Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-08-07 · 8 (7.8.1926) · p. Seite 223

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
8 (7.8.1926)
Article
Zur Geschichte der Juden in München
Date
1926-08-07
Page
Seite 223 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2727810-2727823-2727831-2730054--01237-2730111
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 223 Am 19. März 1816 wird berichtet: „.... Die Juden sind nicht geneigt, ihre Synagoge außer der Stadt zu verlegen, — in der Tat wird sich im Innern der Stadt kein unbebauter Platz vorfinden, wenn der Zwinger abgerechnet wird, welcher gegenwärtig das Eigentum des kgl. Geheimen Rats, Baron v. Aretin ist, und nahe am Theater am Jsartor (das jetzige Leihhaus am Jsartor) liegt, dieser eignet sich noch allein und könnte zugleich wegen der notwendig werdenden Abteilung in Bauplätze sehr viel zur Verschönerung dieses Teiles der Stadt beitragen... allein die Juden weichen diesem Vorschlag aus, weil sie glauben im Innersten der Stadt ein Haus erkaufen zu dürfen Es kommt darauf eine sehr ausführliche und höchst interessante Erwiderung des General-Kommissariats des Jsarkreises vom 18. 12. 1816 und ein ausgedehnter Schriftwechsel behandelt diese Angelegenheit. Es kommen für einen Platz noch Vorschläge im Graggenauer Anger, im Hacken-, Kreuz-Viertel und in der St. Anna-, Ludwigs- und Maximilians-Vorstadt. Inzwischen waren in Erledigung einer am 7. Mai 1806 erlassenen Aufforderung der Polizeidirektion an den Magistrat unter Hinweis auf das Regulativ den Juden einen Begräbnisplatz anzuweisen, 10 Jahre vergangen. Im Jahre 1816 konnte der Friedhof an der Thalkirchnerstraße, weit außerhalb der Stadt in Betrieb genommen werden. Bis dahin mußten alle Leichen nach Kriegshaber bei Augsburg überführt werden. Nach dem Protokoll vom 7. November 1818 wurde in der Wohnung des Großhändlers Israel Hirsch-Pappenheimer, erstem Mitgliede der Administration des Kultus, in Nummer 1092 an der Karlstraße, die hierortige Judenschaft in Gegenwart des Polizeikommissärs versammelt, und dieser eröffnet, daß ferner keine Privatbetstuben mehr geduldet werden, daß sie sich vielmehr zu entschließen habe, ob sie von der ihr erteilten Bewilligung der Erbauung einer Synagoge Gebrauch machen wolle. Nachdem sich sämtliche gegenwärtige Familienoberhäupter einstimmig dafür erklärten, wurde ein Ausschuß von 5 Gemeindemitgliedern gewählt (Moritz Mendel, Nathan Salmstein, M. H. Seeligstein, Benedikt Henle, Abraham Will), welcher mit der bereits bestehenden Administration des Kultus, die in 10 Punkten niedergelegten Vorarbeiten innerhalb 6 Wochen zu erledigen hätten. Außer diesen Gewählten unterschrieben das Protokoll die noch anwesenden 24 Familienoberhäupter. Im August 1822 hatte die Judenschaft nach „langem Suchen" den Garten in der Theaterstraße (der heutigen Westenriederstraße) Nr. 492b des Dr. med. Sachs zur Erbauung einer Synagoge gekauft, und sie wurde deshalb im März 1823 aufgefordert, im Frühjahr mit dem Bau zu beginnen und denselben so zu fördern, daß er im Laufe des Jahres vollendet sei. Darauf berichtete die Administration: „Daß sich die verschiedenen Familienväter noch nicht vereinigt haben, daß eine Synagoge an dem erkauften Gartenplatze aufgesührt werden sollte. Da die Gebäude der alten Münze im Graggenauer Viertel geräumt und aufhören werden Stadteygentum zu seyn, glaubt die Mehrheit, sich hierum melden, und die Synagoge dahin verlegen zu dürfen"... Nach einem recht umfangreichen und unerquicklichem Meinungsaustausch an die Behörden, und in welchem die Administrationsmitglieder gegeneinander grobe Vorwürfe erheben, schienen die Verhandlungen auseinander zu gehen. Die Regierung sah sich deshalb veranlaßt, um die Erledigung herbeizuführen, die Gebetstube im Thal Mariae Nr. 424 zu schließen und zu versiegeln. (Die Siegel wurden zwar auf Befehl des Königs vom 6. 6. 1823 wieder abgenommen und die Gebetstube wieder eröffnet.) Es wurde aber angeordnet, das Lokal in jeder Beziehung, besonders auch in sanitärer Hinsicht, auf die fernere Verwendbarkeit zu untersuchen. Dies geschah am 13. 8. 1823. Am 26. 1. 1824, also 10 Jahre nach den ersten Beratungen, hatten sich dahier wohnenden Israeliten unter Anwesenheit eines Vertreters der Regierung wieder zusammengefunden, und es heißt in dem Protokoll: „Nach einigen passenden und eindringenden Worten desselben, über den Ort selbst, wohin die Synagoge erbaut werden sollte, wurden die erhitzten Gemüter der Parteyen ruhiger, so daß sich über die Hälfte der hiesiigen Schutzfamilien für die Erbauung einer Synagoge auf dem bereits früher in Antrag gebrachten und käuflich erworbenen Platz an der Theaterstraße bestimmt aussprachen. Rücksichtlich des Kostenpunktes haben: Jacob v. Hirsch aus Gereuth, I. Hirsch-Pappenheimer, Moritz Maendl, L. S. Lilienthal und M. H. Seeligstein die spezielle Haftung übernommen." Nicht abgeschlossen aber waren damit die Verhandlungen. In umfangreichen und zahlreichen Eingaben an Sr. Majestät den König, die Regierung, den Magistrat usf., schidert die Gegenpartei unter Führung „des Hofjuweliers, Kgl. dänischen Kommerzienrats und Mitvorstand der jüdischen Gemeinde", Eduard Marx, noch einmal alle Nachteile, Untauglichkeit und Mängel des in Frage kommenden Platzes, und den Behörden entsteht dadurch wieder eine nicht unbeträchtliche Arbeit. Es erfolgen nochmals andere Bauplatzvorschläge, so der hinter dem Polizey-Gebäude liegende Gemeindegrund, Nr. 189 am Thal und 201 an der Ledererstraße usw. Aber all diese Eingaben wurden verworfen und fanden ihren „endlich beschleunigten" Abschluß, nachdem der 1. Vorstand der Administration des israelitischen Kultus, Israel Hirsch-Pappenheimer, am 27. Juni 1824 dem Ministerium die Erklärung abgab. „daß er den ganzen Bau der Synagoge auf dem Platze der Theaterstraße, auf seine eigene Gefahr führen und vollenden wolle." Am Montag, dem 26. Juli 1824, fand dort dann die Grundstein, legung der Synagoge, der ersten in München seit fast 550 Jahren, feierlich statt. Es ist die Nummer 7 an der Westenriederstraße, später kaufte die Kultusgemeinde auch noch das Haus Nr. 8 dazu, und nach einiger Zeit auch noch die Anwesen Frauenstraße 19 und 20, durch welche ein Zugangsrecht zur Synagoge bestand. Der Synagogenbau wurde nach den Plänen des kgl. Bauinspektors von- Metivier durch den Stadtbaumeister Höchl ausgeführt. König Max Joseph spendete vier der 14 kostbaren Säulen (Tegernseer Marmor), welche die Frauen-Emporen trugen. Die Arbeiten schritten rasch voran, so daß das neu erstandene Gotteshaus am 21.April 1826 (am Vorabend des Pesachfestes 5586), in Anwesenheit Sr. Majestät König Ludwig I. und seiner hohen Gemahlin, Königin Therese, durch Rabbiner Hirsch Aub (1825—1871, gest. 1875) festlich eingeweiht werden konnte. Leider war aber damit scheinbar noch nicht die Aussöhnung der verschiedenen Meinungen unter den Gemeindemitgliedern erfolgt, mit neuen Beschwerden wurden die Behörden geplagt, bis zum Jahre 1842, wo die Schenkung von zwei Marmortafeln für die Synagoge durch die Hofjuweliere Gebr. Marx den Entscheid des Königs erforderte. Im Jahre 1824 am 10. Jänner wurde die amtliche Einführung der Geburts-, Trauungs- und Sterberegister angeordnet: dieser Beschluß ging am 18. Juli an den Kultus der jüdischen Glaubensgenossen „mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß die Register mit dem Beginn des gegenwärtigen Jahres nachgetragen werden müssen, und ganz besonders, daß das Geburtsregister auch auf das weibliche Geschlecht ausgedehnt werden müsse." Die Bevölkerungslisten von München weisen aus: Auf 100 Einwohner Einwohner Juden treffen Juden 1801 ungefähr 40 000 263 0,65 1824 „ 62 000 592 0,95 1859 „ 92 000 1206 1,30 1890 „ 350 000 6100 1,74 1895 „ 411000 7100 1,72 1910 „ 600 000 11 000 1,81 Schon von 1805 an, noch mehr aber nach der Veröffentlichung des Ediktes von 1813 und bis hinein in die 60iger Jahre kamen stoßweise Eingaben nicht nur der Zünfte und Innungen, sondern weit mehr von der Vorstandschaft der Münchner Handelsschaft. In den bis zur Buchform angeschwollenen Schilderungen werden hauptsächlich die Bedrohung der Existenz aller christlichen Geschäfte durch die erwachsende „jüdische Konkurrenz" in den dunkelsten Farben entrollt, und Klagen über den ohnedies ruhigen Geschäftsgang ufw., dargelegt. Diese Eingaben waren die Hauptveranlassung, daß im Frühjahr 1819 „die hohe Ständeversammlung" beschloß: „Es soll darauf angetragen werden, daß die Regierung eine genaue Revision aller über die Verhältnisse der Juden vorhandenen Verordnungen vornehme, hierauf ein, ihre Niederlassung, Er. ziehung der Kinder, ihre Ansässigmachung auf ordentliche Er» werbszweige und alle bürgerlichen Verhältnisse derselben umfassendes Gesetz entwerfe, und dieses der nächsten Ständever. sammlung zu ihrem Beirate vorlege." (Schluß folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.