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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-11-01 · 21 (1.11.1929) · p. Seite 348

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
21 (1.11.1929)
Article
Landrichter und Rabbiner
Date
1929-11-01
Page
Seite 348 (sequence 2)
Language
German
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348 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung ->lr. 21 daß die Juden früher den „Pallisch" nicht erwähnten und ihn auch nicht in den von der Regierung genehmigten Plan aufnehmen ließen. In einem landgerichtlichen Protokolle vom 26. Oktober 1816 führen (offenbar auf Veranlassung des Herrn von Lichtenstern) die am Synagogenbau beteiligten Maurer-, Zimmer- und Schreinermeister lebhafte Klage darüber, daß es dem Rabbiner und einigen Juden erst nach Vollendung des Gebäudes in seiner Vierung und nach Bedachung desselben einfiel, den Wunsch nach einem „Pallisch!" zu äußern und zwar an jener Stelle, wo die Stiege aus der linken Seite der Synagoge im Plane eingezeichnet sei. Das Gebäude würde auf diese Weise in seiner schönsten Ansicht einen lächerlichen und durchaus verwerflichen Auswuchs erhalten. Die selbstverschuldete Unterbrechung der Bauarbeiten hätten die Juden frohlockend und spottend dazu benutzt, den „Pallisch" eigenmächtigerweise an dem ihnen verbotenen Orte Herstellen zu lassen, was als unerhörter Unfug nicht geduldet werden sollte, da sonst „einem der schönsten Monumente des jetzigen Zeitalters eine sehr verunstaltende Pfuscherei höckerartig angehängt würde." Am 28. Oktober begab sich der Landrichter nach Floß und überzeugte sich persönlich von dem „beinahe unglaubbaren Unfuge" der Juden. Dem Vorstand der Kultusgemeinde, Rabbiner Mittelshöfer I., wurde die „sehr grobe Verletzung seiner Pflicht" — er hatte sich dem „mutwillig" unternommenen Vorhausbau nicht widersetzt, ihm vielmehr zugestimmt —> auf das nachdrücklichste verwiesen und ihm zudem eine Strafe von zwei Reichstalern nebst einem Taler Buße zum Armenfonde sowie die Tragung der Gerichtskosten auferlegt mit dem Beifügen, daß er künftig „bei ähnlicher Widerspenstig- und Saumseligkeit" mit Arrest bestraft würde. Es sei der frühere Stand, wie er dem von hoher Stelle genehmigten Baupläne entspreche, wieder herzustellen. Für alle Exzesse, welche hierbei in seiner Gemeinde wider Vermuten vorfallen könnten und wogegen man nachdrückliche Maßnahmen ergreifen müßte, bleibe er mit seiner Person verantwortlich. Der Maurermeister Bauer wurde beauftragt, sogleich das erst vor kurzem widerrechtlich erbaute Vorhaus ganz demolieren zu lassen. Der mitgebrachte Gerichtsdiener erhielt strengen Befehl, auf „allenfallsige Zusammenrottungen und Widersetzlichkeiten der Juden" ein scharfes Auge zu haben, den etwa vordringenden „Pöbel" bescheiden zurückzuweisen, ihm Ruhe zu gebieten und im Falle der Widersetzung Verhaftung anzudrohen. Sollte aber der Andrang zu stark werden und weder durch ihn noch durch den ihm beigegebenen Gendarm und einen weiteren Gehilfen (Amtsknecht) zurückgewiesen werden können, so sei ungesäumt Meldung zu machen, damit die Flößer Landwehr (Bürgermilitär) zur Unterstützung herbeigerufen werde; das Piquet (Wachkommando) stehe schon zum Dienste bereit. Der Abbruch des Pallisch geschah aber ohne jegliche Störung. (Der Maurermeister berechnete die Unkosten hierfür aus viereinhalb Gulden. Ein Drittel des Betrages floß in seine Tasche; jeder seiner 5 Gehilfen erhielt 36 Kr.). Die zur Verantwortung gezogenen Erbauer des Vorhauses, der Maurermeister Wittmann und der Zimmermeister Höcht, wollten sich auf ihre'Unwissenheit und die „Zudringlichkeit der Juden" hinausreden. Diese Beschönigung ihres Tuns verfing bei dem Landrichter nicht. Die beiden Sünder wurden kurzerhand zu einer 24stündigen Polizei-Arreststrafe, sowie zur Erstattung der Demolierungs- und Tragung der Gerichtskosten ver- Richt glimpflicher verfuhr der Landrichter mit dem Flößer Rabbiner. Lassen wir diesem die „unerhörte Geschichte" selber erzählen: „Durch den Amtsdiener wurde ich in meiner Wohnung aufgefordert, sofort zum Landrichter in den katholischen Pfarrhof zu kommen. Ich begab mich augenblicklich dahin und traf dort eine landgerichtliche Kommission an, bestehend aus dem Landrichter als Vorsitzenden, einem Amtspraktikanten und einem Amtsknechte. Vor diese mußte ich hintreten und sogleich auf stürmisch an mich gerichtete Fragen Antwort geben. Ich ba', mir einen Rechtsbeistand zu erlauben, da ich der Gemeinde für jedes Wort und jeden Schritt verantwortlich sei. In dem bekannten Tone, der aus seinem grimmigen Temperamente zu erklären ist, befahl mir der Landrichter, seine Fragen kurz und bündig zu beantworten, oder er werde mir reden lernen. Dem anwesenden Prakikanten, seinem Neffen, erteilte er Weisung, aus meine Worte wohl zu merken. Ich stellte nun die einzige Frage, ob ich denn einem Kriminalverhör unterworfen sei. Darauf wurde mir erwidert, ich stünde vor einer Polizeikommission, die sich nicht aus viele Worte einlasse. Ich erörterte die Vorgänge bei Errichtung des beanstandeten Vorhauses und setzte bei, daß das kleine Gebäude mit meiner Zustimmung aufgeführt worden sei, weil vom Landgericht an mich oder die Gemeinde niemals ein bestimmter Befehl erging, der die Erbauung des Pallisch auf fraglichem Platze ausdrücklich untersagt hätte. Nach Unterzeichnung des Protokolles wurde mir ein anderes Zimmer im Pfarrhofe zum Aufenthaltte angewiesen. Zu meiner größten Überraschung fand ich im Vorplatze des Pfarrhofes eine ganze Kompagnie Bürgermilitär, mit Unter- und Obergewehr ausgerüstet. Ein Leutnant und ein Unteroffizier begleiteten mich in das mir angewiesene Zimmer. Nach zwei Stunden führte mich der Leutnant (ein ehrsamer Flößer Bürger) zur Kommission zurück, die mir eröfsnete, daß ich zwei Taler Strafe und die angelaufenen Kommissionskosten zu zahlen hätte. Weiter wurde mir bedeutet, daß das Vürgermilitär unter Gewehr zu bleiben und gegen die Juden aufzumarschieren habe, wenn diese nicht alles ruhig und willig mit ansehen wollten, was heute vor sich ginge. Nachdem ich die Bekanntgabe des Richterspruches bescheinigt hatte, erfolgte meine Entlassung. Die Bürgermilitär-Kompagnie blieb aber unter Gewehr im Markte stehen. Die Aufregungen an diesem Tage schwächten mich so sehr, daß ich am folgenden Tage kaum das Bett verlassen konnte." Weiter lesen wir im betr. Akte: „Die durch verschiedene Hin- und Widerreisende sofort in einem weiten Umkreise verbreitete schreckliche und fürchterliche (!) Nachricht (von diesen Vorkommnissen) trieb die Gemeinderäte sogleich von ihren Handelsplätzen nach Hause." Am nächsten Tage kamen sie im jüdischen Gemeindehause zusammen, nahmen den Rabbiner zu Protokoll und verfaßten sogleich eine geharnischte Beschwerdeschrift an die Kreisregierung, welche am nämlichen Tag durch eine Deputation der Juden nach Bayreuth überbracht wurde. Ihrer tiefen Entrüstung über die Vorfälle hatten sie darin mit folgenden Worten Ausdruck gegeben: „Noch haben wir uns von unserer Bestürzung nicht erholt. Sollte es denn möglich sein, daß man mit Untertanen so verfährt? Den Gott geweihten Bau zu demolieren, den Vorsteher und Geistlichen kriminalisch zu behandeln, unser im Schweiße des Angesichtes erworbenes Geld in Schutthaufen zu legen, uns selbst öffentlich als Revolutionäre darzustellen?" Die Klagestellung der Flößer Judenschaft bei der Vorgesetzten Behörde konnte dem Landrichter nicht gleichgültig sein. Am gleichen Tage, an dem Vertreter der Kultusgemeinde sich nach Bayreuth begaben, schrieb Freiherr von Lichtenstern in einem Rechtfertigungsberichte an das General-Kommissariat (Regierung des Mainkreises), daß allerdings schon zwei Tage vor der Zerstörung des Pallisch neue Pläne und Modelle von höherem Orte und solche der Judengemeinde selbst Vorgelegen hätten, daß aber in diesem Augenblicke die Musterung, die Durchsicht von 400 Pflegschaftsrechnungen, die ungemein mühsame Zusammenstellung der Ernte- und Getreidebedarfstabellen, die Wintersaatsübersicht, die Arbeiten des Rechnungsabschlusses, die die anwesende Finanz-Direktionskommission veranlasse, das gesamte Landgerichtspersonal dermaßen beschäftigten, daß alle übrigen Gegenstände vorläufig schlechterdings beruhen müßten. Wegen dieser Hindernisse könne er nicht umhin, behufs Erledigung der hohen Aufträge um Nachsicht auf 14 Tage zu bitten. Unterdessen solle sich der Kreisbauinspektor an Ort und Stelle von dem Sachverhalte überzeugen. „Hierdurch würde über das ganze Faktum das nötige Licht verbreitet und jene Finsternis verscheuchet, welche die gewöhnliche Ränkesucht der Juden über ihre Schleichwege ziehet, um die Wahrheit, die sie fürchten, dem forschenden Auge zu verbergen." Weiter war in der Rechtsertigungsfchrift von dem unruhigen, wilden Geist der Juden, welcher sich gegen ihn auslehnen wolle, von dem unbezähmbaren Starrsinn und der großen Bosheit der jüdischen Vorsteher, von einem Attentat gegen das Landgericht die Rede. ^iminniiniiiiiinniiinniiinniiniiHiiitiiiiiiMiniiiinniiiiuiiHiiniuiiniiMiniiinHiiiiiiunniiniinuunniiiininiHiinuiinnniinuniiniiiinnunnitiinniinnnnnnniiiiiiiiunnniinniinHnnnnnnniininiiuniunniniiinnniiiniiiiiiiiiiuiiiHiiHiiiiiiiumimiK Ä2 KUNST'GEWERBE-HAUS

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