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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-05-07 · 5 (7.5.1926) · p. Seite 125

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
5 (7.5.1926)
Article
Fortsetzung des Verhandlungsberichtes über die Tagung vom 22. Februar 1926
Date
1926-05-07
Page
Seite 125 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 125 sichtigt, nur würden nach der heutigen Erklärung des Herrn Präsidenten Mißverständnisse obwalten können, ob nicht der Verband zur Vertretung der einzelnen Gemeinde schlechthin befugt ist. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Letzteres ist nicht der Fall. Dr. Oettinger (Regensburg) schlägt die Fassung vor: ... vertritt die Belange der Gemeinden nach außen gegenüber Staat und Öffentlichkeit. OLGR. Dr. Neumeyer (München) empfiehlt statt des Wortes „Belange" „Angelegenheiten" zu setzen. Dr. Oettinger (Regensburg): Dies geht wieder zu weit. Es soll keine rechtsgeschäftliche Vertretung der Gemeinde ohne deren Zustimmung geben. ÖLGR. Dr. Neumeyer (München): Ich habe ja selbst keine andere Meinung. Man sollte sich damit begnügen, wenn dies protokollarisch festgelegt wird, und den von Anfang an bestehenden Wortlaut belassen, den wir vor 6 Jahren beschlossen haben! an grundlegenden Bestimmungen sollte keine Änderung vorgenommen werden, wenn sie nicht dringend erforderlich ist. In der Sache selbst besteht gar keine Meinungsverschiedenheit. Ich würde aber Wert darauf legen, daß der Wortlaut in der alten Form bleibt. Auch bei anderen Punkten wollen wir beim geschichtlich Überkommenen bleiben. Dr. Oettinger (Regensburg): Ich bin unter diesen Umständen damit einverstanden, wenn dies als Protokollarerklärung festgelegt wird. Es wird zu Protokoll genommen, daß der Verband die einzelnen Gemeinden ohne ihre Ermächtigung nicht vertreten darf, es sei denn, daß ein Interesse der Allgemeinheit in Frage steht. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Die §§ 3 und 4 werden zu besonderen Bemerkungen keinen Anlaß geben. Bei § 5 möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Tagung in Zukunft für 5 Jahre statt wie bisher für 4 Jahre gewählt werden soll. , Zu § 6 wird wohl eine Aussprache erforderlich sein. Die Bestimmung wird verlassen. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Zu Abs. 4 soll folgende Protokollerklärung niedergelegt werden: „Das Präsidium des Verbandes wird ermächtigt, bei wesentlicher Änderung der Bevölkerungsziffer die Zahl der den einzelnen Wahlkreisen'zugeteilten Abgeordnetensitze neu festzusetzen." ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt (München): Es ist ein Antrag zu 8 6 eingelaufen. Die Bestimmung des Abs. 3: „auf je 300 Stimmen entfällt ein Abgeordneter und ein Ersatzmann. Die Reststimmen werden einer Landesliste zugeteilt", fällt weg. Dafür soll gesagt werden: „Die Tagung besteht aus 76 Abgeordneten, eingeteilt in die Wahlkreise: Oberbayern mit 15 Abgeordneten Niederbayern und die Oberpfalz „ 3 „ Oberfranken „ 5 „ Mittelfranken „ 21 „ Unterfranken „ 16 „ Schwaben „ 5 „ Pfalz „ 11 Wird in einem Wahlkreis nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so gelten diese Kandidaten als gewählt. Der Wahlvorschlag muß die gleiche Anzahl Ersatzleute enthalten. Jeder Wahlvorschlag muß mit 50 Unterschriften der im Wahlkreis Wahlberechtigten versehen sein. Dr. I. Bamberger, Dr. Oestreich, Stoll." Neu (Nürnberg): Wir haben zu 8 6 einen Antrag mit verschiedenen Änderungen einreichen lassen. Es soll vor allem dabei bleiben, daß die Wahlen unmittelbar, geheim und Verhältniswahlen sind. Der Abs. 3 soll wegsallen. Was vor 5 Jahren gut war, das würde mit der Zeit ein Schaden. Wir wollen keinen Kampf haben und nur, wenn es sein muß, wirklich wählen. Wenn nur in einzelnen Wahlkreisen wirklich gewählt wird, dann muß die Landesliste wegfallen. Ursprünglich war gedacht, hauptsächlich aus finanziellen Gründen, die Zahl der Mandate zu vermindern. Ich hatte diese Meinung schon vor 5 Jahren in Nürnberg geäußert. Allein wir haben den Wünschen der anderen Parteien Rechnung getragen und es bei der Zahl der Sitze belassen. Wir nehmen heute das Mittel aus der Wahlbeteiligung 1921 und der Seelenzahl 1925 und kommen so aus 76 Abgeordnete. Auch nach dem eben eingereichten Abänderungsantrag soll der Wahlvorschlag die gleiche Anzahl Ersatzleute wie Delegierte ausweisen. Das ist ein zu großer Zwang. Wir haben in Mittelfranken 21 Abgeordnete parteimäßig eingeteilt. Ich meine, es müßte kein Zwang bestehen, die Zahl der Ersatzleute ebenso groß zu nehmen. Dies ist bei der Reichstagswahl auch nicht gefordert. Wenn weniger Ersatzleute genannt werden, soll der Wahlvorschlag nicht ungültig sein, es ist auch wahltaktisch schwer, Ersatzleute z. B. für die letzten Stellen zu gewinnen. Es ist weiter gefordert, daß jeder Wahlvorschlag mindestens 50 Unterschriften von im Wahlkreis Wahlberechttgten tragen muß. Ich möchte bitten, daß hieran unbedingt festgehalten wird, damit nicht im letzten Moment eine Zwerggruppe die ganzen Wahlabmachungen umstoßen und einen Wahlkampf herbeiführen kann. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Zu den sehr dankenswerten Vorschlägen Neu möchte ich folgendes ausführen: Ich verhehle nicht, daß der Entwurf der Verbandsleitung zu 86 ursprünglich, als er dem Verfasfungsausschuß vorgelegt wurde, eine erhebliche Verringerung der Abgeordnetensitze vorgesehen hat. Es war mir interessant, daß die Herren dem Entwurf gegenüber einmütig erklärt haben, wir nehmen lieber die größeren Kosten aus uns und legen Wert darauf, daß der Gedanke des Verbandes in die weitesten Kreise dringt. Da dies der einmütige Standpunkt der Parteien gewesen ist, ist die Verbandsleitung darauf eingegangen und hat es bei der bisherigen Zahl der Abgeordneten belassen. Die Herren gehen nunmehr vom beweglichen zum festen Wahlsystem über. Von der Verbandsleitung besteht dagegen keine Erinnerung. Im Gegenteil, wir selbst haben schon früher diesen Vorschlag gemacht, damals haben die Herren von der konservativen Partei gewünscht, das alte System zu belassen. Nachdem nun von der anderen Seite entgegenkommenderweise der stärkeren Wahlbeteiligung in Unterfranken Rechnung getragen worden ist, besteht kein Bedenken mehr, das feste Wahlsystem zu wählen. Die sämtlichen Parteien haben ja den Antrag unterschrieben. Was die Zahl von 50 Unterschriften betrifft, so ist es selbstverständlich Sache der Tagung, ihre Willensäußerung festzulegen. Der Rat wird eine Erinnerung hiergegen nicht erheben. Diese Frage gehört aber nicht in die Verfassung, sondern in die Wahlordnung. Diese wird dem Rat und der Tagung bzw. dem Ständigen Ausschuß noch zugehen. Wenn sie heute noch nicht vorgelegt wird, so hat dies seinen Grund darin, daß eine neue reichsrechtliche Vorlage in Ausarbeitung begriffen ist, die uns Anregungen geben kann. Bei den 50 Unterschriften soll es bleiben. Wir kommen zu den Ersatzleuten. Es ist so gemeint und sollte einem von vielen Seiten geäußerten Wunsch enffprechen, daß für jeden Abgeordneten ein bestimmter Ersatzmann gewählt wird. (Widerspruch.) Dies ist von vielen Seiten gewünscht worden. Man könnte die Ersatzleute aber auch nach Gruppen nachrücken lassen. Die klarste Regelung wäre aber die, daß für jeden Abgeordneten ein bestimmter Ersatzmann gewählt wird. Wir kommen zum letzten Punkt. Ich möchte die Meinung der Tagung darüber erholen Nach Beschluß des Rats ist als Wahltag der 9. Mai 1926 in Aussicht genommen. Wir können bis dahin die Vorarbeiten zu Ende führen. Ein späterer Termin als der 16., ein früherer als der 2. Mai wäre nicht erwünscht. Neu (Nürnberg): Die Frage der Ersatzleute ist eine prinzipielle. Was Herr OLGR. von Ersatzleuten gesagt hat, kann sich u. E. wohl nur auf den Rat beziehen. Im Rat werden wir es hinsichtlich der 7 rechtsrheinischen Abgeordneten so halten. Anders aber ist es bei der Tagung. Hier werden wir, wenn wir eine Kompromißliste haben, z. B. mit 21 Abgeordneten, besttmmen müssen, daß für die Abgeordneten 1—11 die Ersatzleute 22—33, für die Abgeordneten 12—21 die Ersatzleute 34—12 einzutreten haben, damit wir jeweils die tüchtigsten Männer an die Spitze bringen können und es nicht dem Zufall überlassen müssen, wer gerade infolge des Todes eines Abgeordneten nachrückt. Wir bitten daher die Regelung in dieser Weise zu treffen. OLGR. Dr. Neumeyer München): Die gleiche Zahl von Ersatzmännern war nur gedacht für den Fall, daß für jeden einzelnen Abgeordneten ein bestimmter Ersatzmann aufgestellt wird. Im anderen Fall braucht diese Forderung nicht aufrechterhalten zu wer- ObstLGR. Prof. Dr. Silberschmidt (München) verliest nochmals den Antrag Dr. Bamberger, Dr. Oestreich, Stoll und schlägt vor, anstatt „der Wahlvorschlag muß auch die gleiche Anzahl Ersatzleute enthalten..." zu sagen: „es soll die enffprechende Anzahl Ersatzleute enthalten". Dr. Sinauer (Nürnberg): Das Wort „entsprechend" ist nicht das, was Herr Neu gemeint hat. „Entprechend" kann soviel bedeuten wie „ebensoviel". Wir sollten sagen „Ersatzleute in genügen-

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