Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 12 (13.12.1927)
- Article
- Aus der Geschichte des jüdischen Schulwesens in München
- Date
- 1927-12-13
- Page
- Seite 354 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2727810-2727836-2727849-2732324--02643-2732424- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
354 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 12 5lus der beschichte des jüdischen Schulwesens in München (1800-1872) Von Simon Dingfelder Wenn ich in diesen den jüdischen Lehrern Alldeutschlands gewidmeten Blättern einen Ausschnitt aus der Geschichte des jüdischen Schulwesens in München im letzten Jahrhundert als Festgabe darbringe, so geschieht es, weil eine solche Darstellung über lokalhistorische Interessen hinausgehend ein Bild kultureller Strömungen im Judentum bietet, das für die Gründung und Entwicklung der Schulen, wenn auch tatsächlich verschieden, doch typische Ähnlichkeit aufweift. Im ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts wandte die bayerische Staatsregierung dem Schulwesen im allgemeinen große Aufmerksamkeit zu. Es sind die Ideen Pestalozzis, des Gründers der neuen Volksschule, die Schulmänner, Minister und Fürsten auch in Bayern zum Neubau der Volksbildung begeisterten. In weitschauenden Verordnungen erwartete die Regierung des ersten bayerischen Königs von der Schule „Bildung der Nation und Aufklärung des Volkes über seine heiligsten und wichtigsten Angelegenheiten". Es ist der Geist des Fortschrittes und der Humanität, der schon aus einer Verfügung des Kurfürsten (späteren Königs) Maximilian Joseph an das Generallandes-Direktorium vom Jahre 1801 spricht, „den Juden ist eine Einrichtung zu geben, durch welche sie allmählich zu nützlichen Staatsbürgern erzogen werden". In einem Pro memoria der Ministerialpolizeisektion (1808) sind Vorschläge für die Volkserziehung der Juden enthalten: „Die völlige Freiheit in religiösen Meinungen muß den Juden bleiben, aber die bisher ungehemmte Verbreitung des ärgsten Aberglaubens muß gehindert werden. Die vernachlässigte Erziehung der jüdischen Jugend ist zu bessern." Die Frucht dieser Vorschläge war das Edikt vom 10. Juni 1813, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern betreffend: „Den Juden ist bewilligt, eigene Schulen zu errichten, wenn sie vorschriftsmäßig gebildete und geprüfte Schullehrer aufstellen, welche königliche Unterthanen sind, und denen ein Gehalt von wenigstens ZOO Gulden gesichert ist. Dieselben sind an den allgemeinen Lehrplan gebunden. Die Aufnahme von Hauslehrern richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen." Die erste Nachricht über einen Versuch zur Einrichtung einer jüdischen Schule gibt ein Eintrag im ersten Protokollbuch der Gemeinde vom Montag, 17. Ijar 5563 (1812): „In der 17. Sitzung gelangt eine vom Stadtoberrichteramt eingelaufene Supplik des Jünglings Simon aus Sulzbürg, der hier Cheder halten will. Es ist darüber Bericht zu erstatten, ob hier ein Cheder nötig ist, ob wider den Bittsteller nichts einzuwenden ist und wie für dessen Aufenthalt gesorgt werden kann. Resolution: Der Bericht ist dahin zu erstatten, daß solange die Iudenordnung von höchster Stelle nicht erfolgt, die Juden sich keine Last auferlegen können. Überhaupt haben mehrere eigene Instruktoren. Die sich insgemein einen Lehrer halten wollen, mögen für denselben in allen Fällen sorgen. Aus derselben Ursache wird auch der Kurfürstliche Schullebrer Bayerlaner mit seiner Vorstellung, datiert vom 9. Januar Iudenkinderschul zu halten, bis dahin abgewiesen." Unter Berufung auf das Iudenedikt präsentierten die Deputierten der Münchener Iudenschaft aus der Zahl der vielen Privatlehrer im Dezember 1814 einen Raphael Beer Levi geboren am 12. März 1759 als Sohn eines Schutzjuden in Thalmäffing. Er hatte an der Ieschiba in Prag studiert und versprach sich nur dem Religionsunterricht zu widmen. Er verzichtete auf festen Gehalt und auf Pension und verlangte als Einkommen nur das Schulgeld. Der Administrator Israel Hirsch Pappenheimer verpflichtete ihn als Lehrer. Die Polizeidirektion München lehnte aber den Kandidaten ab, weil er kein vorschriftsmäßig gebildeter und geprüfter Schullehrer sei und weil die Iudenschaft eine eigene Schule gründen sollte. Erft als Rabbiner Hessel ein Zeugnis ausftellte, daß Levi zum Religionslehrer geeignet sei, erhielt er die Bestätigung der Vorgesetzten Behörde, von der jüdischen Gemeinde aber neunzig Gulden Iahresgehalt und das Schulgeld, das sich nach den Vermögensverhältnissen der Eltern richtete und im Durchschnitt zwanzig Gulden für ein Kind und für ein Jahr betrug. Die erste Schullifte der Religionsschule zählt neunzehn Kinder auf. In sechsundzwanzig wöchentlichen Religionsftunden wurden die Schüler mit Hebräisch-Lesen, Übersetzen des Pentateuch und Übungen in der hebräischen Kurrentschrift beschäftigt. In einem undatierten Gutachten an die Administration berichtet Rabbiner Heffel, daß jeder Knabe nach zurückgelegtem 13. Lebensjahre von ihm geprüft werde. „Es dürfte aber zweckmäßig sein, wenn künftighin durch den Ortsrabbiner alle Jahre Prüfungen der Schuljugend vorgenommen würden; denn nur Rabbiner sind fähig auszusprechen, ob der Religionsuntericht von seiten der Lehrer gehörig vorgetragen und von den Schülern richtig aufgefaßt wird." Trotz der Aufsicht des Rabbiners herrschten im Schulbetrieb fast anarchische Zustände. Reiche Familienväter hielten Hauslehrer; andere, denen die Kosten zu hoch waren, vereinigten Kinder aus mehreren Familien und stellten in München studierende Kandidaten als religiöse Mentoren an, während in den Profanfächern städtische Lehrer Privatunterricht erteilten. Solche Hauslehrer erhalten nach einer diese Zustände behandelnden Denkschrift von 1821 „nebst freiem Tisch, Quartier und anderen Vorteilen noch einen jährlichen Gehalt von 10 bis 20 Carolins". Die Gemeinde-Religionsschule sank zur Armenschule herab, die nach dem Urteil der Schulbehörde und Beschwerden der Ellern nur mangelhafte Erfolge aufwies. Raphael Beer Levi führte zudem einen unerquicklichen Prozeß gegen die Gemeinde. Er verlangte den im Iudenedikt festgesetzten Mindestgehalt von dreihundert Gulden und bei seiner Entlassung aus dem Dienst der Gemeinde im Jahre 1833 eine Pension von zweihundert Gulden. Beide Forderungen wurden von der Polizeidirektion als gerecht anerkannt, die Administration der Gemeinde wurde zur Zahlung gezwungen. Vergeblich bemühte sich die Lokalschulkommission, daß die Gemeinde eine seit 1817 bestehende Privatschule der staatlich qualifizierten Lehrer Raphael Lemberg und Jakob Richter als Elementar- und Religionsschule der israelitischen Gemeinde übernehme. Die Behörde stellte der Schule das Zeugnis aus, „daß sie das einzige gut organisierte Institut seiner Art sei, bisher ganz nach dem verordneten Schulplan geleitet werde und jedes Jahr mit ihren Schülern und Schülerinnen eine öffentliche Prüfung zur allgemeinen Zufriedenheit der Schulvorstände, Eltern und Zuhörer abgelegt habe". Aus Rücksicht auf ihre ohnehin mit Steuern beschwerten Mitglieder und unter Berufung auf die harten Zeitläufte lehnte die Administration der Gemeinde die Übernahme des Instituts ab. Da griff die Regierung des Isarkreiseö ein und verlangte wenigstens eine zeit-