Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 14 (1.8.1928)
- Article
- Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 238 (sequence 10)
- Language
- German
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238 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 14 Betrag bewilligt würde im Rahmen der über den vorgesehenen Umlageneingang weiterhin eingehenden Beträge. Lehrer Oppenheimer: Ich wollte im Namen der Kleingemeinden auch meinerseits den Dank allen Fraktionen aussprechen, weil die Notlage der Landgemeinden und insbesondere der geistige Verfall, der unbedingt eingetreten wäre, von Verbandswegen soweit nur irgend möglich behoben wurde und weil hier rechtzeitig Hilfe geleistet worden ist. Ich begrüße es freudig, daß der Verband 50 Prozent der sämtlichen Rabbinergehälter übernimmt. Ich möchte aber die Übernahme der Gehälter ausgedehnt wissen auf alle Beamten, da ich wünsche, daß sämtliche jüdischen Beamten im Lande durch den Verband mit 100 Prozent besoldet werden. Es ist heute dazu der Anfang gemacht, daß nicht nur Kleingemeinden, sondern auch Großgemeinden Zuschüsse erhalten. Der Ausdruck „Zuschußgemeinde" ist demnach nicht mehr gleichbedeutend mit „Kleingemeinde". Damit bin ich einverstanden. Der Finanzreferent hat gemeint, ein besonderes Geschenk für die Großgemeinden sei das nicht. Es macht aber doch mindestens 10 Prozent bes gesamten (Etats des Verbandes aus, und so möchte ich doch sagen, es ist eine ganz besondere Leistung, die der Verband hier aufbringt. Ich danke der Verbandsleitung, daß sie den Weg zur Vereinheitlichung in der Behandlung aller Gemeinden gefunden hat. Ich muß aber feststellen, daß die freundlichen Worte und Gesinnungen, die von allen Fraktionen bezüglich der Kleingemeinden gehört wurden, mit den Vorlagen, die uns zur Beratung stehen, nicht voll in Einklang stehen. Ich habe zwar vernommen, daß man keineswegs daran denkt, Gemeinden aufzulösen, solange sie noch lebensfähig sind. Wenn wir aber eine Vorlage vor uns haben, in welcher der Satz steht: „Eine Gemeinde, deren Eigenleistung geringer ist als die Hälfte des Verbandszuschusses, ist in der Regel als nicht lebensfähig zu erachten," nicht lebensfähig, obwohl sie 100, ja 200 Prozent an Umlagen erhebt, obwohl sie zweimal am Tage sich zum Gottesdienst sammelt und alle rituellen Einrichtungen hat, so sollte ein solches Wort für eine derartige Gemeinde nicht gebraucht werden. Nicht der Umlagensatz und nicht die Ergiebigkeit der Steuern, sondern das religiöse Leben sind der Maßstab für die Bejahung der Lebensfähigkeit einer Gemeinde. Ich komme zu einer anderen Frage. Wir haben für die kinderreichen Familien einen Betrag eingesetzt. Eine hohe sittliche Aufgabe wird hier im Interesse des Judentums erfüllt. Der Betrag sollte aber nicht zu irgendwelchen Almosen verwendet werden. Der Perband sollte mit diesen 3000 RM. die Kinderreichen organisieren, damit sie zu dieser Frage selbst Stellung nehmen und Anträge vorbereiten können. Der ausgesetzte Betrag sollte allen Kinderreichen ohne Unterschied ihrer wirtschaftlichen Lage zugute kommen. 'TJläSSi Aass - Schneiderei - Aociisches BelwcrK. Die neuzeitliche Hausirouen-Wtfscherei y. Franz Schrag,Tel.597127 — liefert gunUTJITSWflSCHE bei billigster Berechnung Einzelbehandlung! Bestes Waschmaterial! Besichtigung des Betriebes gerne gestattet Rabbiner Dr. Bamberger (Bad Kissingen): Wir haben im Haushaltplan Mittel eingesetzt zur Förderung künstlerisch wissenschaftlicher Arbeiten. Rabbiner Dr. Freudenthal hat darüber berichtet und Ihnen die Ziele des Verbandes auseinandergesetzt, wie segensreich in dieser Richtung gewirkt wird durch die Mittel, die für diesen Zweck bereitgestellt werden. Ich möchte die Anregung geben, daß auch rein hebräische Werke die Förderung des Verbandes erfahren. Oberlehrer Stoll: Die Ausführungen zur Frage der jüdischen Volksschulen veranlassen mich zu folgenden Bemerkungen: Wir haben auch in Würzburg den Gedanken der jüdischen Volksschule hochgehalten, und da ist von liberaler Seite eines Tages die Stadtschulbehörde gefragt worden, und diese hat erklärt: Unsere Volksschullehrer sind verpflichtet, den christlichen Geist in der Schule zu pflegen. Sie müssen auf den christlichen Geist eingehen. Und deshalb können wir nicht gut sagen, wir wollen unsere Kinder gerade in die allgemeine Volksschule schicken, denn wir müssen doch wohl erkennen lernen, daß wir dort nicht gerade gerne gesehen sind I u st i z r a t D r. Straus (München): Die Debatte hat sich auf die verschiedensten Gebiete erstreckt. Ich kann es nicht für meine Aufgabe halten, auf alle diese Punkte einzugehen. Ich möchte zuerst auf die Kritik von Justizrat Oppenheimer an unserem Wohlfahrtsetat zurückkommen, die ich durchwegs als unbegründet bezeichnen muß: Er hat gesprochen ohne genügend genaue Kenntnis der Vorverhandlungen. Er ist nicht berechtigt zu sagen, daß der Verband nicht weiß .wofür er seine Mittel ausgibt; denn er fordert von jeder Anstalt, die er unterstützt, Nachweis des Bedürfnisses in der Verwendung der Mittel. Auch ist er durch Delegierte in den Kuratorien der Anstalten vertreten. Ebenso sind die Beispiele von Wolfratshausen und Forth nicht richtig. Nicht richtig ist auch, daß wir für Geisteskranke nicht entsprechend den an uns herantretenden Ansprüchen sorgen. Insbesondere muß ich die Kritik der Wanderfürsorge zurückweisen. Diese ist ein Problem von so außerordentlicher Schwierigkeit, daß wir es restlos befriedigend gewiß nicht lösen können. Wir sind aber auf dem einzig möglichen Wege zur Abhilfe der Mißstände. Es tut mir leid, daß durch die Art der Kritik bei manchen der Eindruck erweckt werden könnte, als ob wir uns nicht mit der nötigen Sorgfalt und dem' gebotenen Ernst der Dinge annähmen. Es ist auch nicht richtig, wenn Justizrat Oppenheimer sagt, wir leisteten zu wenig für die Jugend. Wir geben doch nicht nur die für die Jugendvereine eingesetzten 4500 RM aus; es sind vielmehr noch eine ganze Reihe großer Posten in unserem Etat, die allein der Jugend und ihrer Ausbildung (Vildungs- und Erholungsanstalten, Stipendien usw.) zugute kommen. Die Ausführungen von Dr. Bamberger (Nürnberg) möchte ich dahin bestätigen, daß das große Gesetzgebungswerk des Vorjahres, die Mustersatzungen, für die Gemeinden noch nicht genügend durchgesührt ist. Es ist natürlich nicht in Ordnung, wenn wir mit solcher Mühe ein einheitliches Gemeinderecht ausarbeiten, daß dies in der Praxis nur von einem Bruchteil der Gemeinden anerkannt wird. Wir dürfen die Hoffnung ausdrücken, daß sich dies künftig ändert. Auch vom Standpunkt der Verbandsleitung aus kann ich ferner nur unterstreichen, was Dr. Bamberger hinsichtlich der Einbürgerung gesagt hat. Es besteht leider die Tatsache, daß die Verwaltungspraxis in Bayern außerordentlich zurückhaltend ist gegenüber der Einbürgerung ausländischer Juden, selbst wenn es sich um Leute handelt, die in Deutschland geboren oder seit