Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 16 (15.8.1929)
- Article
- Protokoll der Verhandlungen der siebenten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Aschaffenburg am 30. Juni und 1. Juli 1929
- Date
- 1929-08-15
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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256 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 16 die Anstalt schwach bevölkert war. Heute ist es ein wahres Kunststück, 55 Schüler im Seminargebäude für Unterrichts- und Studierzwecke unterzubringen. Die erste Seminarklasse ist von 28 Schülern und Schülerinnen besucht, denn wir haben in diesem Jahre erstmalig mit Zustimmung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch Mädchen in beschränkter Zahl ausgenommen. Die Unterbringung dieser 28 Schüler in dem kleinen Ährsaal (es ist dies natürlich unser größter) war nur dadurch möglich, daß das Lehrerpult abgeschnitten wurde, um noch zwei Bänke einschieben zu können. Die Regierung von Unterfranken hat der Aufnahme dieser Schülerzahl nur zugestimmt unter der Voraussetzung, daß die Raumfrage in absehbarer Zeit gelöst wird. Im nächsten Jahre aber stehen wir bereits vor unüberwindlichen Schwierigkeiten; denn die dritte Präparandenklasse zählt 19 Schüler, die ins Seminar eintreten wollen. Nun liegen bei mir schon jetzt aus Bayern, Baden, Württemberg und Preußen eine Reihe von Anmeldungen für das nächste Schuljahr vor, das im April 1930 beginnt. Erfahrungsgemäß kommt aber die größte Zahl der Anmeldungen erst unmittelbar vor Schulbeginn, wenn die Absolventen der sechsklasfigen Mittelschulen ihr Zeugnis der mittleren Reife in Händen haben und vor die Frage der Berufswahl gestellt sind. Von den voraussichtlich 30 bis 50 für das nächste Jahr zu erwartenden Anmeldungen kann, wenn die Raumfrage nicht gelöst wird, keine einzige berücksichtigt werden, da das verfügbare Klassenzimmer kaum für die 19 Zugänge aus der Präparandie reicht. Würden wir aber den übrigen deutschen Landesverbänden Mitteilen, daß die von ihnen angemeldeten Schüler wegen Platzmangel allgemein bei uns abgewiesen werden müssen (eine scharfe Auslese ist ohnehin nötig), so hören damit naturgemäß auch die Zuschüsse dieser Landesverbände auf. Wollte also der bayerische Verband den im Seminar vorhandenen Raum nur für bayerische Schüler reservieren, um der Frage des Erweiterungs- oder Neubaues aus dem Wege zu gehen, so würde auf der anderen Seite die Frage entstehen, wie alsdann der Jahresbedarf der Anstalten gedeckt werden soll, dessen Ausbringung der bayerische Verband bisher mit etwa 50 Prozent bestritten hat. Wegen der Frage eines Neubaues hat sich das Würzburger Seminar vor etwa Jahresfrist an das Präsidium des Verbandes gewandt. Man glaubte uns damals in Aussicht stellen zu können, daß ein Antrag auf Bereitstellung größerer Mittel zur Ausführung eines Neubaues bei den Verbandsorganen Aussicht auf Aufnahme haben werde. Ein entsprechender Bauplatz steht uns;ur Verfügung. Infolge der im letzten Jahre eingetretenen Verchlechterung der Finanzlage mußte die Verbandsleitung die urprünglich in Aussicht gestellte Hilfe des Verbandes wesentlich einchränken. Die im März dieses Jahres in Nürnberg tagende Ratsitzung hat eine Kommission berufen, welche das Projekt unseres Neubaues an Ort und Stelle prüfen sollte. Am 9. Mai dieses Jahres kam diese Kommission in Würzburg zusammen und sie hat sich nach eingehender Besichtigung des jetzigen Seminargebäudes davon überzeugt, daß ein Ausbau im Rahmen des alten Gebäudes weder wünschenswert noch möglich ist. Die Kommission ist zu dem Beschluß gekommen, daß die Erstellung eines Neubaues auf dem freigelegenen, der Anstalt bereits gehörigen Gelände eine unabweisbare Notwendigkeit ist. Die freie Lage des Geländes gestattet die Erstellung eines modernen Schulgebäudes, das von Licht, Luft und Sonne durchflutet ist. Die Kommission hat weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß die Erstellung eines Schulgebäudes — ohne das Schülerheim — im Rahmen der dem Seminar und dem Landesverband zur Verfügung stehenden Mittel auch wohl durchführbar ist. Die Kosten für einen Gesamtbau, welcher Schule und Internat umfassen und die etwa 400 bis 450 000 RM. betragen würden, erscheinen allerdings zur Zeit nicht tragbar. Hingegen können die Kosten für den reinen Schulbau, die auf 220 000 RM. veranschlagt sind, aufgebracht werden. Das bisher für Schul- und Jnternatszwecke benutzte alte Seminargebäude wäre sodann ausschließlich für Zwecke des Schülerheims zu benutzen. Die Kommission hat beschlossen, der Tagung den Antrag zu unterbreiten, für den Schulbau einen einmaligen Zuschuß von 20 000 RM. und weiterhin aus dem Landeswohlfahrtsfonds ein rückzahlbares verzinsliches Darlehen von 100000 RM. zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln könnte der Bau wohl durchgeführt werden, nachdem der Anstalt selbst ein Stiftungskapital von 70 000 RM. zur Verfügung steht. Etwaige Bedenken wegen der Möglichkeit der Rückzahlung des angeforderten Darlehens scheinen nicht begründet; die Anstalt hat nämlich von ihrem einstigen Stiftungsvermögen von 160000 RM. durch rechtzeitige wertbeständige Anlage dieses Vermögens den Betrag von 40 000 RM. in die Zeit nach der Inflation hinübergerettet. Mit diesem Betrage ist im wesentlichen der erworbene Bauplatz bezahlt worden. In den Jahren 1924 bis 1928 sind der Anstalt für Seelengedächtnisstistungen rund 68 000 RM. zugeflossen. Es sind darunter allerdings Beträge, die herrühren von freiwillig vorgenommenen Ergänzungen früherer Stiftungen. Wenn auch diese Stiftungsergänzungen in Zukunft aufhören werden, so darf doch nach den Erfahrungen der Vergangenheit und namentlich der letzten Jahre mit ziemlicher Sicherheit mit einem jährlichen Zugang von Stiftungsgeldern in Höhe von 6 bis 8000 RM. gerechnet werden. Satzungsgemäh dürfen diese Stiftungsgelder nicht für den laufenden Bedarf verwendet werden, wohl aber können sie dazu dienen, Grundstücke bzw. Gebäude zu erwerben oder erworbene und erstellte Gebäude zu bezahlen. So besteht also für die Rückzahlbarkeit des Darlehens keinerlei Gefahr. Was könnte geschehen, wenn wir zu einer Lösung der Raumfrage durch einen Neubau nicht kommen können? Der Nächstliegende Gedanke wäre die Auflassung des Schülerheims. Wie würde ich eine solche Maßnahme aber wirtschaftlich auswirken? Von unsren 110 Schülern in den beiden bayerischen Lehrerbildungscmtalten sind im ganzen vielleicht nur 6—8 imstande, das sehr becheidene Verpflegungsgeld für das Schülerheim in Höhe von etwa 650 RM. pro Jahr aus eigener Tasche zu bezahlen, alle anderen' sind auf Stipendien der zuständigen Landesverbände angewiesen. Die Höhe des Stipendiums beträgt im Einzelfall durchschnittlich 300 RM. Im nächsten Jahre müssen wir für das Seminar mit etwa 80 Schülern rechnen. Müßten diese 80 Schüler sich Zimmer in der Stadt nehmen, und zwar Zimmer, die heizbar sind und Gelegenheit zum Studieren bieten, so würde ein solches Zimmer nach den Erfahrungen der Würzburger Studentenschaft pro Monat etwa 40 RM. kosten; das ergibt für 80 Schüler pro Monat 3200 RM. pro Jahr etwa 35 bis 40 000 RM. Die Aufbringung der Kosten für Privatwohnungen ist für unsere Schüler einfach unmöglich. Wir sind deshalb gezwungen, in der Anstalt ihnen neben den Unterrichtsräumen Schlafräume, Studierräume und Speisegelegenheit zur Verfügung zu stellen. Wenn die Unterbringung der im lausenden Schuljahre vorhandenen 65 Schüler noch notdürftig durchgeführt werden konnte, so war das z. B. nur dadurch möglich, daß das vorhandene Lehrerzimmer als Speise- und Studierraum mitbenützt wird. Bei der unerträglich gewordenen Beengung im Hause noch einigermaßen Ordnung zu halten, wäre überhaupt ohne die Aufopferung der Schüler, die sich für ihre Selbstverwaltung ins Zeug legen, auch der tüchtigsten Anstaltsleitung nicht möglich. Wir haben ein wirtschaftlich armes, aber ein geistig und moralisch hochstehendes, sehr wertvolles Schülermaterial. Ich bitte Sie deshalb dringend, dem Antrag der Kommission auf Bewilligung eines Zuschusses von 20 000 RM. und Bereitstellung eines Darlehens von 100 000 RM. stattzugeben. Sie schaffen damit ein soziales Werk, Sie helfen der Jugend, der kommenden Generation. Und die Lehrerbildungsanstalt ist eine Pflanzstätte für religiöses und geistiges Leben des Judentums. Möge Ihre Entscheidung ausfallen für die Sicherung der Zukunft des Judentums in Bayern und in Deutschland! ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt: Wir treten nunmehr in die Aussprache ein. Ich möchte zunächst folgendes bemerken: Es ist von einer großen Anzahl von Teilnehmern des Rats und der Tagung der Wunsch ausgesprochen worden, die Tagung morgen um 3 Uhr beenden zu können, damit die Abgeordneten mit den Zügen um 3.30 Uhr ihre Rückreise antreten können. Es wäre nicht unmöglich, daß dieses Ziel erreicht werden kann. Dazu ist aber ungeheure Zusammenfassung dringend erforderlich. Ich bemerke, daß außer dem von Herrn Justizrat Dr. Straus angekündigten Antrag, wonach für die Fürsorgeerziehung 2500 RM. eingesetzt werden sollen, ein Antrag der Jüdischen Volkspartei auf Gewährung eines Betrages von 1000 RM. für den Keren Hajessod eingehen wird. Ein solcher Antrag liegt bis jetzt noch nicht vor. Ich möchte im Zusammenhang damit den Wunsch äußern, die Frage des Keren Hajessod ohne Aussprache zu erledigen. Die Frage ist seitens der Antragsteller in den zwei vorangegangenen Tagungen eingehend begründet worden. Es ist noch ein Antrag eingegangen, nämlich es möchte über diesen Antrag abgestimmt werden vor der Generalabstimmung über den Etat. Ich möchte dies den Rednern überlassen. Jedenfalls möchte ich bitten, unter allen Umständen sich