Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 20 (15.10.1929)
- Article
- Zur Geschichte der Familie von Hirsch
- Date
- 1929-10-15
- Page
- Seite 329 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 20 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 329 Bei der Versteigerung des Klosters am 7. Juni 1804 war mit einem Gebot von 80 500 fl. zunächst ein ehemaliger Regiftraturgehilfe Martin Seuffert Meistbietender geblieben. Da aber die von ihm genannten Bürgen, die Brüder Moses und Simon Eissig in Veitshöchheim bei Würzburg jede Bürgschaft ablehnten, — Seuffert erhielt von der hohen Behörde ob seiner „Dreistigkeit" einen scharfen Verweis erhielt der Legationsrat Gottfried Gmelin in Nürnberg, der in das Gebot Seufferts eintrat, den Zuschlag für den gesamten Komplex, der außer dem eigentlichen Kloftergebäude zahlreiche Liegenschaften aller Art umfaßte. Bei verschiedenen einzelnen Losen trat bei der Versteigerung aber schon damals „Moyses Hirsch von Würzburg" auf. Ihm räumte dabei,, was nebenbei erwähnt werden soll, bürokratische Beschränktheit eine merkwürdige Ausnahmestellung im Protokoll ein. Dort werden nämlich alle Mitfteigerer mit H. (Herr) bezeichnet, nur bei Hirsch ist das bereits begonnene H. durch das „M" von Moses überschrieben'. Später gingen die Klostergebäude jedoch in den Besitz der Hirschschen Familie über. Denn im Jahre 1813 verkauft Jacob Hirsch die Gebäude um 22 000 fl. an das Großherzoglich Würzburgische Staatsärar, das das ehemalige Kloster zu einer Anstalt für Epileptiker und Irre bestimmte. Aus einem Akt aus dem Jahre 1815 ist zu ersehen, daß Jacob Hirsch damals im Kloster Zell auch eine Wohnung inne hatte. Zwei Tage vor Beginn der großherzoglichen Regierung, am 30. Januar 1806, erhielt Jacob Hirsch noch ein sehr wichtiges Recht vom Königlich Bayerischen Landeskommissariat in Franken, gezeichnet Graf Thürheim (Kurfürst Maxmilian IV. Joseph hatte bekanntlich am 1. Januar 1806 den Königstitel angenommen): Es 'war das Recht der Freizügigkeit innerhalb des ganzen Königreiches. Eine Ergänzung fand dieses Privileg in einem späteren, vom Großherzog Erzherzog Ferdinand gewährten: „Seine Kaiserlich Königliche Hoheit der Erzherzog Großherzog", heißt es in dieser Urkunde, „haben durch allerhöchste Entschließung vom 12. v. Mts. Hofbanquier Jacob Hirsch dahier auf sein alleruntertänigftes Gesuch vom 1. Iunius d. I. in Rücksicht der von demselben geleisteten wesentlichen und ersprießlichen Dienste ihm und seinen Kindern die Besitzfähigkeit von Realitäten allergnädigft zu erteilen geruht, worüber demselben zu seiner Legitimation gegenwärtige Signatur zugefertigt wird. Würzburg, 5. October 1812. Großherzogliche Landesdirektion." Die Zeit, da Würzburg als Großherzogtum unter der Regierung des Erzherzog Ferdinand von Toskana stand (1. Februar 1806 bis 2. Januar 1814), war für Jacob Hirsch überhaupt eine Zeit großer geschäftlicher Erfolge, was sich schon in seiner Ernennung zum großherzoglichen Hofbankier zeigt. Schon damals stand ihm sein älterer Sohn Joel, der sich später, wohl zum Unterschied von dem gleichnamigen Bruder seines Vaters, Joel Jacob nannte, zur Seite. Joel Jacob Hirsch war am 5. September 1769 in Gaukönigshofen geboren. Am 15. Februar 1809 erhielt er von der Großherzoglichen Landesdirektion in Würzburg die Erlaubnis zur Ansässigmachung und Verehelichung mit Fräulein Friederika Ieidel. ‘/.»w'iirinOUi > / jj 7 Abbildung 8: Die kurfürstliche Ratifikationsurkunde des Kaufs des Ebracher und Oberzeller Hofes Am 26. Oktober 1810 begegnen wir in einem Kaufvertrag zwischen dem Hofbankier Jacob Hirsch und dem Großherzoglich Würzburgischen Geheimen Rat und Oberstallmeister Philipp Carl Anton Freiherrn v. Greiffenclau zu Vollraths erstmals dem Namen dieses Mannes, mit dem Jacob Hirsch, wie aus zahlreichen Urkunden hervorgeht, rege Geschäftsverbindung unterhalten haben muß. Damals erwarb Hirsch aus seinem Besitz die Besitztümer Büttenhof, Sorghos und Schottenftein um 37 000 fl. Aus Greiffenelauschem Besitz stammte aber auch das größte der von Hirsch erkauften Güter, das Rittergut Gereuth bei Ebern in Unterfranken. Der Kaufvertrag hierüber kam am 15. September 1815 in Würzburg zwischen den oben genannten Partnern zustande, wurde auf Seiten der Verkäufer aber noch von fünf weiteren Mitgliedern der Freiherrlich Greiffenclauschen Familie unterzeichnet. „Ich", so heißt eö in dem Kaufvertrag, „Philipp Carl Anton Freiherr von Greiffenclau zu Vollraths verkaufe meine Herrschaft und mein Amt Gereuth, wie ich solche bisher besessen habe, nichts davon ausgenommen, mit allen Ein- und Zögehörungen an Schlössern und Gebäuden,