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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-09-04 · 16 (4.9.1928) · p. Seite 269

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
16 (4.9.1928)
Article
Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928
Date
1928-09-04
Page
Seite 269 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 16 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung In Augsburg Hotel Bayerischer Hoff wohnt man gut und billig im | biner sich vollziehen muß nach dem Verhältnis der religiösen Richtungen. Ich glaube zwar, daß diese Rabbiner nach dem Proporz gewählt werden, es müßte dies aber ausdrücklich ausgesprochen sein. Eine Abänderung der Verfassung kann hierin wohl nicht erblickt werden. Zu § 22 Abs. 1 möchte ich ausführen, daß neben Fragen des Kultus und Ritus auch der Religionsunterricht hier aufgeführt sein müßte. Es handelt sich nicht nur um die Unterrichtsanstalten, es kann sich auch um Fragen der Ausarbeitung eines Lehrplans für den Religionsunterricht handeln. In religiösen Fragen muß unbedingt auch der Unterricht neben Kultus und Ritus stehen. Ich glaube nicht, daß dies irgendwie auf einen Widerstand stoßen wird. In 8 22 Abs. 3 ist gesagt: „Gegen den Einspruch eines der beiden Ausschüsse wird ein Verbandsbeschluß nicht zugelassen..." Wir haben einen Wunsch, der uns sicherlich genehmigt werden wird. Der Herr Präsident hat zu diesem Paragraphen folgendes erklärt: „Wird von einem Ausschuß Einspruch auf Grund religiöser Bedenken erhoben, so kommt lediglich ein Beschluß einer religiösen Richtung zustande, für den der Reichsverband Mittel nicht bewilligen kann." Diesen Zusatz wünschen wir in die Verfassung ausgenommen. Es ist dies keine materielle Änderung, sondern lediglich eine Klarstellung. Iustizrat D r. Frankel: Ich bin immer schon ein begeisterter Bekämpfer des Reichsverbandes gewesen und habe bereits vor zwei Jahren in einer Versammlung der Achduth in Frankfurt am Main meine großen Bedenken gegen die Gründung eines Reichsverbandes ausgesprochen, die ich heute wiederholen muß. Ich warne vor der Gründung dieses Reichsverbandes. Man könnte sich nur dann mit «demselben befreunden, wenn die Landesverbände verschwinden würden. Denn das Nebeneinanderbestehen von Landesverbänden und Reichsverband führt zu einer unerträglichen Überorganisation. Aber die Landesverbände, insbesondere auch der Bayerische, haben vornehmlich als finanzielle Instrumente, als Landes-, Kultus- und Kulturkassen ihre Existenzberechtigung, und wir können dieselben nicht ohne weiteres entbehren. Die Aufgaben eines zukünftigen Reichsverbandes jedoch bei Bestehenbleiben der Landesverbände sind viel zu belanglos und unbedeutend, als daß wir uns einen derartigen kostspieligen Apparat lehren dürften. Die im Entwurf angenommenen Zuständigkeiten sind nur äußerst mühevoll zusammengestellt worden. Wie sollte der Reichsverband jemals imstande sein, eigene Anstalten zu schaffen, wenn das ganze Budget etwa RM. 500 000.— betragen soll. Dabei ist damit zu rechnen, daß etwa RM. 150 000.— für Organisation und Regie ausgegeben werden. Wenn man jemals daran denken könnte eigene Reichsverbandsanstalten zu gründen, so würden die Steuerzahler anstatt der jetzt in Bayern dreiprozentigen mindestens 20 Prozent Verbandsumlagen zahlen müssen. Gegen einen freien, zu nichts verpflichtenden Zusammenschluß der Landesverbände wäre nichts einzuwenden. Unerträglich ist auch der partikularistifche Standpunkt im Verfassungsentwurf, durch welchen den kleinsten Landesverbände eine Mitgliedschaft im Rat gewährleistet ist. Einem paar hundert Juden in einem so kleinen Verband sollen also die gleichen Rechte wie 10 000 in Preußen und Bayern eingeräumt werden. Ich kann nicht begreifen, wie die konservative Richtung und ihre rabbinischen Vertreter und wie die Zionisten sich mit Begeisterung für einen solchen Reichsverband einsetzen können. Natürlich werden die Liberalen die Majorität bekommen und sich in den wichtigsten für uns lebensnotwendigsten Problemen (vergl. unsere Debatte über jüdische Volksschulen und Keren hajessod) von uns nicht belehren lassen. , Sollen w i r einen liberalen Reichsverbandspräsidenten und Vizepräsidenten als Repräsentanten des deutschen Judentums in der Öffentlichkeit uns gefallen lassen müssen? Denn es werden sich bei dieser Gelegenheit in erster Reihe die liberalen und dann die partikularistischen Belange durchsetzen wollen. Wir wollen aber an so prominenter Stelle nur Männer sehen, die mit beiden Füßen in der Tradition wurzeln. Ja, wenn wir noch solche Persönlichkeiten hätten wie einst z. B. in Bayern einen Seligmann Bamberger, die durch ihre große jüdische Autorität die volle Legitimation eines jüdischen Repräsentanten nach außen und innen besitzen würden! Wir werden im Reichsverband nur weitere Konflikte bekommen, die sich vermutlich noch mehr verschärfen werden, als dies jetzt schon in unseren Gemeindestuben der Fall ist. Also Hände weg von diesem Reichsverband mit seiner undemokratischen, partikularistischen, aus Rat und Tagung, großem Präsidium, gemeinsamen und Einzelausschüssen ausgebauschten Überorganisation! Rechtsanwalt Jung: Kein Gebilde auf der Welt ist vollkommen. So geht es selbstverständlich auch dem Reichsoerband der deutschen Juden. Es ist ganz klar, daß das, was die Vertreter der anderen Richtungen vielleicht als Nachteil ansehen, von uns als Vorzug betrachtet wird. Wir möchten dem Bereiter dieses Unternehmens und dem Verfasser des Entwurfs innigen Dank sagen dafür, daß sie die Sache ausgebaut haben auf dem Boden der Landesverbände. Der Bayerische Landesverband ist ein Stück von uns selbst geworden. Wir können den Landesverband nicht aus uns Herausreißen. Das war von Anfang an auch nicht anders gedacht, als daß wir über die Landesverbände den Reichsverband begründen. Und deshalb geben wir auch diesem Reichsverband gerne unsere Zustimmung, wenn wir auch verschiedene Schönheitsfehler in dem Verfassungsentwurf entdeckt haben. Ich möchte nicht auf die parteipolitischen Tendenzen eingehen, weil wir hoffen, daß dieser Verband nicht die Plattform für parteipolitische Erwägungen bilden wird, sondern weil wir hoffen, hier wird alles zufammengefatzt zu sachlicher Arbeit im Interesse des deutschen Judentums. Es wird alles darauf ankommen, welche Männer in diesen Verband geschickt werden und von welchem Geist er erfüllt sein wird. Ich möchte wünschen, es möge der Geist der Harmonie sein. Rabbiner Dr. Stein: Ich stelle mich auf den Boden der Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Jung, daß wir das Zusammenarbeiten nicht vermissen wollen. Ich möchte aber noch einen Mangel ins Treffen führen und etwas sagen, das bisher noch nicht beachtet worden ist. Wir können die notleidenden Gemeinden nur durch die Landesverbände versorgen, denn die notleidenden Gemeinden im Reiche sind viel zahlreicher. Wir würden ganz und gar ausfallen, wenn wir unter Auflösung des Landesverbandes den Reichsverband begriinden wollten. Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer: Ich stehe dem Entwurf nicht fern. Ich kann ihnen darum zuverlässig sagen, welche Motive den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegen und was wir uns vom Reichsverband erhoffen. Wir müssen zunächst davon ausgehen, daß die jüdische Öffentlichkeit eine Reichsorganisation verlangt. Der Gedanke fordert seine Verwirklichung. Wir haben auch in Bayern von Begründung unseres Landesverbandes an erklärt, daß es Bedürfnisse gibt, die nicht im Rahmen der Länder erfüllt werden können und daß wir uns zur Erfüllung dieser Bedürfnisse im Reiche zusammenschließen müssen. Wir brauchen eine Vertretung im Reich, hier liegt ein wesentliches praktisches Bedürfnis vor. Eine parteimäßige Einstellung hat bei der Schaffung des Reichsverbandes keine Rolle gespielt. Wir sind nur von einem gesamtjüdischen Standpunkt und den Interessen der jüdischen Allgemeinheit ausgegangen. Wir haben uns mit aller Hingebung bemüht, einen Ausgleich unter den verschiedenen Bestrebungen und Richtungen zu schaffen. Es läßt sich natürlich nicht vollkommen erreichen. Aber was geschehen konnte bei dieser Mannigfaltigkeit der Interessen, das ist geschehen. Es konnte aber nur. geschehen bei dem außerordentlich guten Willen, der von allen Seiten entgegengebracht wurde. Und darum ist es notwendig, das Werk in den Grundlinien anzunehmen oder zu verwerfen. Wir werden dabei sehr wohl in der Lage sein, auf die Klarstellung einzelner Bestimmungen hinzuwirken. Aber wenn in den einzelnen Ländern Wünsche und Beschlüsse auf Abänderung der grundlegenden Bestimmungen gefaßt werden, dann werden wir niemals zu einem Ende kommen. Ich möchte einige Einzelheiten erwähnen. Das, was Dr. Wohlgemuth ausgeführt hat, sind ja nur Anregungen, die wir gerne zur Kenntnis nehmen. Befürchtungen von konservativer Seite sind nicht veranlaßt. Wir hätten einem Entwurf

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