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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-04-15 · 4 (15.4.1927) · p. Seite 108

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
4 (15.4.1927)
Article
Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
Date
1927-04-15
Page
Seite 108 (sequence 9)
Language
German
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108 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 nähme öffentlicher Mittel, sie lernen die großen Erfolge kennen, die rechtzeitiges planmäßiges Eingreifen für die gefährdete Jugend mit sich bringt, sie werden auf die produktive Lösung der Wanderfürsorge, die Arbeitsbeschaffung hingeführt. Weitere solche Wohlfahrtstagungen in den einzelnen Bezirken sind in Aussicht genommen. Ich habe eine Ausgabengruppe noch nicht genannt, die unvorhergesehenen Ausgaben. Wir finden darin einen größeren Posten: Aufwendungen für die Schächtfrage. Ich habe damit einen Gegenstand berührt, der die schmerzlichsten Empfindungen in uns auslöst, nicht wegen jener Aufwendungen. Wir befinden uns auf dem eigentlichen religiösen Boden. Was hat sich zugetragen? Ich will Ihnen einen Ausschnitt aus der Geschichte unserer religiösen Gemeinschaft in Bayern geben. Die meisten von Ihnen kennen die auf königlichen Befehl erlassenen Normatioentschließungen vom 29. Juni 1863, die Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden betreffend, das sogenannte 2. Judenedikt, das unter der Herrschaft des Staatskirchenrechts bis zur Änderung der Staatsform in den Jahren 1918 und 1919 die maßgebende Norm für unsere Kultusangelegenheiten gewesen ist. Hier wird gesagt: Bestimmte Einrichtungen muß jede israelitische Gemeinde haben, unabhängig von dem etwaigen Widerspruch der Mehrheit der Gemeinde,; und zu diesen wenigen unerläßlichen Einrichtungen gehört die Beschaffung ritualmähigen Fleisches. Die Staatsregierung ist, solange sie für unseren Kultus mitverantwortlich war, in der Festhaltung dieser Einrichtungen weiter gegangen, als dies dem überwiegenden Teile der israelitischen Bevölkerung entsprochen hat. Sie hat erklärt, das sind Begriffsmerkmale für eine jüdische Gemeinde ßeulaivat Aeit iitic* 50 §^&cne6ea <J*nacft 9Kaß EMM (Iflcin^ttctun^ dcA lÖcMaudcd S - Spandau £Regeau£At& r §fiattanjäge und wenn diese nicht erfüllt sind, kann die Gemeinde nicht mehr als solche gelten und wir sind berechtigt, ihr die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu entziehen. Und heute! Der Schutz der Staatsregierung ist weggefallen, es gibt kein Staatskirchenrecht mehr. Die Kirchen regeln ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Die Meinung der Staatsregierung ist keine andere geworden, dankbar dürfen wir diese Tatsache feststellen. Aber die Macht ist verschoben, sie ist auf das Volk und seine Vertretung, den Landtag, übergegangen und der Landtag hat beschlossen: Es ist ein Gesetz vorzulegen, das die Betäubung vor dem Schlachten vorsieht. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe belegt. Cs sind die Empfindungen des Mitleids mit dem Tier, welche diesen Beschluß gezeitigt haben. Wir lassen uns in diesen Empfindungen von niemanden übertreffen. Die Bibel ist das tierfreundlichste Buch, soweit die Geschichte reicht. Wir werden uns auch jetzt mit allem Nachdruck dafür einsetzen, daß eine Betäubungsmethode gesunden wird, die den rituellen und gesundheitspolizeilichen Vorschriften entspricht. Zunächst ist eine solche Methode aber ungeachtet aller Bemühungen noch nicht gefunden. Und solange sie nicht vorliegt, bedeutet der gesetzliche Zwang einen Eingriff in eine seit mehr als zwei Jahrtausenden bestehende religiöse Übung und die Beeinträchtigung der Gewissenfreiheit religiös gesinnter Menschen. Staat und Gesellschaft, deren Erneuerung nur auf sittlicher und religiöser Grundlage erfolgen kann, wenden darum die Waffen gegen sich selbst. In geschlossener Linie steht die deutsche Judenheit im Abwehrkampfe. In diesem Kampf werden wir vielleicht unterliegen, wenn wir die zeitlichen Dinge betrachten, wir werden nicht unterliegen vom Standpunkt der Ewigkeit aus betrachtet. Der jüdische Optimismus und Idealismus werden, eine Träne im Auge, auch diesen Zustand überwinden. Wir haben eine schmerzliche Sache erörtert, sie kommt von außen und kann behoben werden, weil der Abwehrwille besteht. Wir müssen eine andere schmerzliche Tatsache feststellen. Sie kommt von innen und der Abwehrwille ist nicht ersichtlich. Ich muß wiederholen, was ich schon gesagt habe; denn das Übel nagt an der Wurzel. Wir sind im Begriffe uns selbst aufzugeben. Es fehlt uns der Wille der Selbsterhaltung. Die Bevölkerung in Bayern hat sich in den letzten 15 Jahren in geringem Maße, um 7 Prozent vermehrt, die jüdische Bevölkerung hat sich um 10 Prozent vermindert, sie ist von 54 000 auf 49 000 Seelen gesunken. Sie werden in der letzten Gemeindezeitung gesehen haben, daß in einem Zeitraum von 6 Wochen in München 26 Todesfälle gegenüber 4 Geburten stehen. Vielleicht sind die Geburten nicht ebenso vollständig vorgetragen. Verdoppeln Sie die Geburtenzahl und die Todesfälle übersteigen sie noch um mehr als das dreifache. Ich habe mich schon in Augsburg an das mütterliche Gefühl der Frauen gewendet. Die Frauen sind der Urgrund alles Seins. Bewahren Sie die Zukunft unseres Stammes! — Und doch, ich will nicht ungerecht sein. Cs zeigt sich ein kleiner Schein der Besserung, unbestimmt und schwach und nur dem geübten Auge sichtbar. Aber der Abwehrwille ist nicht zu verkennen. Er kommt von starker männlicher Seite. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten wendet sich an die verantwortlichen Führer der deutschen Juden: Wir deutschen Juden müssen uns die Landwirtschaft auf deutscher Erde als Beruf erschließen. Der Bund führt aus: Die einseitige Berufsschichtung muß mit der Zeit zum Untergang des deutschen Judentums führen. Die Beschränkung der Kinderzahl ist eine Folge des Stadtlebens. Mit der Rückkehr auf das Land muß sie verschwinden. Die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten des landwirtschaftlichen Berufs werden eine große Kinderzahl als wünschenswert erscheinen lassen. Der Jude wird dem Mitbürger nicht mehr bloß als Händler oder als Intellektueller erscheinen. Sein Ansehen als mit der Scholle verbundener, unmittelbarer Mitarbeiter an der Nahrung des deutschen Volkes wird wachsen. Diese Gedanken sind unserem Verband nicht fremd. Schon in der konstituierenden Versammlung vom 20. April 1920 haben wir anknüpfend an Bestrebungen des Hauptlehrers Freundenberger in Thüngen die Siedlung auf dem Lande als eine Aufgabe unseres Verbandes bezeichnet. Freudig wollen wir nunmehr die Bestrebungen des Frontbundes aufnehmen. Die Fragen sind noch nicht gereift. Um unsere Teilnahme zu bezeugen, haben wir zunächst Ji 2000.— für Siedlungszwecke in den Etat eingesetzt und wir werden auch mit größeren Mitteln nicht zurückhalten, wenn die entsprechenden Unterlagen uns gegeben sind.

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