Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 5 (23.5.1927)
- Article
- Hebräische Büchereien im Gebiete des heutigen Bayern
- Date
- 1927-05-23
- Page
- Seite 137 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 137 w^hNgtKH'Bnon ^naafixt w-ck rfebw ' '}?T^fwn^7^pmi.<^»jvr>)pÄnwian?T> j ,, v wnj '22^22 pyi 1 i irw^Sr^jiamrrBaapTiiwt-w’aijnt^'TiT^rww - ' j ^«OjYrowrnwV ijjpQ -ypimifritayn ' nonyiimr^msyu'Wi, -iJi-ivPMr«» P w»w rrvjuiyiTirovyn erw-ijn tttt^i rvmi &xm x> jxf, wwtayi'Q3raai«nrKS*w? tnrjywwsr-p wr LÄNV^V2sN2^,V^ ViNd tpi'JiLW!» "D3TOO‘V<B> ‘t-w -,2 “öifcp “pw |wo rrnrrp L«Mt< provK 2w wn ' . fno^ön\?^^ianroKWS3wrmr»i«3PT»3!iTia. o/SL(vm» n ö>5jn bw Ajawnn rtg rrw n i«abw pfr^TW - y.i-~\* ^^»iCTfD^^rotw^TW’apa-aornin’VtTSEraicpArojxani -<•7 ttj’w 7rjraS^TW<i<aVn|jnti£*-n3D[J3Ti na’aSa^n^^Tn! / ■‘piuo wvw (Vyi1 itynaipKTJ pjvn nya Wi w «4ri rrwvi 1 jTyT3WrrTTn»TnHö^^ira^OTi3iOir^rop|wa^ch?TT | A^TJ^^Tnwn^ä.^iTj^SawTiiSkX^rtTTj^Sip^'rntrajn -I e rrtp^ra^n^ypnjT»^rrSöK“2w«ppn'VA^Jvr*pn piipwjm^n^ njurySy mprn ^^Krvnanrrm iQ’afvwwa '; V rrnrr 'ianjapwo {vm icva2< prfcpn rre - . * (»in^ii3^^pniin,^^äÄ"nrj^Sr:C(!<S\TJnnTbl7rtjWTi ■ px»Tj<(j3Ttfa»^QitTt7pA7mTrvini<rn7rr-:ni<3na^^<jcn7>i6 , vi<an "tvxoV^p,°1 -rmaTaxi>iWi<n?p/!o naw»<j^?xa^Ty nfwi^roT»^n»'*iTnan«^'ij<m , r ■ (^■fcroa'pw rrrxp * Hy-r n 7"2 hj-hj n» ^••a w-yrr&eri Kj’nTS' -AnKjv*3'n?i<.r"i«ni<k -w&itawa :. ,-^JirsS;, ^P3W^-Si»W>3jTi^1wp-i£S'au rn-tJp>^prm rrwi 7*-^ ,^7. * '■ *• -. * 'ü'dp " "W7 :S| 5Ubb. Nr. 5. Ein prachtvolles, mehrere Traktate enthaltendes Talmudfragment aus dem 10. Jahrhundert. Eigentum der Staatsbibliothek (Cod. hebr. 6). Auch die erste vollständige Ausgabe des babylonischen Talmuds, die in den Jahren 1520 — 22 in Venedig erschien, besaß er. Jedenfalls befand sich dieses Werk wie alle andern von Widmanstetter bis dahin gekauften Bücher bereits außerhalb des Kirchenstaates und Italiens, als auf Betreiben der Jesuiten im Jahre 1553 vom Papst die Verordnung erlassen wurde, alle rabbinischen Werke, insbesondere die Talmudexemplare, zu verbrennen. Daß verhältnismäßig wenig Inkunabeln, d. h. im 15. Jahrhundert gedruckte Bücher, in Widmanstetterfchem Besitz waren, obwohl diese Gattung Bücher, die heute zu den gesuchtesten gehört, in ihrem Ursprungslande Italien leicht zu haben gewesen wäre, — Abb. Nr. 6 zeigt die Erstausgabe des Talmudtraktates Chullin, erschienen zu Soncino im Jahre 1497, — hat seinen Grund darin, daß der Wert der Inkunabeln damals nicht nur nicht erkannt wurde, sondern daß Frühdrucke im allgemeinen wegen unvermeidlicher Druckfehler und ihrer primitiven Anlage — bei den meisten hebräischen Inkunabeln ist von einer solchen im Gegensatz zu vielen späteren hebräischen Drucken allerdings nichts zu bemerken — weniger hoch eingeschätzt wurden als die späteren Drucke. Die Zeitgenossen WidmanstetterS halten die Zeitenwende, die die Entdeckungen und die Erfindung und Ausbreitung des Buchdrucks bedeuteten und die sie selbst miterlebt hatten, noch nicht erkannt. Sonst hätten sie die wertvollsten Zeugen dieser Zeit nicht achtlos beiseite liegen lassen. Die ersten Drucke wurden eben im 16. Jahrhundert nicht anders behandelt als heute Erfterfindungen, sobald sie überholt erscheinen. Mit Geringschätzung spricht man im 16. Jahrhundert von den ersten Preßerzeugnissen, während man im Gegensatz dazu die Handschrift pflegte, an deren Verdrängung Einbände fanden auch bei den Handschriften Verwendung, deren Erwerb Widmanftetter sich viel Mühe und Geld kosten ließ und deren er schließlich ungefähr 130 besaß. Die auf lateinisch übersetzten Titel schrieb Widmanftetter, wie dies aus den beiden die zwei Typen von Bucheinbänden darstellenden Abbildungen Nr. 3 und 4 ersichtlich ist, mit eigner Hand außen auf den Vorderdeckel, während er seinen latinisierten Namen Joanr nis Alberti Widmestadij cognomento (d. h. mit dem Beinamen) Lucretii Suevi, wie wir sehen, aus das Titelblatt unterhalb des Titels zu schreiben pflegte. Der hebräische Zusatz 2-1 (R K oder R CH), dem wir bei seinem Namenseintrag oft begegnen, ist noch nicht hinreichend erklärt. Steinschneider ließ die Frage der Bedeutung der Abkürzung offen, Perles nahm einen Schreibfehler für 2"' (I K) an, was soviel wie „Juris consultus“ bedeutet habe. Allein ein stets wiederkehrender Schreibfehler ist nicht gut möglich. Vielleicht ist Rocheb Gaesaris, „kaiserlicher Ritter", zu lesen. Da aber auch hierbei die Beziehung zum Hebräischen und somit die Begründung dafür fehlen würde, warum Widmanftetter diesen Titel mit hebräischen Buchstaben andeutete, könnte man auch „Rabbi christianus“ lesen, das in diesem Falle soviel wie „christlicher Hebraist" bedeuten würde. Die Abkürzung ist in Abb. Nr. 5, die eine der ältesten Talmudbruchstücke der Bayerischen Staatsbibliothek in München aus Widmanstetterfchem Bestand, ein überaus prächtiges Stück in ungewöhnlich großen Ausmaßen aus dem 10. oder 11. Jahrhundert darftellt, zu erkennen. Von den damals erschienenen Drucken sind die meisten, die auf einige Bedeutung Anspruch machen können und die, sofern sie vom Ausland kamen, aus den deutschen und italienischen Büchermarkt gelangten, in Widmanstetterfchem Besitz gewesen. g>J^"jr>vofir‘er'f^r^J,3lTO3gqr>a’» Ja vias? is (rqp^rarKryA 4"^" fern Sdh -3ot! papncm^ a»S»>jwr«m VmwnVmsownjo os ■ rrro^o'/to "iro.-n>i+ta.l* AM! mim :<3WSSraM m ««WÜP! WJkß'4 Abb. Nr. 6. Anfangsblatt der Erstausgabe des Talmudtraktates Chullin, Soncino 1497. Eigentum der Bayer. Staatsbibliothek (Kar. 161).