Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 12 (13.12.1927)
- Article
- Aus der Geschichte des jüdischen Schulwesens in München
- Date
- 1927-12-13
- Page
- Seite 355 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Bayerische Israelitische Gemeindezettung 355 gemäße Reform des Religionsunterrichts, um „die vernachlässigte Erziehung der Jugend zu bessern". Nach verschiedenen vergeblichen Mahnungen erging am 17. Juli 1825 „die geschärfte Weisung, Anträge rücksichtlich der Einführung eines zweckmäßigen Lehrbuches der jüdischen Religion in deutscher Sprache, sowie auch eines deutschen Gebet- und Gesangbuches nunmehr binnen 8 Tagen bei Vermeidung einer Geldstrafe von 8 fl. hierorts einzureichen". Die Administration wandte sich an den Oberrabbiner Bing in Würzburg mit der Bitte um Rat und Hilfe. Dieser empfahl seinen Schüler Dr. Alexander Behr, der ebensowohl in der Theologie wie in den anderen wissenschaftlichen Fächern sehr gebildet sei. So entstanden zwei Werke, die der Gemeinde München zur Ehre gereichten und im ganzen Lande in Schule und Gotteshaus anregend und fördernd wirkten. 1. Lehrbuch der mosaischen Religion. Bearbeitet von Dr. Alexander Behr unter Aufsicht und Leitung des Oberrabbiners Abraham Bing in Würzburg. (Mit Sr. Königlichen Majestät allergnädigstem Privilegium. München 1826.) 2. Tägliche Gebete der Israeliten mit Einleitung und Anmerkungen herausgegeben von Dr. Alexander Behr. Auf Kosten des Hern Israel Hirsch Pappenheimer, Administrator des israelitischen Kultus. München 1827. Gebetbuch und Religionsbuch.trugen dem Verfasser die in jener Zeit für einen Juden ungewöhnliche königliche Förderung. In einem Reskript Ludwig I. vom 11. Juli 1827 wird auch dem Mäzen Pappenheimer ein Privilegium für das Gebetbuch gewährt und das „Wohlgefallen über einen neuen Beweis seines thätigen Strebens für die Veredlung des israelitischen Gottesdienstes und für die Beförderung wahrer Religiosität unter seinen Glaubensgenossen" ausgesprochen. Ein Auszug aus dem Lehrbuch wurde unter dem Titel „Hauptlehren der mosaischen Religion" von der Administration des Central-Schulbücherverlages auf Staatskosten gedruckt mit dem Vermerke, „daß es der allerhöchst ausgesprochene Wunsch Sr. Majestät des Königs sey, daß dieselben bey dem Religionsunterrichte der jüdischen Jugend allgemein als Hauptelementarbuch gebraucht werden". Die Vorsteher der Gemeinden werden weiter beauftragt, ihren Kirchengemeinden zu eröffnen, „daß auch die Israeliten bei ihrer Ansässigmachung und Verehelichung nach Analogie des Gesetzes vom 11. September 1825, sowie auch bey dem Übergang in die Studienanstalten sich über Schul- und Religionsunterricht auszuweisen haben". Nur zehn Jahre blieb das Lehrbuch in München im Gebrauch. Durch Rabbiner Aub, den tatkräftigen, aber auch streitbaren Nachfolger Hessels, wurde der Religionsunterricht neu- und umgeftaltet. Die Münchener Synode, an der die beiden Münchener Privatlehrer Mainer und Meier Kohn als pädagogische Sachverständige zugezogen wurden, empfahl ein dem liberalen Zeitgeist entsprechendes Lehrbuch. Aub führte trotz des Protestes der Administration das Religionsbuch von Herxheimer ein, „da das Rabbinat in seinem amtlichen Wirken die Zustimmung der Administration nicht nötig habe". „Der Herxheimer",* der mehr als vierzig Auflagen erlebte, wurde bis etwa 1910 in Religionsunterricht als Lehr- und Lernbuch in München verwendet. Erft die methodische Wandlung, die solche Hilfsbücher ablehnte, hat das Buch, wie überhaupt die katechisierende Entwicklung religiöser Gedanken aus der Schule verwiesen. *. „Jesode hathora" Glaubens- und Pflichtenlehre für israelitische -Schulen von Lr. S. Herxheimer, Landesrabbiner zu Bernburg. 1830. Titelblatt des ersten Münchener Gebetbuches Itilüfj 'mim Zwei Männer, die der 1816 begründeten jüdischen Kultusgemeinde das Gepräge ihres Geistes gaben, traten von Anfang an mit der ihnen eigenen Energie und Opferfreude dafür ein, daß die Jugend in dem Sinn erzogen werde, „nützliche Staatsbürger" zu werden. Sie erstrebten Schulen, in denen das Erziehungsziel mit religiöser Belehrung vereint erreicht werde, „da die Religion die Hauptstütze aller öffentlichen Wohlfahrt sei". Israel Hirsch Pappenheimer und Eduard Marx, Kgl. dänischer Kommerzienrat, die ersten Administratoren der Kultusgemeinde, waren einig im Ziel, aber über den Weg zum Ziele konnten sie sich nicht einigen. Pappenheimer erstrebte die Aufnahme der jüdischen Kinder in die städtischen christlichen Schulen, um die jüdische Jugend zu „amalgamieren", daneben religiöse Unterweisung im Religionsunterricht. Auch hier waren ihm Katechismus und deutsche Chorgesänge nach dem Vorbild der Kirche Mittel zur Veredelung des Unterrichts und des Gottesdienstes. Marx verlangte dagegen die Gründung einer öffentlichen Schule für die israelitische Jugend. Im August 1825 versandte er einen Aufruf an die Mitglieder der Gemeinde: „Für denjenigen, der das Ganze ins Auge faßt, ist die Erziehung und Bildung als Menschen und Israeliten besonders wichtig. Zwar hat die erleuchtete Regierung unseres erhabenen Monarchen im Umfange seines Reiches Institute aller Art zur Beförderung der Volksbildung hervorgerufen, und seine väterliche Güte und Milde gestattete auch uns den Zutritt zu allen diesen Bildungsanftalten. Doch als Israeliten entgeht uns ein wesentlicher Teil dieses Unterrichts, ja der wesentlichste und unentbehrlichste, der Religionsunterricht. Bedenkt man nun den nicht unbedeutenden Kostenaufwand für den privatim erteilten Religionsunterricht, so möchte der Antrag nicht unwillkommen sein, daß die zerstreuten Kräfte gesammelt werden." Zur Begründung einer öffentlichen jüdischen Schule wollte Marx fünfhundert Gulden spenden — und außerdem seine Steuer freiwillig für die nächsten Jahre