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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-08-15 · 15 (15.8.1928) · p. Seite 252

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
15 (15.8.1928)
Article
Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928
Date
1928-08-15
Page
Seite 252 (sequence 4)
Language
German
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252 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 15 {OjffeJyjryffliar>s(t>asse it^ttünefyen <iffciti dte ^Cat^ian^iaidun^ «ai 9lIaJ5 Acit £itie/i 50 mm SEE diiai a£e*ttetun<j <ieA =(jÖcijtltauAeA cBiuLmi|A-SanJan £E£3c Spättaiu 5UT Der Reichsverband soll die Arbeit der freiwilligen Vereinigungen, deren Tätigkeitsgebiet sich auf Gegenstände seiner Zuständigkeit erstreckt, fördern und in möglichst weitem Umfang mit ihnen Zusammenwirken. Das Wesen des Verbandes als einer religiösen Gemeinschaft ist Lurch den Satz gekennzeichnet: „Die Aufgaben des Reichsverbandes sind innerhalb der Grenzen zu erfüllen, die ihm als religiöser Gemeinschaft gezogen sind." Auf religiösem und sozialem Gebiet will sich der Verband auch an den Aufgaben der Gesamtheit der Juden beteiligen, mit jüdischen Verbänden auch außerhalb Deutschlands Zusammenarbeiten und die deutschen Juden gegenüber den Juden des Auslands und deren Organisationen vertreten. Nach dieser Abgrenzung konnte man die einzelnen Aufgaben exemplifizierend bezeichnen; als praküsch wichtigste der unter neun Buchstaben aufgeführten Aufgaben erscheint mir die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Unterrichtsanstalten und anderen Anstalten und Einrichtungen für das Reich und gemeinsam für mehrere Länder. Es ist klar, daß sich hiermit allein ein außerordentlich umfangreiches Arbeitsgebiet eröffnet und gerade die Erkenntnis, daß die Sorge für einzelne solcher Anstalten überaus dringlich ist und keinerlei Aufschub duldet, gab Anlaß zur Gründung der Arbeite gemeinschaft. III. In der Frage der Ausgestaltung der Organe des Verbandes erachtete ich es ursprünglich fiir richtig, daß die Organe so einfach wie nur immer möglich gestaltet würden. Rach dem Oktoberentwurf sollte ein Rat gebildet werden, der sich nach den damaligen Beschlüssen aus 52 Mitgliedern zusammengesetzt haben würde und nach seiner Größe und nach seiner Arbeitsweise — er sollte regelmäßig öffentlich tagen — eine ordentliche Tagung ersetzen und deren Funktionen bekleiden konnte; daneben war eine außerordentliche Tagung vorgesehen, die zur Erörterung von Angelegenheiten, die besonders wichtige Interessen des deutschen Judentums betrafen, als repräsentative Körperschaft einberufen werden konnte. Hauptsächlich gegen diese Gestaltung der Vertretungsorgane des Reichsverbandes richteten sich die Einwendungen, die gegen den Oktoberentwurf im Preußischen Landesverband und in der Öffentlichkeit erhoben wurden; die Opposition bezeichnete den Rat als eine Rotabelnversammlung und glaubte, daß nur eine aus Urwahlen hervorgehende Tagung die Gewähr dafür biete, daß in derselben der Wille der deutschen Juden unverfälscht zum Ausdruck komme und daß es nach demokratischen Grundsätzen unerläßlich sei, neben dem Rat eine Vertreteroersammlung als regelmäßiges Vertretungsorgan einzusetzen; die süddeutschen Verbände entschlossen sich, im Interesse des Zustandekommens des Verbandes der Opposition soweit entgegen zu kommen, daß sie sich mit der Bildung einer Vertreterversammlung, die regelmäßig alle 3 Jahre einberufen und in der Zwischenzeit durch einen ständigen Ausschuß ersetzt wird, als eines dem Rat gleichberechtigten Organs einverstanden erklärten: nur sollten die Abgeordneten nicht aus Urwahlen hervorgehen, sondern dem Wesen des Verbandes als einer Zusammenfassung der Landesverbände entsprechend durch Wahlen der Vertreterversammlungen der Landesverbände bestimmt werden. Urwahlen sollen nur stattfinden, wenn es in einem einzelnen Landesverband an einer aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Vertreterversammlung fehlt. Diese letztere Bestimmung, die für Sachsen und Hessen zutrifft, führte zu lebhaftem Widerspruch des sächsischen und hessischen Verbandes, die strikte erklärten, daß sie die Beteiligung am Reichsverband ablehnen würden, wenn es bei dieser Bestimmung verbleibe; nur dadurch gelang es, die Vertreter des sächsischen und hessischen Verbandes zu einer weniger ablehnenden Haltung zu veranlassen, daß die Übergangsbestimmung zu § 14, wonach .für die erste Wahlperiode die Abgeordneten mangels einer aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Vertreterversammlung durch die Verwaltungsstellen der Landesverbände bezeichnet werden, denjenigen Verfassunasbestimmungen einaereiht wurde, bei deren Aufhebung jedem Landesverband das Recht des Austritts aus dem Reichsverband für das Ende des laufenden Geschäftsjahres zusteht. (8 28, Abs. 3.) Rach dem nun vorliegenden Entwurf setzt sich der Rat aus Vertretern der Landesverbände, aus 3 Rabbinern, 1 Lehrer. 1 Kantor. 1 Vertreter der Lentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und 2 Vertretern des DIEB, zusammen; grundsätzlich entfällt auf ie 10 000 Seelen und jeden Überschuß ein Vertreter, jedoch mit der doppelten Modifikation, daß jeder Landesverband Anspruch Cafe Luitpold — Palmengarten Tabarin Luitpold neue Leitung: Hans Keckeisen Erstklassige Küche u. Wirtschaftsführung jeder Art zu mäßigen Preisen . Täglich nachm, und abends Konzert, lull Dl III täglich Künstlerprogramm mit Tanz Telephon 90 0 65, 92 7 99 Die neuzeitliche Hnusiranen-iilUerei bei billigster Berechnung Einzelbehandlung! Bestes Waschmaterial! Besichtigung des Betriebes gerne gestattet v. Franz Schrag,Tel.5971 27 liefert

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