Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 20 (15.10.1929)
- Article
- Zur Geschichte der Familie von Hirsch
- Date
- 1929-10-15
- Page
- Seite 326 (sequence 2)
- Language
- German
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326 Bayerische Israelitische Gcmeindezeitung Nr. 20 Abbildung 1: Jacob v. Hirsch, der Ahnherr der Familie Gulden Meistbietender. Jacob Hirsch scheint allein anwesend und mit der Stellvertretung seines Vaters beauftragt gewesen zu sein. Mit der Abgabe des Höchstgebotes durch die Familie Hirsch gelangte diese aber noch nicht in den Besitz des ersteigerten Anwesens. Es begannen vielmehr jetzt erst Schwierigkeiten, die in der Eigenschaft dev Käufer als Juden begründet waren und die erst beseitigt werden mußten, bevor die vorbehaltene Ratifikation des Kaufs durch den Kurfürsten von Bayern erfolgen konnte. Bereits am 16. Juli 1803 berichtet das Landesdirektorium an seine Vorgesetzte Behörde, das kurfürstliche Generalkommissariat in Würzburg, das Ergebnis der Versteigerung des nur auf 15 000 Gulden geschätzten Anwesens. In dem Bericht heißt es: „Zu diesem Hofe (d. h. Anwesen) sowie zu dem Damenftift hatten schon vor der Versteigerung mehrere Juden sich als Liebhaber gezeigt; weil aber sowohl in der kurfürstlichen Residenzstadt München als dahier bisher nicht erlaubt war, daß sich in diesen Städten Juden mit eigenen Häusern seßhaft machen dursten, so wurde gleich bei der öffentlichen Ankündigung des Verkaufs des Ebracher Hofs ausdrücklich bemerkt, daß nur Glaubensgenossen der drei christlichen Religionen den Hof — ersteigern dürften, wodurch also alle Juden stillschweigend ausgeschlossen waren. Dessenungeachtet hat sich unter den acht Liebhabern zu diesem Hofe auch der churfürftlicke Schutzjude Moses Hirsch von Gaukönigshofen eingefunden, welcher auch mit 15 622 Gulden für sich und seine Söhne der Meistbietende geblieben ist. So wenig nun die churfürstliche Landesdirektion Anstand hätte, die höchste Genehmigung des Verkaufs um dieses, mit 620 Gulden die Schätzung übersteigende Gebot untertänigst zu begutachten; ein so großes Bedenken findet jedoch dieselbe in der Person des Meistbietenden, als welcher nach den bisherigen Gesetzen in hiesiger Stadt mit einem eigentümlichen Hause sich nicht niederlaffen durfte. Wir sind indessen vollkommen überzeugt, daß das churfürftliche Interesse bei dem Verkauf so vieler Gebäude ungemein befördert werden würde, wenn den Juden, gleichwohl auch unter gewissen Bedingungen, der Ankauf und die Bewohnung eigener Häuser dahier gestattet würde. In diesem Falle wäre aber das Separat der unvorgreiflichften Meinung, daß weder der Ebracher Hof, noch das Damenstift nach dem jetzigen Meistgebot verkauft, sondern eine neue Versteigerung ausgeschrieben und hierzu auch die Juden eingeladen würden, indem alsdann für beide Gebäude gewiß mehrere Tausend weiter geboten werden würden. Ob aber diese Erlaubnis allen Juden oder doch in diesem Falle dem Moses Hirsch und seinen Söhnen zu gestatten sei, ist nicht ein Gegenstand der Beratung und der Beschlußfassung des kurfürstlichen Separate, sondern eben dasjenige, worüber wir uns die höhere Entschließung ehrfurchtsvoll erbitten ..." Dieser mit fiskalischen Interessen, die auffallend stark betont werden, gewiß hinreichend begründete, von Freiherrn von Leyden gezeichnete Vorschlag der Lösung eines kleinen Ausschnittes der Iudenfrage entbehrt nicht einer gewissen Großzügigkeit. Höchsten Orts war man aber noch nicht so weitsichtig, wie aus dem hier in Abbildung Nr. 3 wiedergegebenen Original der erbetenen kurfürstlichen Entschließung vom 10. Oktober 1803, die einen interessanten Beitrag zur Geschichte der Emanzipation der Juden in Bayern bedeutet, ersichtlich ist. Noch bevor diese Entschließung ergeht, richtet Moses Hirsch am 22. August an die kurfürstliche Landesdirektion die Bitte um Einräumung des Wohnrechts in dem ersteigerten Anwesen sowie um Überlassung des Gartens und des Weinkellers zum einstweiligen Gebrauch für sich und seine Söhne. Obwohl nach Ansicht der Landesdirektion die von Hirsch vorgebrachten Gründe, „daß der Hof (d. h. das Haus) leer stehe und der Garten und der Keller nicht gehandhabt würden", „ganz falsch" waren, wurden dem Gesuchsteller doch mit auffälliger Eilfertigkeit bereits am nächsten Tage, dem 23. August, zwei Zimmer als Wohnung angewiesen. Doch damit konnte sich Hirsch nicht zufrieden geben. Mit Zähigkeit erkämpfte er sich buchstäblich jeden Fuß Boden in dem von ihm ersteigerten Hause. Am 5. September ergeht in derselben Angelegenheit wiederum eine „untertänigst gehorsamste Vorstellung mit Bitte des Moises Hirsch et Söhnen zu Gaukönigshofen", in der u. a. ausgeführt wird, daß zwei Zimmer für sie zu wenig seien, „als daß sie zum Bewohnen Gebrauch davon machen könnten". Für Überlassung des rückwärtigen Gebäudeteils, sowie des Kellers und Gartens bietet Hirsch schließlich IV2 Karolinen Monatsmiete. Die Behörde war jedoch der Ansicht, daß vor erfolgter Ratifikation die Erträgnisse des Gartens an niemand freihändig abgegeben werden dürften: das Obst solle demnächst versteigert werden. Die Gebäulichkeiten sollten Hirsch überlassen werden, jedoch verlangte der Fiskus für den Fall der zu erwartenden Ratifikation statt der Miete fete! vierprozentige Verzinsung des gesamten Kaufschillings von dem Tage an, da Hirsch das Haus beziehen würde. Doch Hirsch ließ nicht locker. In einer „weiteren Vorstellung und resp. Erklärung des Schutzjuden Hirsch et Söhne zu Gaukönigshofen"