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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-10-15 · 20 (15.10.1929) · p. Seite 328

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
20 (15.10.1929)
Article
Zur Geschichte der Familie von Hirsch
Date
1929-10-15
Page
Seite 328 (sequence 4)
Language
German
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328 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 20 faas&nZ. if/h tön.f/.t. tS®. axnnMm Q) olcpiz^ ' ^ülrnnüdÄrÄrrÜkim^rl'oörru^tt^^rttnEru . unö; Abbildung 3: Die kurfürstliche Ratifikationsurkunde des Kaufs des Ebracher und Oberzeller Hofes wiederum Hirsch. Und wiederum ergeben sich dieselben Schwierigkeiten wie bei der Veräußerung des Ebracher Hofes. „Es hat sich", heißt es in dem Berichte, „ein Jude namens Hirsch von Königshofen als Liebhaber dafür gemeldet und die ansehnliche Summe von IO OOO fl. geboten. So sehr dieses Gebot das vorige übersteigt und so wenig zu erwarten ist, daß sich ein noch höheres erzielen laste, so tritt doch hier der besondere Umstand ein, daß es nach der bisherigen Observanz den Juden nicht erlaubt war, Häuser und Grundstücke in hiesiger Stadt eigentümlich anzukaufen und daß es daher von der höchsten Entscheidung Eurer Kurfürstlichen Durchlaucht abhängt, ob von dieser für das höchste Aerarium unter den gegenwärtigen Umständen und bei der großen Konkurrenz der verkäuflichen Gebäude dahier allerdings nachteiligen Observanz abgegangen und wenigstens den reicheren und wohlhabenderen Juden der Ankauf von Häusern in hiesiger Stadt gnädigst gestattet werden wolle". Daraufhin erfolgte das bereits bei dem Kaufe des Ebracher Hofes erwähnte, in Abbildung Nr. 3 wiedergegebene Reskript vom 10. Oktober 1803, besten letzter Absatz sich auf den Kauf dieses Hofes bezieht und das, wie hier angefügt sei, ein dokumentarischer Beweis für das hohe Ansehen ist, dessen sich der Königshofener Schutzjude „wegen seiner persönlichen Denkart", d. h. wegen der Lauterkeit seiner Gesinnung, bei den Behörden erfreute. In dem über das Gebot von IO OOO fl. aufgenommenen Protokoll werden ausdrücklich wieder „Moses Hirsch und seine Söhne" als Kaufwillige genannt, anwesend waren jedoch nur Moses Hirsch und sein Sohn Jacob, die auch das Protokoll allein unterschrieben. Über die Person des oder der anderen Söhne des Moses Hirsch erfahren wir also auch in diesem Falle nichts. Am 1. Dezember 1803 wandte sich „der Handelsjude Jacob Hirsch" an das kurfürstliche Landesdirektorium in Würzburg mit der Bitte, das an der heutigen Bibrastraße Nr. 3 und 5 gelegene Anwesen, den sogenannten Schrotzbergerschen Domherrnhof, der damals von dem Domkapitular Freiherrn Friedrich Zobel von Giebelftadt bewohnt war, kaufen zu dürfen. Die von ihm angebotenen Gegenleistungen berechnete Hirsch auf 7OOO fl. Der Abschluß der Verhandlungen, bei denen die den Juden belastenden Beschränkungen im Ankauf von Immobilien wieder eine Rolle spielen, zog sich bis Januar 1807 hin. Dann endlich erhielt Hirsch den Kaufbrief, mußte aber 32OO fl. mehr zahlen als er ursprünglich geboten hatte. „Die Promptheit und Eile der Zahlung", meint mit Recht Dr. Theodor I. Scherg, der im 56. Band des Archivs des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg die Verhandlungen wegen der Curia Schrotzberg dargeftellt hat, „tun dar, daß dem Juden Hirsch sehr viel am Besitz des Hofes gelegen haben muß". Es scheint, daß von Hirsch in Würzburg noch mehr Immobilienkäufe, insbesondere auch aus Pr.ivatbesi'tz, sowie Hypothekengeschäfte getätigt wurden. Aber auch außerhalb Würzburgs und Königshofens vergrößerte sich der Grundbesitz ständig. Schon im Jahre 1798 wurden nach einer bei den Familienpapieren der Familie von Hirsch aus Gereuth befindlichen Urkunde der k. Preußischen Regierung von Ansbach vom 2O. Juli genannten Jahres von dem „Residenten Ascher et Consorten" in Fürth zu Rothheim und Welbhausen (bei Uffenheim) befindliche Besitzungen des Klosters Michelsberg gekauft oder zu kaufen gesucht. Es ist, nachdem die Urkunde sich im Original im Besitze der Familie Hirsch befindet, sehr wahrscheinlich, daß der Hauptbeteiligte, unter den „Konsorten" mitbegriffene Käufer, eben Hirsch gewesen ist. Genaueres wissen wir über den Erwerb des Schlößchens Acholshausen bei Ochsenfurt, das vor der Säkularisation dem Stift Haug zu Würzburg gehörte. Moses Hirsch kaufte das Schlößchen für 965O fl., wobei er nur ein Drittel der Kaufsumme in bar zu erlegen hatte, den Rest jedoch nebst vier Prozent Zinsen erst in sechs Jahren zu erlegen brauchte. Hirsch zahlte aber den ganzen Kaufschilling, der damals ein großes Kapital bedeutete, sofort in bar und erhielt daraufhin am 24. Mai 1804 von der Kurfürstlichen Landesdirektion in Würzburg den Kaufbrief. Der Erwerb der Kloftergebäude des Klosters Oberzell durch Jacob Hirsch muß ebenfalls hervorgehoben werden. Allerdings kaufte Hirsch dieses Gebäude nicht aus erster Hand, es sei denn, daß er, was aber nicht anzunehmen ist, mit dem Ersteigerer im Stillen paktierte.

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