Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 20 (15.10.1929)
- Article
- Zur Geschichte der Familie von Hirsch
- Date
- 1929-10-15
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 20 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 327 vom 9. September wird darauf aufmerksam gemacht, — was ihnen „aber nicht als Dreistigkeit angerechnet werden" möge —, daß der ganze Hof „ja mit allen Zugehörungen" ersteigert worden sei und daß somit, wenn schon statt eines Mietgeldes Zinsen der Kaufsumme gezahlt werden sollten, damit auch die Erträgnisse des Gartens und die Wohnung bezahlt seien. Hirsch dreht schließlich kühn, aber mit Recht, den Spieß um: Die ganze Kaufsumme liege seit dem Tag der Erfteigerung zur Auszahlung bereit, ohne daß er, im Falle die Ratifikation nicht erfolge, daran denke, eine Entschädigung „wegen des Sterilliegens dieses so ansehnlichen Kapitals" zu verlangen. Hirsch kommt trotzdem entgegen. Er macht sich erbötig, vier Prozent des ganzen Kaufpreises zu bezahlen, verlangt aber dafür mietweise Überlassung deS ganzen Anwesens und Überlassung des GartenertragS. Der Erfolg der klaren und überzeugenden Vorstellungen blieb denn auch nicht aus, die letztgenannten Vorschläge Hirschs wurden genehmigt. „Wenn der Supplikant", heißt es in dem Bescheid der kurfürstlichen Landesdirektion vom 12. September 1803, „sich zu Protokoll verbindet, den ganzen Kaufpreis mit vier Prozent zu verzinsen, die Gebäulichkeiten in ihrem guten Stand zu erhalten, aus den Fässern keinen Weinstein zu klopfen und außer seinen Söhnen keine Juden aufzunehmen, so soll demselben der ganze Hof — zur Miete überlassen werden ...". Es bedurfte einer Spezialvollmacht an den Advokaten Johanni, die wir in Abbildung Nr. 4 wiedergeben (das Siegel zeigt die Initialen 8 8), um diesen zur Abgabe so weitgehender Erklärungen bevollmächtigt erscheinen zu lassen. Aus den Verhandlungen und ihrem Ergebnis ist jedenfalls zu entnehmen, daß Hirsch als sehr zahlungsfähiger Mann bekannt gewesen sein muß. Mit der sodann am IO. Oktober 1803 erfolgten, oben bereits erwähnten kurfürstlichen Ratifikation (siehe Abbildung Nr. 3) waren die Kaufsverhandlungen beendet. Die nachmals so berühmte Familie Hirsch hielt ihren Einzug in Würzburg und damit Anschluß an den Weltverkehr — der Aufstieg des Hauses konnte beginnen. Wer von Moses' Söhnen übrigens außer Jacob, der in den späteren Urkunden fast ausschließlich als Käufer und Eigentümer dieses und anderer Häuser genannt wird, noch als Mitkäufer und Miteigentümer des Vaters in Betracht kommt, steht nicht sicher fest. Jacob hatte jedenfalls zwei jüngere Stiefbrüder, Joel und Faust, und, scheinbar noch einen Bruder namens Salomon. Bei dem Kaufe des später zu erwähnenden Schrotzberger Hofes, bei dem Moses Hirsch nicht in Erscheinung tritt, ist übrigens nur von Jacob Hirsch und einem Bruder die Rede. Wie damit schon vorweggenommen, war der Ebracher Hof zwar das erste, größte und als Stammhaus auch das wichtigste Anwesen, das sich die Hirschsche Familie in Würzburg erwarb, aber es war nicht das einzige. Zu den säkularisierten Gebäuden gehörte auch der O b e r - zeller Hof in Würzburg, heute Bronnbachergasse Nr. 8, auch „Prämonftratenser Haus" genannt. Die dritte Versteigerung dieses auf 13 000 fl. geschätzten Hofes brachte am 7. Juli 1803 als Höchstgebot nur 1350 fl. In einem Bericht der kurfürstlichen Landesdirektion an das Geheime Ministerialdepartement in auswärtigen Angelegenheiten vom 12. Juli 1803 wurde die Verweigerung der Ratifikation vorgeschlagen, „um so mehr, als keine hinlängliche Konkurrenz von Kauflustigen sich einfand und die Meisten in dem Wahn zu stehen scheinen, daß nun der Zeitpunkt sei, wo die i> tM %>rnr. Abbildung 2: Das Stammhaus der Familie von Hirsch auf Gereuth in Würzburg. Die Fassade ließ Joel Jacob v. Hirsch von Baumeister Peter Speth, dem Erbauer der Musikschule (Konservatorium) in Würzburg, ausführen herrschaftlichen Gebäude ohne Rücksicht, ob ein pactum condignum geboten werde oder nicht, würden hingeschlagen werden. Es ist überdies zu hoffen, daß unter der Hand oder auch nach einem Jahr bei einem zweiten Versuch der öffentlichen Feilbietung ein annehmlicheres Gebot werde erzielet werden." Tatsächlich wurde in einem kurfürstlichen Reskript vom 23. Juli 18O3 die Ratifikation verweigert. Das Haus sollte einstweilen vermietet werden; jedoch solle man sich „unter der Hand um Käufer umsehen". Der Käufer kam. Bereits am 22. August wird dem Administrator des Klosters Oberzell auf eine Anfrage wegen Vermietung bedeutungsvoll mitgeteilt, daß eine Vermietung vorerst nicht vorgenommen werden könne, „weil es noch auf einer höchsten Entschließung Sr. Kurfürst!. Durchlaucht beruhet, ob nicht der Hof auf ein neueres darauf geschehenes Mehrgebot, worüber bereits Bericht erstattet worden, annoch verkauft werden solle". Aus einem Bericht an den Kurfürsten vom 13. September 1803 erfahren wir Näheres: Der neue Liebhaber ist, wie hier aus dem Zusammenhang leicht zu erraten, kein anderer als