeck und an den Knabenmord in Mainau vom März dieses Jahres in maßloser Form die Behauptung aufgestellt, daß die jüdischen Religionsgesetze die Ermordung von Nichtjuden gestatten. Ein weiterer Beitrag, der sich gegen einen, übrigens nichffüdischen Bankrotteur richtete, behauptete, unter Anführung einer angeblichen Talmudstelle, daß den Juden nach ihrem Religionsgesetz gegenüber Nichtjuden Meineid und Betrug nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten sei. Schließlich stand noch eine Schmähschrift „Der biblische Joseph" mit Behauptungen der gleichen Art angefüllt zur Verhandlung. Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hatte wegen dieser Beschimpfung Strafanzeige erstattet. Staatsanwalt und Untersuchungsrichter beabsichtigten, eine Art Religionsgespräch herbeizuführen, um durch Vernehmung von vier Sachverständigen der verschiedensten Einstellung über den ganzen Fragenkomplex der sogenannten jüdischen Geheimlehre und Ritualmorde endliche und restlose Klarheit zu schaffen. Diese Absicht, objektive Wahrheit zu finden, muß dem Ziele der Angeklagten entgegengesetzt gewesen sein: sie lehnte zwei der Sachverständigen, einen jüdischen Professor und einen protestantischen Pastor und Hochschulprofessor, wegen Befangenheit ab, weil sie mit oem Centralverein in Verbindung stünden. Das Gericht hatte nicht den Mut, die Anträge abzulehnen. So mußten neben dem Pastor auch der Rabbiner die Verhandlung verlassen, der einzige, der berechtigt gewesen wäre, das klarzustellen, worum die ganze Verhandlung geht: ob es irgendeine Vorschrift innerhalb der jüdischen Lehre gäbe, die den Juden zu gesetz- oder moralwidrigem Verhalten berechtige. Als aber nunmehr der Staatsanwalt den dem Angeklagten nahestehenden Autor des berüchtigten Hammerverlages, Dr. Erich Bischofs (Leipzig), abzulehnen beantragte, gab man dieser Forderung nicht statt, obwohl sie vollkommen gleich behandelt werden konnte, wie die Ablehnung der beiden, den Angeklagten nicht genehmen Sachverständigen. Daß das Gericht sich irrte, beweist die Tatsache, daß es einem, auf weiteres Material gestützten Anträge des Staatsanwaltes schließlich doch stattgab. Die Angeklagten ver-