Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-06-22 · 6 (22.6.1927) · p. Seite 195

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
6 (22.6.1927)
Article
Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
Date
1927-06-22
Page
Seite 195 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2727810-2727836-2727843-2731432--02101-2731541
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeirung 195 dem muß ich sagen, daß unser Büro ausgezeichnet arbeitet und ich muß meine volle Anerkennung den Hilfskräften aussprechen, die der Verbandsleitung zur Verfügung stehen. Ich hoffe zuversichtlich, daß wir bald wieder normale Zustände bekommen. Wir werden darauf bedacht sein, die Anregung zu verwerten. Wir bitten aber darauf Rücksicht zu nehmen, daß jetzt außerordentliche Zustände gegeben sind, und von einem Antrag zunächst abzusehen. RA. Dr. Silberschmidt (Bad Kissingen): Ich erteile Herrn IR. Dr. Hommel das Wort zu seinem Referat über den Reichsverband der deutschen Idueq. IR. Dr. Hommel (Schweinfurt): Wenn ich heute wiederum die Ehre habe, vor der Tagung unseres Verbandes über den Reichsverband zu referieren, so knüpfe ich an das der Augsburger Tagung am 22. Februar 1926 erstattete Referat an. Ich habe damals die grundsätzliche Verschiedenheit der beiden Auffassungen, von denen die eine den Verband als einen durch Zusammenschluß der Landesverbände zu bildenden Dachverband ausgestaltet, die andere den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund als den Träger des Reichsverbandes anerkannt wissen wollte, dargelegt, ihre Bedeutung und Tragweite besprochen und es hat die Tagung einstimmig den im Referat aufgestellten Grundsätzen zugestimmt. Schon vor der Augsburger Tagung des bayerischen Verbandes hatte der engere Rat des preußischen Landesverbandes beschlossen, daß der Reichsverband als Dachverband der Landesverbände entstehen soll. Am 3. Januar 1926 war in München ein aus Vertretern der Landesverbände und des DJGB. bestehender Ausschuß zur Gründung eines Reichsverbandes gebildet worden; dieser Ausschuß trat am 25. April 1926 zur ersten Sitzung in Berlin zusammen; die Beratungen waren in der Hauptsache mit dem Austrag der schon gekennzeichneten grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten ausgefüllt; die bayerische Delegation stellte, um für die künftigen Arbeiten eine klare Wegrichtung zu bestimmen, Richtlinien auf, die als „Antrag Bayern" der Diskussion unterstellt wurden. Diese Richtlinien gingen in dreifacher Hinsicht weiter als die in Augsburg aufgestellten Grundsätze: a) Während man es ursprünglich vermieden wissen wollte, den Reichsverband mit religiösen Angelegenheiten zu befassen, weil man befürchtete, daß die scharfen Gegensätze, welche zwischen den verschiedenen religiösen Richtungen bestehen, ein Zusammenarbeiten auf religiösem Gebiet nicht ermöglichen würde, wurde nun die Förderung der allgemeinen jüdischen Interessen des Reiches auf religiösem und sozialem Gebiet in den Aufgabenkreis des Reichsverbandes eingeschlossen, da man sich bei wiederholter Prüfung und Überlegung der Überzeugung nicht verschließen wollte, daß in weiterem Sinne alle Angelegenheiten der jüdischen Religionsgemeinschaft auf religiösem Gebiete liegen und daß es genüge, Kultus und Ritus, also religiöse Angelegenheiten im engeren S.nne, aus der Zuständigkeit eines Reichsverbandes auszuschließen. b) Während man anfänglich davon ausging, daß die Vertretung des Reichsverbandes durch Delegierte der Landesverbände erfolgen könne, ohne daß die Bestellung eigener Organe erforderlich fei, schlugen die Richtlinien vor, daß die Verwaltung des Reichsverbandes durch einen aus Vertretern der Landesverbände zusammengesetzten Rat und einem aus dessen Mitte gebildeten engeren Ausschuß geschehen soll, und es wurde endlich e) für die Zwecke der Kundgebung des Gesamtwillens der deutschen Judenheit eine Reichstagung vorgesehen, deren Mitglieder von den Landesversammlungen gewählt werden sollten. Die Ausschußsitzung am 25. April endigte damit, daß einstimmig (bei 2 Stimmenenthaltungen) die in dem Antrag Bayern niedergelegten Richtlinien für die Schaffung eines Reichsverbandes auf dem Wege über die Landesverbände einem zur weiteren Beratung eingesetzten, aus 15 Mitgliedern bestehenden Unterausschuß zur Berücksichtigung überwiesen wurden, wobei ausdrücklich bemerkt wurde, daß die Vertreter der Verbände ihre Zustimmung „vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Beschlußfassung der für die Verbände zuständigen Körperschaften" erteilten. Die Vertreter des Halberstädter Verbandes gaben die Erklärung ab, „daß der Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden (Sitz Halberstadt) bedauere, unter Bezugnahme auf die im Laufe der Erörterungen ausführlich dargelegte Begründung ein Mitglied in die Kommission nicht entsenden zu können, sich jedoch bereit erkläre, zu den Verhandlungen der Kommission einen mitberatenden Gast zu entsenden". Auf Ersuchen von Delegierten des preußischen Verbandes arbeitete nun Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer einen Verfassungsentwurf aus; in wiederholten Sitzungen, zunächst des Unterausschusses, dann des Gesamtausschusses, hierauf einer Redaktionskommission, dann wiederum des Gesamtausschusses, die jeweils unter dem Vorsitz des Präsidenten des preußischen Landesverbandes und unter regster Mitarbeit aller Landesverbände, vor allem auch der Vertreter des preußischen Landesverbandes tagten, wurde in überaus gründlicher, langwieriger und mühevoller Arbeit versucht, die bestehenden Gegensätze und Meinungsverschiedenheiten zu überbrücken, und es gelang schließlich am 24. Oktober 1926 den Vertretern der Landesverbände — die Vertreter des DJGB. und des Halberstädter Verbandes haben sich an den späteren Arbeiten nicht mehr beteiligt, — einen Entwurf fertigzustellen, der eine geeignete Grundlage für eine Gemeinschaftsarbeit der deutschen Juden zu sein schien. Insbesondere war es gelungen, in den Entwurf Sicherungen einzuschalten, welche ein Zusammenarbeiten aller religiösen Richtungen ohne Gewissensbedenken zu ermöglichen schienen. Dabei darf ich als selbstverständlich erwähnen, daß ein Entwurf, der das Ergebnis so schwieriger, auf Ausgleich vieler divergierenden Ansichten und Interessen gerichteten Arbeit war, nicht alle Wünsche restlos befriedigen konnte und daß er in gar manchen Bestimmungen die Spuren des Kompromisses deutlich erkennen ließ. Der Entwurf bedurfte der Genehmigung der einzelnen Landesverbände; die erste Landesversammlung, der er zur Genehmigung unterstellt wurde, war die Tagung des preußischen Landesverbandes und hier trat nun die an sich gewiß auffällige Tatsache ein, daß der Entwurf, dessen Beratung unter der Leitung des Präsidenten des preußischen Landesverbandes und unter der eifrigsten Mitwirkung hervorragendster Vertreter dieses Verbandes erfolgte, e i n st i m m i g abgelehnt wurde. Durch diesen Beschluß erübrigt sich natürlich eine Beratung des Entwurfes in den übrigen Landesversammlungen. Wenn wir uns heute gleichwohl nochmals mit dem Reichsverband und dem Verfassungsentwurf befassen, so geschieht es, weil die Delegierten des bayerischen Verbandes sich verpflichtet halten, der Tagung, von welcher sie ihr Mandat erhielten, über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen; sodann aber auch, weil es uns im Interesse der geschichtlichen Wahrheit und zur Verhütung von Legendenbildung wichtig erscheint, zu den Angriffen, die in der Tagung des preußischen Verbandes und in der Presse gegen den bayerischen Verband erhoben wurden, Stellung zu nehmen. Soweit es sich um Rechenschaftsablegung handelt, können wir uns auf die Feststellung beschränken, daß die Vertreter des bayerischen Verbandes im Sinne des einstimmigen Beschlusses der Augsburger Tagung gehandelt haben. Winteraalten das gute Nachmittags-Cate Täglich künstlerische Darbietungen mit Tanz / Kein Weinzwang / Eintritt frei Theatinerstraße 16 Telepho 26285 J. ZUBERBÜHLER

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.