Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 21 (1.11.1929)
- Article
- Landrichter und Rabbiner
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 349 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2727810-2727875-2727896-2736577--05289-2736622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 21 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 349 Die Regierung nahm jedoch einen gegenteiligen Standpunkt ein. Am 4. bis 5. November wurde von ihr die folgende Antwortt erteilt: „Das Königliche General-Kommissariat hat mit besonderem Mißfallen Kenntnis erhalten von dem auffallenden und tumultuarifchen Verfahren, mit welchem das Kgl. Landgericht gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der Unterzeichneten Stelle vom 19. September und 14. Oktober bei der Erbauung des sogenannten Vorhofs der Synagoge in Floß vorgegangen ist, und sehr unerwartet mußte der Kgl. Kreisstelle der Bericht des Landgerichts vom 29. Oktober sein, in welchem in einer Sache, wo wirklich durch jede Verzögerung ein bedeutender Nachteil für die ohnehin arme Judengemeinde eintritt, noch ein Termin von 14 Tagen zur Berichterstattung nachgesucht wird und eine mit der Würde eines Kgl. Amts nicht leicht vereinbare Sprache von Leidenschaft herrscht. In Erwägung, daß der Bau vor Eintritt des Winters vollendet fein muß, ist die Kreisbauinspektion beauftragt worden, sich unverzüglich nach Floß zu begeben und die Herstellung des Pallisch nach vorgenommener Rücksprache mit dem Rabbiner anzuordnen. Das Landgericht wird angewiesen, sich jeder weiteren Einmischung in dieses rein technische Geschäft zu enthalten. Zur Rechtfertigung ist eine Frist von acht Tagen gesetzt." Der Erwiderungsbericht des Landrichters vom 8. November vegann mit den Worten: „Mit Unruhen und Stürmen begann de. Synagogenbau zu Floh, mit solchen endet er." Die in Rede stehenden Vorfälle schilderte er eingehend, doch in seinem Sinne. In den Berichte heißt es weiter: „In einem durch Vernunft und echte Weisheit regierten Staate, wo man den Katholiken die Prozessionen Bittgänge und Feiertage beschränkte, Kirchen, Kapellen, Kreuze und Statuen der Heiligen von den Straßen entfernen ließ, das Kirchensilber dem Staatsschätze übergab, Klöster aufhob, wo man den Protestanten Gebet- und Gesangbücher reformierte und andere nützliche Einrichtungen traf, wo sich die meisten Einwohner des Landes solchen Einrichtungen als Ergebnissen der Vernunft und des Staatsinteresses willig unterwarfen, wird wohl ein Vorsteher der bloß tolerierten Juden, der sich über das Studium der jüdischen Theologie nicht ausweisen kann, sondern aus Vermögensoersall und Desperation (Verzweiflung) seinen jetzigen, schlechtgelernten' Beruf ergriffen hat, keine vernünftige Seite dahin vermögen können, zu glauben, daß eine Synagogen-Vorhalle ohne Gewissensverletzung seiner Gemeinde nicht nach Bauregeln errichtet werden dürfe, sondern durchaus am unpassendsten Orte stehen müsse. Er blende nicht mit dem mosaischen Gesetze — dies kennen die Christen wie er selber — noch mit dem Talmude... (folgt eine drastische Äußerung über dieses jüdische Gesetzbuch). Der Vorsteher ist doch in Pflicht genommen worden, Ordnung in seiner Gemeinde zu erhalten, nicht aber dazu, dieselbe zu Ungehorsam gegen die hohen Befehle zu verleiten. Welch ein Grad von Unverschämtheit gehört dazu, sich noch über diese verdiente Strafe zu beschweren! —• Ein Gemeindevorsteher ist .? ediktmäßig bloß ein untergeordnetes Organ des Landgerichts, nach - dessen Aufträgen er allein zu handeln hat. — Ein einziges Wanken der Obrigkeit durchsticht ihr den Arm, und der Ungehorsam bricht von allen Seiten hervor wie Aeolus' Winde, die sich nicht mehr zähmen lassen. — Wohl kann das Landgericht auf Augenblicke verkannt werden, wohl können wahrheitswidrige Menschen einige Zeit seinen Ruf verpesten —allein die Wahrheit wird vor dem unbefangenen Auge eines hellsehenden Richters durchdringen und den Angegriffenen schließlich rechtfertigen." Die Kreisregierung ließ sich indessen nicht umstimmen. Am 11. Dezember ordnete sie an, daß die Vorhalle durch einen geschickten Baumeister an dem Platze hergestellt werde, wo solche von der Judenschaft bereits erbaut war. Dem Landgerichte Neustadt aber eröffnet« sie gleichzeitig, daß sein Verfahren in mehreren Punkten mit dem Juden-Edikt, sowie mit der Ruhe und Würde, mit welcher die Unterbehörden in Erfüllung ihrer Amtspflichten zu Werke gehen sollten, in Widerspruch stehe. Das Landgericht Habe in allen Geschäften, welche sich auf die Verhälttnisse der Juden bezögen, stets die einschlägigen neueren Bestimmungen im Auge zu behalten. Damit war für die israelitische Gemeinde der hitzige Streit mit dem Landrichter in ihrem Sinne entschieden. Bezüglich der endgültigen Regelung der Kosten für die Wiedererrichtung des Synagogen-Vorbaues ist den Akten nichts zu entnehmen. — Frhr. v. Lichtechtem gab späterhin seiner Verstimmung wiederholt Ausdruck. Durch die im „Pallifchstreite" gemachten Erfahrungen fühlte sich der Beherrscher des Landgerichtsbezirkes Neustadt, der damals noch Weiden und Erbendorf mit umfaßte, tief verletzt. Darum konnte er es sich auch nicht versagen, dem betreffenden Akte die Bemerkung anzufügen, daß fein von der Kreisregierung unterm 9. Januar 1817 getadeltes Benehmen gegenüber der Judengemeinde von Floß durchaus angemef- Die stattliche Synagoge, welche den „Judenberg" in Floß krönt, ist heute noch mit dem einst heiß umstrittenen „Pallisch" versehen. Niemandem wird es einfallen zu behaupten, daß dieser kleine Anbau das Hauptgebäude verunziere. Seine Beseitigung würde vielmehr in unserer Zeit als Mißgriff empfunden werden. Vom Markt aus gesehen, nimmt die Synagoge unstreitig eine den „Berg" beherrschende Stellung ein. „Einst werdet ihr die Weltgeschichte vor Augen haben und daraus entnehmen, daß gerade in revolutionärer und nahrungsloser Zeit dieser kosffpielige Bau aufgeführt worden ist", heißt es in der Denkschrift vom Jahre 1815. Karl Franz Reisner Freiherr von Lichtenstern, im Alter von 30 Jahren schon Landrichter auf Parkstein, dann von 1808—61 Landrichter und zuletzt auch Kgl. Rat in Neustadt a. d. Waldnaab, hat ohne Zweifel in seinem ausgedehnten Bezirke viel Gutes gewirkt. In der Erinnerung des Volkes lebt aber der „Atn-Atn" leider vielfach als Gewaltmensch, Bürokrat und schrullenhafter Sonderling weiter. Seine Amtsführung mag eben sehr oft Anlaß zu einer scharfen, ablehnenden Kritik gegeben haben, wie die geschilderten Vorgänge in Floß beweisen. Protokoll der Verhandlungen der siebenten lagung des Verbandes väterlicher Israelitischer Lemeinden in stschattendurg am 30. Juni und 1. Juli 1929 (Fortsetzung aus Nr. 19 der Zeitung) Rabbiner Dr. Stein, fortfahrend: Noch eines möchte ich Ihnen sagen. Wir müssen uns daran gewöhnen, alle Forderungen und alle Vorgänge, die sich.im Verband abspielen, unter hohen Gesichtspunkten zu betrachten. Wenn da z.B.gestern gefordert wurde, es sollten die Mittel für die Realschule in Fürth gestrichen werden, so mag das zunächst ganz plausibel klingen. Die Erhaltung dieser Schule ist aber aus prinzipiellen Gründen von hoher Bedeutung. Sie wissen, daß im Staat Bekenntnisschulen eingerichtet werden sollen, das ist eine Forderung des Tages. Sie sollten deshalb nicht Bekenntnisschulen eingehen lassen, sondern Bekenntisschulen bilden. Das können wir aber nur auf dem Boden der Religion. Das werden alle Herren, auch die, die anders eingestellt sind, zugeben müssen. Wenn der Staat und die Öffentlichkeit in Bayern dahin bestrebt sind, Bekenntnisschulen zu errichten, dann können wir uns nicht den Luxus leisten, diese Bekenntnisschulen aufzulösen, soweit wir sie schon haben. Es wäre einfach, durch Versagung der weiteren Mittelgewährung die Schule zusammenbrechen zu lassen. Die Schule in Fürth hat eine große Geschichte. Sie ist die einzige Schule, die wir in dieser Art in Bayern haben. Es ist sehr zu überlegen, ob Sie nicht eine sympachische und freundliche Gesinnung dieser Schule gegenüber zum Ausdruck bringen sollten, die heute den Typ der Schule darstellt, der in Staat und Öffentlichkeit der Normaltyp ist. Ich möchte dringend bitten, die Gesichtspunkte, die ich hier vorgetragen habe, bei der Tätigkeit im Verband wirksam sein zu Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer: Bezüglich der von mir vorgeschlagenen sechsgliedrigen Kommission in Sachen der Lehrerbildungsanstalt möchte ich die Anregung geben, daß Stellvertreter zu bestellen sind und zwar in dem Sinne, daß das verhinderte Mitglied selbst seinen Stellvertreter bestimmen kann. Rabbiner Dr. Wohlgemuth stellt die Zustimmung der Versammlung zu der Anregung von Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer fest. Lehmann (Fürth): Nach den Ausführungen der drei Referenten von gestern können sich die Einzelredner zum Etat kurz fassen.