Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 17 (13.9.1928)
- Article
- Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928
- Date
- 1928-09-13
- Page
- Seite 283 (sequence 4)
- Language
- German
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Nr. 17 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 283 verfahren, wie bei den Religionslehrern. Auf der anderen Seite hat der Verband, wenn er dem jüdischen Volksschullehrer Ausgleichzahlungen gewährt, das Recht, diese Lehrer für jüdische Kultuszwecke in Anspruch zu nehmen. Dadurch erspart die jüdische Gesamtheit auch wieder große Beträge, wenn sie an Stelle eines eigenen Religionslehrers den Volksschullehrer beschäftigt. Anderseits hat der jüdische Volksschullehrer ein bedeutend höheres Maß von Arbeit zu leisten als der Religionslehrer. Er hat genau die gleichen Dienste wie sein christlicher Kollege, der mit dem Volksschuldienst jeder weiteren Pflicht entledigt ist. Anders ist dies bei dem jüdischen Volksschullehrer. Er ist auf Grund unserer Bestimmungen verpflichtet, die Kultusämter zu versehen und seine ganze Zeit und Kraft freiwillig in den Dienst der jüdischen Interessen zu stellen. In unserem Antrag ist ausdrücklich ausgesprochen, daß Beamte, die, in der Lage sind, Dienste zu leisten und sie nicht übernehmen, Anspruch aus Ausgleichsbeträge nicht haben. In gleicher Weise beantragen wir natürlich, Ergänzungen zu den Pensionen vorzunehmen, denn da ergibt sich der Nachteil, daß die Jahre, die bei der jüdischen Gemeinde verbracht und vom Staat nicht anerkannt werden, auf die Pension nicht angerechnet werden, so daß die Pensionssätze, die die jüdischen Volksschullehrer bekommen, häufig niedriger sind, als die der Religionslehrer. Ungeklärt ist noch die Frage, inwieweit der Verband helfend Eingreifen kann in einigen Fällen, in denen die jüdische Gemeinde die größten Vorteile hat bei den abgebauten Volksschullehrern. Diese beziehen eine staatliche Pension und leisten freiwillig die Kultusdienste weiter. Bis jetzt war es infolge der Bestimmungen des Reichsversorgungsgesetzes nicht möglich, daß diese Beamten mehr haben dürfen als den Betrag, den sie im Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Volksschuldienst als Aktivgehalt bezogen haben. Wenn die Gemeinde mehr gewährt, so kürzt der Staat seine Pension. Wenn also z. B. ein Beamter mit 80 Prozent Gehalt abgebaut ist und er führt die Dienste der Gemeinde weiter, so darf er nicht mehr bekommen als die fehlenden 20 Prozent. Das ist eine Härte, weil dieser Beamte keine Vorrückungsmöglichkeit mehr hat. Wäre er nicht abgebaut, würde er von zwei zu zwei Jahren vorrücken. Ich möchte lediglich den Wunsch an die Verbandsleitung geben, hier einen Ausweg zu suchen und bei sich bietender Gelegenheit die Verhältnisse auch dieser abgebauten Volksschullehrer wohlwollend zu ordnen. Justizrat Dr. Straus (München): Wenn Sie diese Anträge annehmen, so haben sie eine finanzielle Auswirkung, die im vorliegenden Etat nicht berücksichtigt ist. Im Einverständnis mit dem Schatzmeister stelle ich daher folgenden Antrag: „Die Regelung der Zuschußleistung des Verbandes für die Ergänzung der Bezüge der jüdischen Volksschullehrer tritt mit Wirkung vom 1. April 1928 in Kraft. Für die materiellen Erfordernisse werden 15 000 RM. bewilligt, die aus Etatsüberschüssen, notfalls durch Heranziehung des Betriebsfonds gedeckt werden sollen. — Der Verband regt an und erwartet, daß die Gemeinden mit Volksschulen, für deren Lehrer demgemäß Zuschußleistungen des Verbandes ab 1. April 1928 erfolgen, Zuschüsse nach den gleichen Grundsätzen für die Zeit ab 1. Januar 1928 — also für das erste Quartal 1928 — auf ihren Etat übernehmen." Rabbiner Dr. Stein (Schweinfurt): Wir haben uns schon Rosner&Seidl 21 DIENERSTRASSE 21 gegenüber Ratskeller Müacbenar Lagerbaas-mfl Transport-Ges. m. b. H. vorm. C. Schmederer Friedenstr. 1 ✓ Tel.43365-67 empfiehlt sich fiir Möbeltransport MöößllaoeraDp WOÖnBDQSlöDSCll ÄmtlicheW ohnungstausch- Genehmigung Nr. 4 Kostenloser Vertreterbesuch im Rat darüber schlüssig gemacht, daß der Verband bei den von ihm unterstützten Gemeinden verlangt, daß der Inhaber der Religionslehrerstelle sich bereiterklärt, lehrerlose Gemeinden bis zu einem Höchstmaß von 28 bis 30 Wochenstunden versorgt. Es gibt viele solche Gemeinden. Ich möchte bitten, wenn die Leistungen 28 Wochenstunden nicht übersteigen, daß die Tagung sich den Beschlüssen des Rats anschließt. Justizrat Dr. Straus (München): Ich möchte vorschlagen, dies in die Besoldungsordnung aufzunehmen, da es sich um Religionslehrer handelt. Es wäre dann eine Ergänzung der Besoldungsordnung vorzunehmen. Lehrer Oppenheimer (Laudenbach): Es ist eine Reihe von Lehrern da, die heute schon überlastet sind. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch aus eines lenken. Wenn Sie diese Anträge annehmen, dann wird der Beamte neben dem Amt als Volksschullehrer sehr viele Nebenämter betreiben müssen. Wenn wir die Sache menschlich nehmen, dann wird die Arbeitskraft des betreffenden Beamten zu stark in Anspruch genommen. Es wäre zu erwägen, ob es nicht am Platze wäre, die größeren Beträge, die er erhält, ihm als Zuschlag zur Pension zu geben. Justizrat Dr. Straus (München): Es ist dies ein ganz neuer Vorschlag. Wir müssen die Frage der Zukunft überlassen; heute können wir Beschlüsse hierüber nicht fassen. ObstLGR. Prof. D r. Silberschmidt (München): Ich möchte über die Anträge Stoll mit der Modisikaton Straus abstimmen lassen. Einstimmig angenommen. OLGR. Dr. Neumeyer (München) stellt die Annahme im Rat fest. ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt (München): Es liegt ein Antrag des konservativen Blocks vor: „Der Verband ersucht die Rabbinerkonferenz, Vorschläge zur Neubildung und Neueinteilung der Rabbinatssitze zu machen, gez. Feilchenfeld." Es ist dadurch die Möglichkeit gegeben, diese Materie auf dem laufenden zu halten. Es sind seitens der Rabbiner Bedenken nicht erhoben worden. Herrenwäsche Wolff&Glaserfeld Oberhemden, Schlafanzüge, Kragen Mosse-Krageit der beste, halbsteife Kragen Krawatten Dis neuesten Schöptungen Deutschlands, der Schweiz und Englands SOCken Unser Schlager, die prachtvolle Holeproof - Socke für M. 2 — BUCHDRUCKEREI B. HELLER MÜNCHEN HERZOG-MAX-STRASSE 4 TE LEPH ON 93 099 ANFERTIGUNG VON DRUCKARBEITEN ALLER ART IN GESCHMACKVOLLSTER AUSFÜHRUNG BEI RASCHESTER LIEFERUNG