Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 15 (1.8.1929)
- Article
- Protokoll der Verhandlungen der siebenten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Aschaffenburg am 30. Juni und 1. Juli 1929
- Date
- 1929-08-01
- Page
- Seite 247 (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 15 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 247 wird, so besteht die Gefahr, daß der Staat von dem Recht der Ausweisung Gebrauch macht. Dieses Recht ist nicht immer zu verurteilen, aber es ist dann zu verurteilen, wenn Personen, die Jahrzehnte lang in Deutschland ihren Wohnsitz haben, ohne ihr Verschulden in Not geraten. Hier bedeutet es eine große Härte. Denn es ist nicht ihre Schuld, daß sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Es ist auch eine besondere Härte, daß diese Ausweisung gerade bei den Angehörigen unserer Glaubensgemeinschaft häufiger vorkommt. Wir hatten den Fall, daß ein alter Mann, der krank war und eine Zeitlang aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurde, von uns in das Siechenheim ausgenommen wurde. Plötzlich wurde er aus dem Siechenheim heraus ausgewiesen und mußte über die Grenze geschafft werden, krank und alt, wie er war. Hier ist ein großes Unrecht geschehen und wir bedauern es, daß die Behörde hierauf keine Rücksicht genommen hat. Für die Zukunft werden wir keinerlei Sorgen mehr in dieser Richtung haben, wenn der Verband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hier eingetreten ist. Wir haben einige tausend Mitglieder unserer Glaubensgemeinschaft in Bayern, die nicht die bayerische Staatsangehörigkeit haben und für die die öffentliche Fürsorge nicht eintritt, wenn sie alt und gebrechlich geworden sind. Wir können in diesen Fällen den einzelnen Gemeinden nicht die großen Lasten aufbürden. Im vorigen Jahre haben wir einen Antrag von der Wohlfahrtsstelle in Nürnberg bekommm, in Fällen, wo Anstaltsfürsorge für Ausländer notwendig ist, von Verbandswegen einzuspringen. Der Rat hat diesem Gesuch zugestimmt aus den Gesichtspunkten, die für die öffentliche Fürsorge maßgeblich sind. Hier ist es auch so, daß bei Unterbringung in Anstalten die Landesfürsorge eintritt und die Lasten der örtlichen Fürsorge abnimmt. Als Voraussetzung dafür, ob der Verband hier eintreten kann, mußten wir eine Statistik fertigen, um einen überblick zu haben, was hier zu leisten wäre. Wir haben in den größeren Gemeinden, die Kleingemeinden wenden sich in solchen Fällen ohnedies an den Verband, eine Rundfrage erlassen und gebeten uns anzugeben, wieviel Fälle sie haben und welche Aufwendungen hierfür gemacht werden. Wir haben ziffernmäßig feststellen müssen, daß vorerst noch lange nicht daran gegangen werden kann, die ganzen Lasten zu übernehmen. Für Kinder und Jugendliche wurden im Jahre 1928 26 000 RM. für 13 000 Verpflegstage aufgewendet, für Alte und Sieche 17 000 RM. bei 4565 Verpflegstagen, für Geisteskranke etwa 5000 RM. bei 1021 Verpflegstagen, für körperlich Kranke etwa 6500. RM. bei 1293 Verpflegstagen. Das sind Aufwendungen für Leute, die der dauernden Anstaltsfürsorge unterliegen. Diese Ausgaben, die über 50 000 RM. betragen, kann der Verband allein nicht decken. Wir setzen deshalb zunächst nur 10 000 RM. in unseren Etat ein und stellen damit (zunächst für Alte, Sieche, Geisteskranke und körperlich Kranke) pro Tag und Person je 1 RM. zur Verfügung, dann werden wir mit diesem Betrag auskommen. Die Jugendlichen müssen wir sonach vorderhand ausschalten. Wir möchten aber die Erlaubnis haben, auch in einzelnen Fällen Zuschüsse für Jugendliche zu gewähren, wenn eine Gemeinde gerade in dieser Richtung besonders schwer belastet ist. Dies trifft z. 35. für Bamberg zu. Wir fangen hier etwas an, was wir ausbauen können und müssen, wenn die Mittel vorhanden sind. Hier tritt der Verband auch für die größeren und mittleren Gemeinden ein. Besonders leistungsschwache Kleingemeinden werden durch den Verband ohnehin schon von diesen Lasten seit längerer Zeit befreit. Im Rat haben wir die Empfindung gehabt, daß diese Aufwendungen unbedingt notwendig sind. Das zweite ist die Ausgestaltung des Landesfiechenheims. Es ist an einen Ausbau des Landesfiechenheims mit Angliederung eines Landesaltersheims gedacht. Diese Position wird noch näher behan- Verhandlungen berichten. Die Bedürfnisse, soweit sie einmalige sind, delt werden. Kommerzienrat Rosenzweig wird über den Stand der die Schaffung eines vergrößerten Landesfiechenheims, werden wohl aus dem Landeswohlfahrtsfonds und dem im Vorjahr für Bauzwecke zurückgestellten Betrag gedeckt werden können. Wenn wir nicht sagen wollen, wir verschließen uns den Bedürfnissen der Gemeinden, so werden wir diese Mittel wohl heranziehen müssen. Wir haben ein Effektenguthaben von etwa 145 000 RM. und ein Bankguthaben von etwa 10 000 RM. Das Guthaben aus Darlehen kann nicht flüssig gemacht werden, denn die eingehenden Darlehensrückzahlungen müssen für neue Darlehen bereitgestellt werden. Wir haben also zusammen mit den Rückstellungen für Bauzwecke 200 000 RM. zur Verfügung für unsere großen Bauprojekte. Wenn wir diese 200000 RM. üusgebeN, ist unser Fonds erschöpft. Das muß eingehend geprüft werden. Für das leichtsinnige Hinausgeben der Gelder trete Der”.' das Lokal_ jedes Einheimischen und Fremden NEUER PÄCHTER S HANS FÜRST DAS FÜHRENDE HAUS FÜR EXQUISITESTE HERRENBEKLEIDUNG I017\IFUSH,VNN v MÜNCHEN PERUSA.STR. unuiij Wallach « München an der Hauptpost Vorhangstoffe und Bodenbelag eigene Fabrikation, eigene Künfilerentwürfe Gtilmöbel, neu und antik Beleuchtungskörper - Tücher - Decken Reiche Auswahl - Mäßige preise 37