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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-06-22 · 6 (22.6.1927) · p. Seite 198

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
6 (22.6.1927)
Article
Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
Date
1927-06-22
Page
Seite 198 (sequence 14)
Language
German
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198 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 6 Mangel um so weniger finden, je mehr man der Überzeugung ist, daß das Schwergewicht der Tätigkeit der Landesverbände auf praktische Arbeit zu legen ist und je geringer die zur Verfügung stehenden Mittel sind. Der erste Entwurf sah eine Höchstgrenze der Umlagen, die durch die Beiträge der Landesverbände aufgebracht werden sollten, nicht vor; der Entwurf vom 6. Juni beschränkte den Umlagensatz auf 75 Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung: in der Sitzung des Unterausschusses vom 10. Oktober bezeichneten Vertreter des preußischen Verbandes eine Umlage von mehr als 30 Pfennig als nicht tragbar; in der Sitzung des großen Rates des preußischen Verbandes vom 17. Oktober wurde zunächst beschlossen, daß schon eine Umlage von mehr als 10 Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung Zweidrittelmehrheit verlangt und schließlich, daß für jeden Umlagenbeschluß eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich sei. Diese Bestimmung ging in den endgültigen Versassungsentwurf vom 24. Oktober über. Hieraus ergibt sich, daß zunächst wenigstens sicherlich nicht damit zu rechnen gewesen wäre, daß eine Umlage von mehr als 30 Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung beschlossen worden wäre, also höchstens 180 000 M., vermutlich aber nicht unwesentlich weniger; ich vergleiche hiermit, daß unser bayerischer Verband für das Jahr 1927 Umlagen im Betrage von 314 000 M., d. i. 6 bis 6.50 M. auf den Kopf der Bevölkerung vorgefehen hat, und ich glaube mit Grund sagen zu dürfen, daß solche Beschränkung der Mittel die Tätigkeit des Reichsverbandes mehr einschränken müßte als die dem bayerischen Verband (wie gezeigt zu Unrecht) zum Vorwurf gemachte Beschränkung der Aufgaben des Verbandes; hier hätte die Opposition auf eine Verbesserung des Entwurfs hinwirken sollen und es würde ihr die Zustimmung des bayerischen Verbandes wohl nicht gefehlt haben. Ich will schließlich auch noch auf die Angriffe zu sprechen kommen, die gegen die Bestimmung erhoben wurden, daß kein Landesverband mehr als 2/5 der Gesamtzahl der von den Landesverbänden zum Rat zu wählenden Vertreter bestellen dürfe; Preußen müsse, so wurde in der Tagung des preußischen Verbandes geltend gemacht, darauf bestehen, daß es die seiner Bevölkerung entsprechende volle Zahl von Vertretern, das wären also 5/G der Vertreter der Landesverbände, zugeteilt erhalte. Ich erachte diesen Einwand für ganz und gar undemokratisch. Es entspricht anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechtes und erst recht demokratischen Grundsätzen, daß auch dem kleinsten Verband die Möglichkeit gegeben werden muß, seine Stimme zu Gehör zu bringen und daß andeffeits auch der größte Verband nicht die Befugnis haben darf, für sich allein durch seine Majorität alles zu beherrschen und die Stimmen aller anderen Landesverbände bedeutungslos zu machen; die Berechtigung dieses Grundsatzes wurde von den Delegierten des preußischen Verbandes niemals in Zweifel gezogen. Ich kann nun zusammenfassend fesfftellen, daß der bayerische Verband seine Schuldigkeit im vollen Maße getan und sein Bestes gegeben hat, um den Reichsverband enfftehen zu lassen. Wir bedauern, daß all der geleisteten Arbeit der Erfolg versagt blieb, nicht um des bayerischen Verbandes willen, denn nichts lag diesem ferner, als durch feine Mitwirkung zur Begründung eines Reichsverbandes eigene Belange zu fördern, sondern um der wichtigen Interessen willen, die durch den Reichsoerband gefördert werden sollten; nachdem der Entwurf gescheitert ist, bleibt dem bayerischen Verband nichts anderes übrig, als abzuwarten und gegebenenfalls zu prüfen, was diejenigen, die den Entwurf zu Fall gebracht haben, besseres an feine Stelle zu setzen wissen. Rur in doppelter Hinsicht sah sich der bayerische Verband veranlaßt, tätig zu werden. Nach Presseberichten hat der DIEB, nach Scheitern des Reichsverbandes feine Bestrebungen, die Anerkennung als öffentlichrechtliche Organisation der deutschen Juden zu erlangen, mit besonderem Nachdruck verfolgt; die süddeuffchen Verbände erachten diese Bestrebungen für ungerechtfertigt, weil sich seit 23. Januar 1921 die Verhältnisse durch Enfftehung der Landesverbände vollständig umgestaltet haben und nunmehr der DJGB. nicht mehr berechtigt erscheint, sich unter Umgehung der Landesverbände als d i e öffentlich-rechtliche Vertretung der deutschen Juden zu bezeichnen und anerkennen zu lassen. Es haben darum die süddeutschen Verbände die Reichsregierung darüber unterrichtet, daß sich die Verhältnisse seit dem Jahre 1921 verändert haben und darum ersucht, ihnen vor Anerkennung des DJGB. als öffentlich-rechtliche Organisation der deutschen Juden Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gerade die Verhandlungen über den Reichsverband haben bewiesen, daß zwischen den süddeutschen Landesverbänden in weitgehendem Maße Übereinstimmung der Ansichten und Interessen besteht und es schien darum, nachdem der Reichsverband gescheitert war, den süddeutschen Verbänden zweckmäßig, in losem Zusammenschluß eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Ich lege Ihnen die Satzungen, die am 6. Februar 1927 in Stuttgart in wenigen Stunden beraten und festgesetzt wurden, vor, und beantrage, diese Satzungen zu genehmigen. (Verliest die Satzungen; sie sind auf Seite 95 der Nr. 4, Jahrgang 1927, der Zeitung abgedruckt.) RA. Dr. Silber schmidt (Bad Kissingen) dankt IR. Dr. Hammel für sein ausgezeichnetes Referat. RA.Jung (Nürnberg): Die Fraktionen find übereingekommen, im Hinblick auf die eingehenden Ausführungen des Herrn IR. Dr. Hommel von einer längeren Aussprache abzusehen und folgende schriftlich eingereichte Erklärung abzugeben: „Die Tagung erklärt ihr Einverständnis mit der Stellungnahme und dem Vorgehen des Rats und der Verbandsleitung in Sachen einer deutschen Reichsorganisation und begrüßt lebhaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Verbände. Sie billigt insbesondere die am 6. Februar 1927 in Stuttgart aufgestellten Satzungen." Es ist uns jedoch ein von Herzen kommendes Bedürfnis, Herrn IR. Hommel sowie sämtlichen beteiligten Herren den besonderen Dank der Tagung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck zu bringen. Wir wissen, daß ihnen Pflichterfüllung eine Selbstverständlichkeit ist. Hier handelt es sich aber um besondere Leistungen, die daher besonderen Dank verdienen, Leistungen, die getragen sind von einem edlen deutschen und jüdischen Gemeinschaftssinn. Ich möchte die Bitte anknüpfen und bin überzeugt, daß sie erfüllt wird, daß die Arbeitsgemeinschaft in ihrem Streben, eine Einigung des gesamten deutschen Judentums herbeizuführen, nicht erlahmen möge. Das ist unser Wunsch und nochmals herzlichen Dank. Syndikus Dr. Nußbaum (Nürnberg): Die jüdische Volkspartei stimmt der Erklärung der übrigen Fraktionen zu, d. h. sie billigt die von der Verbandsleitung geleistete Arbeit und spricht ihr ebenfalls ihren Dank für die gehabte Mühe aus. Eine Kritik kommt für uns schon deshalb nicht in Betracht, weil die Herren nur das getan haben, wozu sie einstimmig beauftragt waren; denn auch die Volkspartei hat den Mandaten zügestimmt, die den Herren erteilt waren. Ich erkläre jedoch folgendes: Wir geben unserer zustimmenden Erklärung für die Zukunft einen gewissen Zusatz. Denn wir haben unsere Meinung in dieser Sache etwas geändert. Ich könnte für unsere bisherige Haltung alle möglichen Motive anführen, z. B. daß wir nicht genügend informiert waren. Ich betone auch, daß die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft uns bis heute nicht bekanntgegeben waren. Ich sage das aber nur nebenbei. Wir haben in dieser äußerst schwierigen Frage unsere Meinung eben geändert. Schließlich haben alle Beteiligten ihre Einstellung geändert. IR. Dr. Hommel hat hervorgehoben, daß die bayerischen Beauftragten Konzessionen gemacht haben, und Dr. Freund hat seine Meinung ganz grundlegend geändert. Wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen. Wir stimmen grundsätzlich der Meinung zu, daß die Reichsorganisation ihr Verwaltungsorgan, den Rat, auf Grundlage der Landesverbände aufbauen muß und wir stimmen weiter der süddeutschen Arbeitsgemeinschaft zu. Dieses Zugestädnis wird uns nicht ganz leicht. Sie können es daraus entnehmen, daß hier ein Widerspruch zwischen unseren norddeutschen Freunden und uns besteht. Es ist für Preußen eine absurde Sache, daß es erst einen Landesverband und dann einen Reichsverband haben soll. Ich glaube, man muß daher ohne weiteres zugeben, daß es das einzig richtige ist, die deutschen Juden in einem Reichsverband zu organisieren, der aus Zusammenschluß der Gemeinden aufgebaut ist. Wir haben aber doch unsere Landesverbände und insbesondere unseren bayerischen, der ausgezeichnet arbeitet, und deshalb haben wir dieses doppelte Zugeständnis gemacht. Aber wir find der Ansicht, wenn auch die Exekutive des Reichsverbandes von den einzelnen Landesverbänden getragen werden soll, daß die Tagung aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorgehen muß. Herr IR. Dr. Hommel hat hiergegen verschiedene

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