Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 3 (8.3.1927)
- Article
- Aus der Geschichte der israelitischen Kultusgemeinde Fürth
- Date
- 1927-03-08
- Page
- Seite 63 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2727810-2727836-2727840-2730972--01793-2731055- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 63 Aus Alt-Fürth: Einfahrtsportal Gasthaus „Weiße Rose" t. [fr: ftand war wegen der Abgaben notwendig. Die Erlaubnis hatte die ganze Gemeinde zu erteilen. Ebenso wurde bei Heiraten mit Ausnahme des ersten Kindes auf Mitgift geachtet, 50 fl. mußten als Pfand hinterlegt werden, ein Steuerrückftand durfte nicht vorhanden sein. Offizielle Synagoge war die Altschul mit dem ersten Vorsteher, die Neuschul mit dem zweiten Vorsteher als MonatSvorfteher. Offizielle Handlungen wurden publiziert in erster Lime in der Altschul, in zweiter Linie in der Neuschul. Die Almosenpflege war ganz hervorragend. Sie erstreckte sich ebensosehr auf die Studenten und ihre Stipendien, wie auf die Fürsorge für die Durchwanderer. Der Gerichtshof bestand aus dem Oberrabbiner, 3 Dajjonim (Richter) und 3 Ersatzmännern. Die Amtszeit der 6 Richter betrug 3 Jahre, dann mußte eine neue Wahl erfolgen. Sitzungstage waren Sonntag und Mittwoch. Die Prozeße wurden beim Oberrabbiner angemeldet, ein Schiedsversuch wurde gemacht, dann wurde verhandelt. Niemand durfte sich an ein staatliches Gericht wenden. Vergleiche hatten volle Wirksamkeit. Die Verordnung wurde durchgeführt von den Parnoffim. Nach drei Tagen Bedenkzeit mußte die Wirksamkeit eintreten. Sonst wurde der Verurteilte in den Bann getan. (Issur.) Jede Partei hatte einen Anwalt. Die Öffentlichkeit war vollkommen ausgeschlossen. Erst nach Protokollierung und Unterschrift am selben Tage wurde das Urteil bekanntgegeben. Appellationen an auswärtige Gerichte waren gestattet. — Die Sorge für die Ernährung der Studenten war sehr genau geregelt. 78 Studenten wurden ausgewählt und je zwei guten Häusern zugewiesen, mit dem Recht auf ein Studium von vier Semestern und freie Verpflegung. 12 weitere, besonders qualifizierte, erhielten das Recht auf 6 Semester. Zulassungsbedingung war: Alter von 13 Jahren und lediger Stand. Die Zulassung war sehr umworben. Dazu traten die Lasten für Krankenkassen und Stipendien. Selbst bei Festlichkeiten mußten Studenten in begrenzter Zahl eingeladen werden. Im Interesse der Studenten wurden auch die ersten hebräischen Druckereien begründet. Die Gemeinde übte durch Ehrenbeamte auch die Polizei aus, der weitgehende Aufsichtsrechte zuftanden. Familienfestlichkeiten waren sehr eingeschränkt, verboten war bei Verlust des HeimatSrechts der Tanz beider Geschlechter. Alle Urkunden und Verträge in der Gemeinde abgeschlossen, wurden in besondere Kataster (Verzeichnisse) eingetragen. Einblick ist nur mit Erlaubnis und in Gegenwart der Gegenpartei gestattet. Durch die Protokollbücher der Gemeinde Fürth, durch die Testamenten- und Mohelbücher und Grabschriften, ebenso wie durch die Geburts- und Sterberegifter der Gemeinde, ist ein stattliches Material für die geschichtliche Erforschung der Entwicklung der Gemeinde aufbewahrt. Fürth schuf sich in seinem Minhag einen eigenen Ritus, der interessante Einzelheiten aufbewahrt. Mit dem Jahre 1830, dem Jahr der Schließung der Talmudhochschule, deren letzter Direktor R. Wolf (Hamburg) war, tritt die Gemeinde Fürth in die neue Aera ihrer Geschichte ein. Die Kämpfe, die der Berufung des Oberrabbiners Dr. Löwy, Stadt- und Distriktsrabbiner von 1831 — 1873, vorangehen, weisen darauf hin, daß der Geist neuzeitlichen religiösen und Gemeindelebens vor den Toren Fürths nicht Halt machte. Auf die Gestaltung eines veredelten Gottesdienstes und auf die Umformung des Gemeinschaftslebens ist Oberrabbier Dr. Löwy, der sich in weitesten Kreisen einen bedeutenden Ruf, insbesondere auch als gefeierten Kanzelredner erwarb, wie auf die Gestaltung des Unterrichtswesens, unterstützt von der verständnisvollen Teilnahme und Mitarbeit seiner Generation, von weitreichendem segenbringenden Einfluß gewesen. Eine Zeit des tiefgehenden Umschwungs und weittragender Umwälzungen erforderte eine starke Persönlichkeit, die in allen unvermeidlichen Kämpfen die starke Linie gemeindlicher, einheitlicher Entwicklung nachdrücklichste aufrecht zu erhalten wußte. Bei aller Wahrung der Achtung gegen die Vergangenheit ist dieses Ziel erreicht. Noch heute lebt die Erinnerung an sein Werk und an sein Wirken im dankbaren Gedächtnis der Gemeinde fort. Die wiederholt aufgetauchte Neigung zur Spaltung der Gemeinde durch die Trennung der Altgläubigen, die sich bereits Alemor der Hauptsynagoge