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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-06-08 · 6 (8.6.1926) · p. Seite 163

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
6 (8.6.1926)
Article
Hebräische und jüdische Elemente im Deutschen
Date
1926-06-08
Page
Seite 163 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 163 Einen „Vermittler", wörtlich also einen „Sprecher", nennt man noch heute in vielen Zweigen des Handels, besonders beim Viehhandel und im Immobilienverkehr, einen Schmuser. Der Schabbesschmus dagegen setzt das behagliche Milieu des Ruhetages voraus, das zu nichtssagender, belangloser Unterhalttung einladet. Dann wird auch gern geschäkert, was aber nichts mehr mit seinem Stammwort scheker, „lugen", gemein hat, während der Schicker, d. h. „der Betrunkene" (vom hebräischen schikour), sich gar nicht geändert hat. Wir können diesen Teil unserer Abhandlung nicht schließen, ohne eine Erscheinung zu erwähnen und zu erklären, die, ein ehrwürdiges Requisit aus Großvaters Zeiten, mit unerhörter Beharrlichkeit jeden Wechsel der Zeiten und der Gesittung überftanden hat und täglich aufs Neue und dazu gerade in dem Anzeigenteil der Tagespreffe Auferstehung feiert. Es ist das der Schadchent in seiner Zähigkeit und Unverwüstlichkeit ein Beweis mehr für die konservative Einstellung des Juden gerade in Fragen des Familienlebens. Ehemals war er, der „Heiratsvermittler", in jüdischen Kreisen ein unentbehrliches Faktotum. Wie stets bei Frühehen konnten nämlich zunächst auch bei den Juden die Heiraten nicht ausschließlich auf Grund freier Entschließung der kaum dem Kindesalter entwachsenen jungen Leute erfolgen. Dazu kam die familiäre Gesinnung der Juden, die die Wahl des Ehegatten in jedem Falle nicht nur als Angelegenheit des Heiratskandidaten, sondern der ganzen Familie, besonders der Eltern, die ihre Kinder „verheirateten", erscheinen ließ. Aber auch die Eltern konnten nicht immer, an kleinen Plätzen, wo die Juden wohnten, jedenfalls nur ausnahmsweise, aus ihrem Bekanntenkreise eine Wahl treffen. Nicht zuletzt zwangen gesetzliche Ehenormierungen den Juden oft bei der Wahl des Ehegatten andere als nur in der Person liegende Gründe zu berücksichtigen. Ein anschauliches Bild dieser Zustände gibt uns Christian Wilhelm Dohm in seinem Buche: „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden" (1781): „Nur einer gewissen Anzahl jüdischer Familien ist es meistens erlaubt, sich in einem Lande niederzulassen... Hat ein jüdischer Vater mehrere Söhne, so kann er gewöhnlich die Begünstigung des Daseyns in dem Lande seiner Geburt nur auf einen derselben fortpflanzen, die übrigen muß er... in fremde Gegenden ausschicken, wo sie mit gleichen Hindernissen zu kämpfen haben. Bey seinen Töchtern kommt es darauf an, ob er glücklich genug ist, sie in einer der wenigen Familien seines Ortes einzuführen. Selten kann also ein jüdischer Vater das Glück genießen, unter seinen Kindern und Enkeln zu leben..." In Bayern waren die jüdischen Ehen ebenfalls reglementiert. So bestimmte noch das Iudenedikt von 1813 u. a. im § 12: „Die Zahl der Iudenfamilien an den Orten, wo sie dermal bestehen, darf in der Regel nicht vermehrt werden, sie soll vielmehr nach und nach vermindert werden, wenn sie zu groß ist." Erft 1861 bekam die jüdische Bevölkerung Bayerns das Recht der Freizügigkeit und der unbeschränkten Eheschließung. Das Gesagte kann genügen, um die Institution des jüdischen Heiratsvermittlers, der einen großen Bekanntenkreis in den verschiedensten Gegenden haben mußte, als notwendig erkennen zu lassen. Und wenn es neben den zahlreichen ehrenamtlichen Ehestiftern, die zu dieser ihrer Tätigkeit in jedem einzelnen Falle von den Beteiligten aufgefordert wurden, stets zahlreiche gewerbsmäßige Sch'adchonim gab, so entspricht diese materielle Einstellung ganz der jener Heiratskandidaten aller Zeiten und aller Volksteile, die bei Gründung eines Hausstandes und bei der Wahl des Ehegatten ebenfalls materielle Gesichtspunkte mitsprechen lassen. Sei dem wie eS wolle — keineswegs hat der Schadchen es verdient, aus einem trotz allem ganz normalen Menschen zu einem Neutrum gemacht zu werden. Es heißt also „d e r Schadchen", wobei das ch wie in „machen" oder meinetwegen, um jedes Mißverständnis auszuschließen, wie in Chammer, d. i. „Esel", auözusprechen ist. Das „Schadchen" mit ch wie in oer Verkleinerungösilbe „chen" ist eine das Gehör beleidigende Verballhornierung. Nur in einem — vielleicht dem äußersten — Falle ist „Schadchen" nicht männlich, wenn man nämlich zur Schadchente, der „HeiratSverrnitlerin", geht, die gleich ihrem männlichen Berufsgenossen der ihr schwerlich bekannten ursprünglichen Bedeutung ihres Berufsnamens entsprechend „beruhigend und ausgleichend" wirken soll. Das Ergebnis dieser Tätigkeit ist dann der Schidduch, wiederum mit ch wie in „Schadchen" und wiederum häufig fälschlich Schiddich mit ch wie in „mich" gesprochen, was also „Heiratsvermittlung, Heirat" bedeutet. Die Mehrzahl muß mit hebräischer Endung gebildet werden, heißt also Schidduchim. Wir kommen zu den Personennamen. Freilich, wer vom Hebräischen der Bibel ausgeht, wird den hebräischen Charakter vieler deutscher Eigennamen nicht erkennen. Der aufmerksame Leser wird überhaupt bereits bemerkt haben, daß viele der von uns bisher aufgezählten hebräischen Fremdwörter eine wesentlich andere Aussprache aufweisen als das hebräische Original. Dieser Unterschied, der bei Eigennamen besonders auffällig ist — ich erinnere an den bereits erwähnten Methusalem, hebräisch Methuschelach, — kommt daher, daß diese Wörter' nicht direkt aus dem hebräischen Originaltext der Hl. Schrift, sondern aus deren alerandrinisch-griechischer Übersetzung, Septuaginta genannt oder aus der Vulgata, der lateinischen Bibelübersetzung, entnommen wurden. Weiter zurück als bis zur Septuaginta ging man bei der Lektüre und der Zitierung des Alten Testaments weder in der griechisch-bnzantinischen noch in der mittelalterlichen abendländischen Welt. Dies hatte man umso weniger nötig, als die Rabbinen selbst der Septuaginta fast die Autorität des Originals verliehen und ihren öffentlichen synagogalen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freigaben. Die auf diese Weise ins Deutsche eingedrungenen männlichen und weiblichen Personennamen wurden dann wieder durch Änderung der Betonung, durch Koseformen usw. verändert. Aus Elisabeth wird z. B. Elsbeth, Lisbeth. Der erste Bestandteil des Wortes ist zu erkennen in Elise, Liese, Lieschen, Lisette, der zweite Teil in Betty und Bettina. Aus Johannes (hebräisch Jochanan) wurde Hans. An das hebräische Stammwort erinnert noch die Schreibweise Hanns. Hänschen ging in die Fremde und in Prahlhans nnd Hanswurst ist seine vornehme Herkunft gar nicht mehr zu erkennen. Das Femininüm von Johann ist Johanna, der dem Jochanan entsprechende, weil stammverwandte weibliche hebräische Name ist Channa, in deutscher Aussprache Hanna. Hebräischen Ursprungs ist also auch das davon abgeleitete finna, Ännchen, ebenso wie Maria das hebräische Mirjam ist. Allgemeine Verbreitung erlangte der Name Jakob in der französischen Form Jacques, und in der englischen Jack, wovon der Jockey abstammt. Seit der Inflation steht „Uncle Sam", eine Abkürzung für Samuel, hoch int Kurs. Vom Propheten Jeremias, der die bekannten Klagelieder über den Fall Jerusalems verfaßte, stammt der Ausdruck Jeremiaden. Aber auch in Deutschland ist oder war der Name des Propheten eingebürgert, wie Jeremias Gotthelj beweist. Biblische Namen treffen wir überhaupt in früherer

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