Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 6 (22.6.1927)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
- Date
- 1927-06-22
- Page
- Seite 196 (sequence 12)
- Language
- German
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196 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 6 Insofern die Delegierten, wie oben dargelegt wurde, von den in Augsburg besprochenen und sestgelegten Richtlinien abgewichen sind, geschah es aus der Überzeugung, daß die Tagung, die im Interesse des Zustandekommens des in Angriff genommenen Werkes ohne Preisgabe der grundsätzlichen Einstellung gemachten Konzessionen genehmigen werde. An den im Beschluß vom 22. Februar 1926 festgelegten Grundsätzen aber konnten wir um so mehr sesthalten, als wir an deren Richtigkeit im Verlaufe der Verhandlungen nicht irre wurden und auch heute daran sesthalten. Es mag hier erwähnt werden, daß der 1. Präsident unseres Verbandes, Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, im Interesse des Zustandekommens des Reichsoerbandes ein außerordentliches Maß von Arbeit geleistet hat, daß er aus Ersuchen der Vertreter des preußischen Verbandes die Formulierung der Entwürfe und auch das' Referat in den verschiedenen Ausschußsitzungen übernommen hat, daß auch die übrigen Mitglieder der bayerischen Delegation es an Initiative nicht haben fehlen lassen; immerhin soll es nicht unwidersprochen bleiben, wenn in der Tagung des preußischen Verbandes und in der Presse Bayern die alleinige Autorschaft oder, wie die Gegner es auffassen, die alleinige Verantwortung für den Entwurf zugesprochen werden wollte; so gerne wir uns zu dem Entwurf bekennen, den die Gegner als von bayerifch-partikularistifch-reaktionärem Geist erfüllt bezeichnen und dessen Ablehnung das „Hamburger Familienblatt" im Jubel über die Beschlüsse der Tagung des preußischen Verbandes mit den hübschen Worten begleitete, daß ihm aus der einstimmigen Ablehnung der Ruf entgegenklinge: „Werft das Scheusal in die Wolfsgrube", so ungerecht wäre es gegenüber der hervorragenden Mitarbeit, welche von den Vertretern der übrigen Landesverbände geleistet wurde, wenn wir verschweigen wollten, daß auch sie an dem Zustandekommen des Entwurfs redlich und erfolgreich mitgewirkt haben; das gilt ganz besonders auch von den Vertretern der süddeutschen Verbände, die von allem Anfang an dieselben Grundsätze vertreten haben wie der bayerische Ver- Alle Angriffe gegen den Entwurf richten sich letzten Endes immer wieder gegen den Aufbau des Verbandes als Dachverband. Es wird als kleinlicher Partikularismus verschrien, wenn die Vertreter der Landesverbände einem unitarischen Aufbau des Reichsverbandes nicht zustimmen und das Primat der Landesverbände in Anspruch nehmen; ich will darum nochmals die Hauptgesichtspunkte, die für unsere Auffassung maßgebend sind, betonen: Unter dem Einfluß der Staatsgesetzgebung hat sich das jüdische Gemeindewesen in den einzelnen Ländern verschieden entwickelt: auch heute ist die Regelung der Rechte und Pflichten der Religionsgesellschaften in der Hauptsache der Landesgesetzgebung überlassen; die Staatsaufsicht ist Sache der Länder. Aus diesen und vielen anderen, rein praktischen Gründen halten wir an der Überzeugung fest, daß die Arbeit, welche wir und die übrigen Landesverbände in den einzelnen Ländern leisten, durch eine Reichsorganisation unmöglich besser geleistet oder auch nur ersetzt werden kann. Daraus ergibt sich nach unserer Auffassung die notwendige Folge, daß sich die bestehenden Landesverbände in ihrem Arbeitsgebiet und in ihrer Selbständigkeit auch zur Bestimmung ihrer Kompetenz nicht einschränken lassen können. Ein Nebeneinanderarbeiten des Reichsverbandes und der Landesverbände mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben aber ist ausgeschlossen, weil dies zu unvermeidlichen Schwierigkeiten und Reibungen führen und unnützer und unwirtschaftlicher Kräfteoerbrauch sein würde; es kann also nur eine organische Verbindung des Reichsverbandes mit den Landesverbänden in Frage kommen und als solche ist ein Zusammenschluß der Landesverbände zur Erfüllung der über ihren Wirkungskreis hinausgehenden Ausgaben, m. a. W. ein Dachverband die gegebene Form. Zu dem gleichen Ergebnis führt ein^andere Überlegung: Der Erfolg der Arbeiten eines Reichsverbandes wird wesentlich mitbedingt sein durch die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen. Das Mitglied des Badischen Oberrats, Herr Rechtsanwalt Pfälzer in Weinheim, hat in einer Schrift, der er den Titel „Vom Reichsverband" gegeben hat, außerordentlich klar und durchsichtig die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Reichsverbandes besprochen und auf ihre Durchführbarkeit geprüft; er besprach als erste Möglichkeit den unitarischen Aufbau des Reichsverbandes durch unmittelbare Zusammenschließung der gesamten deutschen Juden zu einem einheitlichen Gebilde, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu Gemeinden oder Gemeindeverband, als zweite Gestaltungsform den Zusammenschluß der Gemeinden zu einem Reichsverband und endlich den Zusammenschluß der Landesverbände. Wenn ich nun den Ausführungen des RA. Pfälzer folgend die Tauglichkeit dieser einzelnen Formen zunächst einmal aus dem Gesichtspunkt prüfe, wie am besten die Mittel ausgebracht werden können, die der Verband benötigt, so ergibt sich folgendes: Ein unmittelbarer Zusammenschluß aller deutschen Juden scheitert daran, daß eine gesetzliche Möglichkeit zur Besteuerung der einzelnen für Reichszwecke nicht besteht. Ganz abgesehen davon, ob ein so gebildeter Reichsverband nach der Reichsverfassung die Rechte einer öffentlichen Körperschaft ohne weiteres besäße oder ob sie ihm verliehen werden könnten und würden, und ob ihm ein Besteuerungsrecht zustehen würde, so könnten doch aus alle Fälle nach den Bestimmungen der Reichsverfassung Steuern nur nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen erhoben werden und es wird wie in Bayern wohl auch in den übrigen Ländern keine Möglichkeit gegeben sein, auf Grund der landesgesetzlichen religionsgesellschaftlichen Steuergesetze neben Ortskirchenumlagen und Landeskirchen- oder Landesverbandsumlagen auch Umlagen für einen Reichsverband zu erheben; eine andere Möglichkeit zur Ausbringung der Mittel für einen unitarischen Reichsverband als Besteuerung kann ich mir aber nicht denken. Bei einem Zusammenschluß der einzelnen Gemeinden zu einem Reichsverband würden weit über 1000 Gemeinden — in Preußen allein zwischen 900 und 1000 Gemeinden (der Deutsch-Israelitische Gemeinde-Bund hat im Jahre 1921 die Zahl der ihm angeschlossenen Gemeinden auf etwa 1200 angegeben) — die Träger des Reichsverbandes sein; ein öffentlich-rechtlicher Steueranspruch des Reichsverbandes gegen die ihm angeschlossenen Gemeinden besteht nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung nicht, ganz abgesehen davon, daß er durch Zwangsmittel nicht zu realisieren wäre; anderseits ist für jeden mit den Verhältnissen Vertrauten klar, daß es außerordentliche und kaum überwindbare Schwierigkeiten verursachen müßte, in einer so großen Zahl von Gemeinden das Steuersoll festzustellen und hiernach den Bedarf auf die Gemeinden umzulegen und einzuziehen. Hieraus folgt, daß ein Reichsverband viel besser fundiert ist, wenn er sich auf die tragfähigeren Pfeiler der Landesverbände stützen und den Bedarf aus etwa 15 Landesverbände umlegen kann, statt auf Gemeinden, deren Zahl 1000 weit übersteigt. Es wird sich niemand der Überzeugung verschließen können, daß nur ein durch Zusammenschluß der Landesverbände gebildeter Dachoerband eine gesicherte Grundlage hat und ebensowenig kann in Zweifel gezogen werden, daß die materielle Grundlage für den erstrebten Erfolg von größter Wichtigkeit ist. Daß unter den gegebenen Verhältnissen die Zusammenschließung der Landesverbände zu einem Reichsverband die einzige Möglichkeit ist, hat kein Geringerer als der heutige Führer der Opposition, Dr. Jsmar Freund, früher selbst angenommen. Es ergibt sich dies klar aus einem Brief, den er am 30. April 1925 an Herrn Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer gerichtet hat und in dem er schrieb: „Nachdem die Konstituierung der Organe des preußischen Landesverbandes unmittelbar bevorsteht, scheint es mir an der Zeit, erneut an die Frage der Gesamtorganisation heranzutreten. Es ist selbstverständlich, daß dies auf anderen Grundlagen, als ursprünglich geplant, geschehen muß. Es kommt heute nur noch der Zusammenschluß der Landesverbände zu einer Reichsorganisation in Frage. Ich wäre Ihnen für eine vertrauliche Mitteilung dankbar, ob damit zu rechnen ist, daß der bayerische Landesverband ohne Schwierigkeiten einem deutschen Reichsverband jetzt beitreten würde, nachdem er die Förderung einer derartigen Organisation, soweit mir erinnerlich ist, auf seiner ersten Tagung in sein Programm ausgenommen hat." Die Annahme, daß die Form des Dachverbandes für einen Reichsverband weniger würdig sei, als irgendeine andere Form, ist entschieden zurückzuweisen: der Wert des Reichsverbandes bestimmt sich nicht nach seiner Fassade und nicht nach Worten, sondern nach der Arbeit, die er leistet und leisten kann. Es ist aber auch nicht richtig, daß dem Reichsverband, wie weiter behauptet wird, nur kümmerliche Aufgaben zugewiesen seien. Auch wenn der Reichsverband nach unserer Auffassung in das Gebiet, dessen Bearbeitung die Landesverbände übernehmen können, nicht eingreifen