Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 6 (22.6.1927)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
- Date
- 1927-06-22
- Page
- Seite 193 (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 193 seits gerne Veranlassung, für die mustergültige Führung der Bücher seine Anerkennung auszusprechen. München, den 2. März 1927. Der Revisionsausschuß: Der Vorsitzende: gez. Dr. Dreifuß, Justizrat. Der stellvertretende Vorsitzende: gez. Dr. Baron, Sanitätsrat. Vom Revisionsausschuß als Sachverständiger zugezogen: gez, Jakob Fränkel. Die Unterzeichneten Ausschußmitglieder haben heute durch weitere Stichproben festgestellt, daß die Büchereinträge mit den Belegen übereinstimmen. Die Bücher sind musterhaft geführt. Fürth, den 13. März 1927. gez. Ferdinand Heß, gez. Joseph Aufseesser, gez. Julius Strauß." Ich möchte daher im Namen des Ausschusses den Antrag stellen, dem Kassier den Dank für seine mühevolle Tätigkeit auszusprechen und ihm Entlastung zu erteilen. RA. Dr. Silberschmidt (Bad Kissingen): Ich bitte über diesen Antrag zusammen mit dem Antrag des Herrn Schatzmeisters (Genehmigung der Jahresrechnung 1926) abzustimmen. Ich nehme an, daß keine Erinnerung besteht, wenn wir jetzt zur Abstimmung schreiten. Anträge des Schatzmeisters: £i) Genehmigung der Rechnung 1926 und Zusatzantrag des Revisionsausschusses. — Da keine Erinnerung erhoben wird, sind die Anträge angenommen. Die Jahresrechnung 1926 ist somit genehmigt. b) Genehmigung des Voranschlags 1927. Über diesen Antrag wollen wir unter Vorbehalt einer Erhöhung des Postens Frontbund gemäß Antrag Dr. Landenberger-Krämer und des Postens Stipendienfonds gemäß einem von Oberlehrer Stoll gestellten Anträge, daß dieser Posten nach Maßgabe derverfügbaren Mittel aus RM. 10 000.—< erhöht werden soll, abstimmen. (Geschieht.) Der Voranschlag ist unter diesen beiden Vorbehalten genehmigt. Wir kommen dann zu dem Anträge des Schatzmeisters und dem dabei einschlägigen Anträge der 3 Fraktionen, die Errichtung einer Versorgungskasse betreffend. Ich verlese die Anträge noch einmal. Antrag des Schatzmeisters: e) „Mit den für 1927 erstmals bewilligten RM. 2000.— soll ein Fonds errichtet werden, aus dessen Zinsen bzw. Mitteln der Ruhegehalt solcher Beamten, die von dem bayerischen Versorgungsverbande nicht berücksichtigt werden, bestritten werden soll." Antrag der 3 Fraktionen: „Der Verband errichtet eine Ver^orgungskasse für die Gewährung von Ruhestands- und Hinterbliebenenbezügen zugunsten derjenigen Beamten, welche infolge ihrer Staatsangehörigkeit beim Bayerischen Versorgungsverband nicht angemeldet werden können. Beiträge und Leistungen bemessen sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Versorgungsverbandss mit der einen Ausnahme, daß für die bei Errichtung vorhandenen Beamten gleichviel, ob in leistungsfähigen oder in Zuschußgemeinden, Nachzahlungen nicht erhoben werden. Eine der Höhe der betreffenden Eintrittsgelder entsprechende Summe wird zur Fundierung dieser Versorgungskasse dem Landeswohlfahrtsfonds entnommen. In Einzelfalle kann auf die Zahlung von Beiträgen für eine versicherte Stelle insolange verzichtet werden, als die Gemeinde für die gleiche Stelle noch Umlagen an den Versorgungsverband zu entrichten hat." IR. Dr. Straus (München): Es ist hier gesagt, daß Nachzahlungen für Beamte von der vom Verband zu errichtenden Kasse nicht erhoben werden sollen. Das kann eine gewisse Gefahr mit sich bringen und zu einer starken Belastung des Verbandes führen. Nehmen wir an, eine Gemeinde würde einen 60jährigen Schächtbeamten anstellen. Sie würde dann einige Jahre hindurch Beiträge leisten. Den Verband träfe dann fast die ganze Versorgungslast. Ich möchte infolgedessen vorschlagen, zu sagen, daß der Verband nicht in allen Fällen die Nachzahlung verlangen muß. Die Worte „nicht erhoben werden" wären dann durch die Worte „nicht in allen Fällen erhoben werden müssen" zu ersetzen. Oberlehrer Stoll (Würzburg): Ich glaube, daß diejenigen, die sich mit Versorgungsfällen eingehend beschäftigen, die Tragweite dieser Vorschläge ermessen können. Es sind jetzt in Zuschußgemeinden im rechtsrheinischen Bayern insgesamt 6 Beamte vorhanden, die infolge ihrer Staatsangehörigkeit nicht beim Versorgungsverband versichert werden können. Darunter ist einer im vorgerückten Alter, alle anderen sind jünger. Auch in der Großgemeinde München sollen 3 solche Beamte vorhanden sein. Ich höre auch, daß in Schweinfurt sich einer befindet. Jedenfalls wird die Zahl dieser Beamten nicht allzu groß sein. Ich habe Ihnen nun vorgeschlagen, die neue Kasse des Verbandes soll dieselben Umlagen erheben wie der Versorgungsverband und genau dieselben Leistungen gewähren. Das kann die Kasse dann unschwer, wenn nicht eine große Zahl von älteren Beamten schon jetzt vorhanden ist. Sofern dies der Fall ist, müßten Summen dafür bereit gestellt werden. Ich halte es jedoch für unbillig, auch nur mittlere Gemeinden mit diesen Summen zu belasten, nachdem wir in der glücklichen Lage sind, einen sogenannten Landeswohlfahrtsfonds zu besitzen. Ich glaube sogar, daß hier einmal auch den größeren, leistungsfähigen Gemeinden ein Äquivalent geboten werden kann. Nun gibt es noch einen weiteren Fall: Beim Versorgungsverband müssen die Umlagen weiter bezahlt werden, auch wenn die Stelle keinen Nachfolger findet. Stellt beispielsweise die Gemeinde einen neuen Beamten an, so ist durch die Weiterzahlung der Umlagen für den neuen Beamten die Anwartschaft aus Sterbe-, Witwen- und Ruhegehaltsbezüge des Vorgängers und seiner Hinterbliebenen gewahrt. Kann aber der Nachfolger nicht angemeldet werden, so muß die Gemeinde Umlagen an den Versorgungsverband weiter zu bezahlen, und zwar solange, als Ruhegehaltsbezüge bzw. Hinterbliebenenversorgung gewährt werden. Wenn nun für den neuen Beamten an die Versorgungskasse des Gemeindeverbandes Umlagen entrichtet werden müssen, dann müßte die Gemeinde doppelte Leistungen aufbringen. Diese doppelte Umlagenerhebung soll vermieden werden. Neu (Nürnberg): Es liegt uns viel daran, daß der in dankenswerter Weise in den Etat eingesetzte Posten, wenn er auch nur RM. 2000.— beträgt, heute nicht überschritten wird. IR. Dr. Straus (München) schließt sich dieser Anschauung an und schlägt infolgedessen vor, aus den Anträgen den Satz „Eine der Höhe der betreffenden Eintrittsgelder entsprechende Summe wird zur Refundierung dieser Versorgungskasse dem Landeswohlfahrtsfonds entnommen" zu streichen. Die Antragsteller sind hiermit einverstanden, desgleichen mit der vorher von IR. Dr. Straus vorgeschlagenen Änderung. Rabbiner Dr. Bamb erg er (Kissingen): Es könnte sein, daß ein reichsdeutscher Beamter wegen seines Alters nicht beim Ver- Der moderne Waschtag Gnädige Frau! 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