Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 8 (7.8.1926)
- Article
- Zur Geschichte der Juden in München
- Date
- 1926-08-07
- Page
- Seite 222 (sequence 2)
- Language
- German
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222 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 1808 den Israeliten in Frankreich das französische Staatsbürgerrecht zuerkannte. Zuerst erfolgte daraus das Gesetz in Baden am 11. Februar 1809, dann in Preußen 1812, in Bayern am 10. Juni 1813, es reihten sich an 15 Jahre später Württemberg am 25. April 1828, C h u r h e s s e n am 29. Oktober 1833, Sachsen 1834 usf. München ordnete die „laufend gehaltenen „Judenverzeichnrsse an, 1810 w eist es wieder 72 Familien auf, davon 58 Männer, 65 Frauen, 77 Knaben, 74 Mädchen, 9 ledige Kinder, 34 Freunde, 81 Bedienstete. zusammen 389 Seelen mit Ausnahme der Familie des Hofagenten Seeligmann. Ami 0. Juni 1813 wurde das grundlegende Edikt von Bayern durch König Max Joseph bekanntgegeben. Es umfaßt 34 §§, wovon folgende von allgemeinem Interesse: § 4. Diese Polizeibehörde hat die Aufnahmsurkunden nach unseren früheren Edikten und Deklarationen vom 31. Dezember 1806, vom 19. März 1807, vom 28. Juli 1808 zu prüfen, und wenn sie dieselben gültig findet, von dem Juden die Erklärung abzufordern: 1. ob und welchen bestimmten Familiennamen derselbe, wenn er nicht schon einen hätte, annehmen wolle, und 2. ob er den durch die Konstitution des Reichs, Tit. I, § 8 vorgeschriebenen Unterthans-Eid ablegen wolle? 8 13. Die Ansässigmachung über die Zahl an demselben Orte, wo sich bereits Juden befinden, oder die Ansässigmachung in Orten, wo noch keine Juden sind, kann nur von der allerhöchsten Stelle, und wird auch von derselben nur unter den nachstehenden Voraussetzungen bewilligt werden: 1. wegen Errichtung von Fabriken oder großen Handelsunternehmungen; 2. bei Ergreifung eines ordentlichen Handwerks, wenn sie die Ausübung eines Meisterrechts erhalten haben; 3. wenn sie so viel an Grund und Boden zur eigenen Bearbeitung erkaufen, worauf eine Familie vom Feldbau, ohne daneben Handel zu treiben, sich gut ernähren kann. 8 15. Um die Juden von ihren bisherigen ebenso unzureichenden, als gemeinschädlichen Erwerbsarten abzuleiten, und ihnen jede erlaubte, mit ihrem gegenwärtigen Zustande vereinbare Erwerbs- Quelle zu eröffnen, sollen dieselben zu allen bürgerlichen Nahrungszweigen, als Feldbau, Handwerken, Treibung von Fabriken und Manufakturen und des ordentlichen Handels unter den nachfolgenden Bestimmungen zugelassen werden... 8 16 (Abs. 4). Zur Erkaufung von Häusern, auch zur eigenen Bewohnung in der Residenzstadt wird die Genehmigung der allerhöchsten Stelle erfordert. 8 18. Die Betreibung aller Manufakturen, Fabriken, Gewerbe und Handwerke, sie mögen zünftig oder nichtzünftig sei?. (Brauereien, Schenk- und Gastwirtschaften ausgenommen) ist den Juden, insoferne chrer Ansässigmachung nichts im Wege steht, wie dem Christen gestattet. 8 19. Ebenso sollen die Juden zu dem ordentlichen Wechsel. Groß- und Detailhandel mit ordentlicher Buchführung (welche jedoch nur in deutscher Sprache geschehen darf), zugelassen werden, wenn sie das hinreichende Vermögen, die gute Aufführung und die Gewerbebefähigung erlangt haben. 8 23. Den jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche wird vollkommene Gewissens-Freiheit gesichert. Sie genießen alle den Privat- Kirchengesellschaften durch das Edikt vom 24. März 1809 eingeräumten Befugnisse, insoferne sie in der gegenwärtigen Verordnung nicht abgeändert oder näher bestimmt sind. 8 24. Wo die Juden in einem gewissen, mit der Territorial-Einteilung des Reichs übereinstimmenden Bezirke, in einer Zahl von wenigstens 50 Familien vorhanden sind, ist ihnen gestattet, eine eigene kirchliche Gemeinde zu bilden, und an einem Orte, wo eine Polizeibehörde besteht, eine Synagoge, einen Rabbiner und eine eigene Begräbnisstätte zu haben. Nachdem diese Bestimmungen am 17. Juli 1813 im Kgl. bayer. Regierungsblatt veröffentlicht wurden, hieß es natürlich auch für die in München ansässigen jüdischen Familienoberhäupter an die Ausführung der ihnen damit gegebenen Rechte heranzutreten und diese auszubauen. Aber dies war nicht so einfach, denn ein Bericht der Kgl. Polizeidirektion vom 3. November 1814 besagt u. a.: „...Nach dem Tode des Vorstandes Uhlfelder fuhren die Deputierten fort, die Geschäfte zu besorgen und es wurde noch keine kirchliche Gemeinde gebildet, weil allererst die Revision der Matrikel abgewartet werden wollte; aber die Deputierten fanden notwendig die Kosten des Rabbiners, des Schächters auf eine andere Art decken zu machen. Bisher wurde auf die Konsumation des Fleisches eine Abgabe gelegt und hiervon der Kultus unterhalten, allein, da viele, und gerade die reichsten Juden, bei den christlichen Metzgern Fleisch abnahmen, dadurch also den Beiträgen entgingen, sannen die Deputierten auf andere Mittel, brachten eine Klassifikation in Vorschlag, wozu aber einige wenige keine Einwilligung gaben, weil noa) eine volle Bestimmung (der Behörden) fehlt." ... Aus der dem Bericht beigelegten Übersicht über die Judenschaft in München sind die seitherigen Namen, die neugestellten Matrikelnummern und rueuen Namen ersichtlich. 32 Familien behielten d i e bereits geführten Namen bei. während sich 30 andere Namen zulegten. Am 19. Januar 1815 wurden in die Wohnung der Judith Wertheimer Nr. 424 in der 2. Etage am Thal Mariae die Glaubensgenossen mosaischer Religion zusammengerufen. Anwesend waren 39 Männer, denen das Edikt von 1813 und die vorläufige Entscheidung der General-Kreiskommission über die Beitragsleistungen vorgelesen wurde. Die provisorisch aufgestellten Deputierten erklärten die bisherige Korporation für aufgelöst und legten Rechnung ab. über die vorzunehmende Wahl der Substituten und der Unterhaltung des Kultus konnte eine Einigung nicht erzielt werden, weshalb eine nochmalige Zusammenkunft beschlossen wird. Bei einer Versammlung am 26. Februar wurden 2 Substituten (Israel Hirsch-Pappenheimer und Moritz Ascher) gewählt, welche mit dem Rabbiner Samuel Hessel als provisorischer Vorstand gestellt wurden. „Letzterem wurden dabei über seine Pflichten das Handgelübde abgenommen," Zur Deckung der „notwendigen- Kosten zur Miete eines Lokales für eine einzige Schule, Besoldung von Rabbiner und Schächter", wurden zunächst freiwillige Beiträge gezeichnet und zwar von 54 Münchener Gemeindemitgliedern 1680 fl. und von 4 aus der Au^ 48 fl. zusammen 1728 Gulden für 3 Jahre. Gleichzeitig kamen zur Sprache „Der Bau einer eigenen Synagoge, Begräbnisstätte, bio Anstellung eines Lehrers für die Religion und die Abonnierung von 2 Zimmern für jüdische Glaubensgenossen im allgemeinen Krankenhaus. Im gleichen Jahre wird der vom Rabbiner Hessel am 30. März übersetzte, bisher gültige jüdische Traubrief vorgelegt und auch genehmigt. Am 17. April wurde ein neuer Ausschuß gewählt, da der erste der Substituten derzeit mit großen Lieferungen an die k k. österreichische Armee beschäftigt ist, während der zweite eine Reise nach England unternommen har. Es wurden gewählt: der Juwelenhändler Bernard Bernau, der Leinen- und Baumwollenzeughändler Jakob Fränkel, der Negotiant Moritz Mendel. In einem Bericht vom 20. 9. 1815 heißt es u. a.: „.... Daß die geenwärtige Schule in Nr. 116 am Thal Mariae aus einem geräumigen Zimmer besteht, das aber schon an wenigst besuchten Tagen so voll gefüllt ist, daß nur mit Eckel darine zu verweilen ist, bey größeren Festen ist es eine volle Unmöglichkeit, alle jüdischen Glaubensgenossen zu fassen", so daß es vorläufig nicht zu umgehen ist, daß Raphael Kaula, Löw Jsak Wertheimer und Moses Zaduk in ihren Wohnungen Privatschule halten. Es wird deshalb ersucht, eine „eygene" Schule herzustellen, und zwar in dem zum Verkauf kommenden Haus Nr. 1400 an der Löwengrube, worin jetzt die erste Legion der kgl. Gensdarmerie ist. Dies Gesuch wurde am 28. Nov. 1815 abgewiesen mit dem Bemerken: „Daß, wenn die Judenschaft von der ihr durch das Edikt zustehenden Befugnis zur Errichtung einer Synagoge Gebrauch zu machen gedenkt, sie dafür an einem von der kgl. Baukommission und der Polizeidirektion anzuweisenden Platz ein neues Haus zu erbauen hat." ^Die Au, Anfang des 19. Jahrhunderts zur Stadt erhoben, war das Villenviertel der Münchner Patrizier und bekannt wegen der schönen Gärten, wurde erst 1854 München einverleibt.