Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 5 (7.5.1926)
- Article
- Fortsetzung des Verhandlungsberichtes über die Tagung vom 22. Februar 1926
- Date
- 1926-05-07
- Page
- Seite 126 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 der Anzahl". Es würde genügen, wenn jede Partei 5—6 Ersatzleute bestimmt. IR. Dr. Feuchtwanger (München): Vom Münchener Standpunkt aus möchte ich großen Wert daraus legen, die Möglichkeit offen zu lassen, entweder für bestimmte Abgeordnete bestimmte Ersatzleute oder für bestimmte Gruppen bestimmte Ersatzgruppen zu nehmen. Ich bitte die Wahlordnung so abzufassen. IR. Dr. Hommel (Schweinfurt): Es ist von allen Parteien gemeinsam der Antrag eingebracht worden, daß die Zahl der Sitze auf 76 ohne Rücksicht auf die Wahlbeteiligung festgelegt wird. Ich will auf die prinzipielle Frage nicht eingehen, nur auf ein Bedenken aufmerksam machen. Eine Wahl soll vermieden werden. Alles, was diesem Zwecke dient, halte ich für gut und richtig. Gerade aus diesem Grunde erschien es mir aber zweckmäßig, wenn wir den Abs. 3 stehen ließen. Es gibt eine große Anzahl von Leuten, die an dem labilen Wahloerfahren festzuhalten wünschen; solche Leute werden eher geneigt sein, auf einen Wahlkampf zu verzichten, wenn sie sehen, daß sie bei Vornahme der Wahl etwas zu riskieren haben. Bei einer Wahl hat jede Partei einen Verlust zu riskieren, weil die Wahlbeteiligung vom erstenmal nicht mehr erreicht werden Rabb. Dr. Stein (Schweinfurt): Welche Erwägungen waren für die Erhöhung der Abgeordnetenzahl in Oberfanken von 4 auf 5 maßgebend? Dr. Morgenroth (Bamberg): Maßgebend für die Erhöhung der Zahl von 4 auf 5 war der Punkt, den IR. Dr. Hommel in den Vordergrund gestellt hat. Die Zahl 4 läßt für Oberfranken sehr schwierige Verhältnisse zwischen den Parteien entstehen. Die Zahl 5 sichert das Verhältnis zwischen den einzelnen Parteien ohne weiteres. Daher haben die oberfränkischen Parteien, um den Kompromiß schon jetzt festzustellen, diese Zahl gefordert. Rabb. Dr. S t e i n (Schweinfurt): Wenn ein Wahlkreis nur 1200 Stimmen aufbringt, warum sollen dann 5 Abgeordnete entsandt werden? OLGR. Dr. Neumeyer (München): Wenn die drei Parteien glauben, daß hier ein billiger Standpunkt vertreten wird, so wird es bei ihrer Übereinkunft zweckmäßig bleiben. Die Verbandsleitung schließt sich dem an. KR. Joseph (Landau): Die Sache mit den Ersatzleuten dürfte in der Pfalz anders aufzufassen sein, als dies jetzt geschieht. Es ist uns darum zu tun, daß aus den Großgemeinden der Pfalz Abgeordnete gewählt werden. Die Abgeordneten setzen sich in der Pfalz zum Teil zusammen aus den Städten Landau, Neustadt, Pirmasens, Zweibrücken, Kaiserslautern. Wenn wir nun zufällig Ersatzleute benennen, die, wie Neu ausführt, der Reihe nach nachrücken sollen, dann ist es z. B. Kaiserslautern nicht gedient, wenn ein Ersatzmann aus einer anderen Stadt in die Tagung kommt und Kaiserslautern überhaupt nicht mehr vertreten ist. Was Sie wollen, ist also für uns in der Pfalz nicht diskutabel. Dazu kommt noch ein weiterer Gedanke: Der einmal aufgestellte Ersatzmann, der Mitglied der Tagung geworden ist, bleibt in der Regel auch für später Mitglied, dann käme, um bei dem Beispiel zu bleiben, die Stadt Kaiserslautern überhaupt zu keinem Abgeordneten mehr. Ich beantrage also für jeden Abgeordneten einen bestimmten Ersatzmann. Eduard Sonder (Kitzingen): Zur Frage der Abgeordnetenzahl von Oberfranken: Welchen Standpunkt nimmt Koburg ein? Ist es stillschweigend als zu Oberfranken gehörig zu betrachten? Ich rate Ihnen in diesem Fall, Oberfranken den weiteren Sitz zu bewilligen, gerade wegen der dort gegebenen Schwierigkeiten. Um Mißverständnissen wie bei der letzten Periode vorzubeugen, war ich für die persönliche Stellvertretung. Ich bin aber davon abgekommen und glaube, daß die Bedenken, die Herr KR. Joseph hat, nicht ganz maßgebend sein können. Krämer (Rockenhausen): Die Ausführungen des Herrn KR. Joseph sind richtig, aber sie können bei Annahme des Antrags Neu durch die gruppenweise Vertretung verwirklicht werden. In der Pfalz müßten die Gruppen dann eben nach Städten eingeteilt sein. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Dieser Gedankengang Krämer ist gut und kann in der Wahlordnung verwertet werden, ebenso daß Koburg ein Bestandteil von Oberfranken ist. IR. Dr. Hommel (Schweinfurt): In dem Wahlvorschlag sollte bestimmt werden, in welcher Reihenfolge die Ersatzleute vorrücken. Dann kann jeder Wahlkreis für seine Verhältnisse anordnen, was er für zweckmäßig erachtet. Dr. Oestreich (München) beantragt Schluß der Debatte. Geh. IR. Dr. Werner (Bamberg): Die Protokollarerklärung, daß das Präsidium zu Änderungen ermächtigt ist, kann wohl als gegenstandslos betrachtet werden. ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt (München) läßt nunmehr über § 1 abstimmen. Der von Dr. Bamberger, Dr. Oestreich und Stoll eingereichte Antrag wird mit dem Zusatzantrag Hommel, wonach im Wahlvorschlag zu bestimmen ist, in welcher Reihenfolge die Ersatzleute vorrücken, einstimmig angenommen. Es wird anerkannt, daß die näheren Bestimmungen über die Anzahl der zu benennenden Ersatzmänner und die für einen Wahlvorschlag geforderten Unterschriften in die zu erlassende Wahlordnung gehören. Die Wahlordnung soll Bestimmungen darüber enthalten, daß für einen Wahlvorschlag mindestens 50 Unterschriften erforderlich sind und daß nicht die gleiche Anzahl von Ersatzleuten wie von Abgeordneten im Wahlvorschlag enthalten zu sein braucht. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Zu § 7 ist von den Parteien die Anregung an die Verbandsleitung ergangen, in Abs. 1, letzter Satz zu sagen: „in Bayern". Hiergegen besteht keine Erinnerung. Ursprünglich hieß es: „im Wahlkreis", dann „in Bayern", dann „im Deuffchen Reich". Der Paragraph wird mit der von den Parteien beantragten Änderung angenommen. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Die 88 8—11 werden zu einer Erörterung keinen Anlaß geben. Zu 8 12, Abs. 1 soll nunmehr lauten: „Die Tagung wird bei Beginn eines Wahlabschnittes von dem Präsidenten des Rats oder einem seiner Stellvertreter eröffnet." ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt (München) stellt fest, daß der Paragraph mit der eben verlesenen Abänderung angenommen ist. Dr. Oettinger (Regensburg): Ich hätte eine Anregung zu 810: Die Verhandlungen über den Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Gegen eine solche Bestimmung besteht an sich keine Erinnerung. Sie gehört jedoch in die Geschäftsordnung. ObstLGR. Prof. Dr. S i l b e r s ch m i d t (München): Es liegt ein Antrag aller Parteien zu 8 13* vor, nach welchem der von der Tagung zu bestellende Ständige Ausschuß statt aus 10 aus 12 Mitgliedern bestehen soll. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Gegen die Erhöhung der Mitgliederzahl ist nicht allzuviel zu sagen. Die Einberufung von 12 Ausschußmitgliedern kostet eben mehr, als die von 10. IR. Dr. Feuchtwanger (München): Ich würde vorschlagen, zu 8 13, Ziff. 1 statt „nicht aufgeschoben werden kann", zu sagen: „für tunlich erachtet wird". OLGR. Dr. Neumeyer (München): Ein dringendes Bedürfnis hierfür besteht nicht. Der 8 13 wird darauf mit der von den Parteien beantragten Abänderung hinsichtlich der Zahl der Mitglieder des Ständigen Ausschusses angenommen. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Zu dem Ihnen vorliegenden 8 14 möchte ich noch zwei Zusatzanträge stellen. 1. zu t>): Nach den Worten „einfache Stimmenmehrheit" einzusetzen: „aus ihrer Mitte"; der Zusatz ist notwendig wegen der Übereinstimmung mit dem nächsten Absatz. 2. möchte ich bitten, dem vorletzten Absatz einen weiteren Satz hinzuzufügen: „Die von der Tagung gewählten Mitglieder des Rats führen in einem neuen Wahlabschnitt bis zur Neuwahl ihr Amt fort." Es ist möglich und wahrscheinlich, daß der neue Rat früher Zusammentritt als die Tagung, dann wären im Rat die von der Tagung zu wählenden Mitglieder nicht vertreten. Daher soll die Amtsdäuer dieser beiden Mitglieder verlängert werden, bis die Neuwahl durch die nächste Tagung erfolgt. Rabb. Dr. Stein (Schweinfurt): Ich möchte zum drittletzten Absatz vorschlagen: „Bei Ausscheiden oder bei Verhinder u n g". OLGR. Dr. Neumeyer (München): Herr Rabb. Dr. Stein wünscht, daß auch bei vorübergehender Verhinderung der Ersatzmann eintritt. Dies ist eine ganz andere Struktur, es würde die ganze Zusammensetzung der Körperschaften neu gestalten. Ich für meine Person möchte mich der Anregung nicht anschließen. Rabb. Dr. Stein (Schweinfurt): In den Ausschüssen ist es so. Bei längerer Krankheit eines Ratsmitglieds würde sonst eine Lücke im Rat enfftehen und eine Partei nicht zu Wort kommen.