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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-05-07 · 5 (7.5.1926) · p. Seite 116

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
5 (7.5.1926)
Article
Das Memorbuch
Date
1926-05-07
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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116 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 Originale bezeichnen wollen, etwa 1350. Sie gingen von Gemeinde zu Gemeinde und wurden hier abgeschrieben; vermutlich wurden damals schon hier und da zwei oder mehrere Giften zu einer einzigen zusammengeschweißt oder durch regionale Ergänzungen bereichert. Immerhin aber kann man einige Urlisten, insbesondere die von Mainz und Metz als klassische bezeichnen, die immer wieder bis in unsere Zeit hinein durch alle Zusammenstellungen durchschimmern. Man hat oft zum Beweis für den konservativ gerichteten Sinn des Judentums auf die Erhaltung der mittelaltrigen deutschen Sprachftämme in der oftjüdischen Iargonsprache hingewiesen. In den Mbb. zeigt sich Ähnliches. Die Ortsnamen begegnen uns immer wieder in der mittelaltrigen Form um 1300, auch in den jüngsten; man scheute jede Abände- : -YT* Iftl »ly -1/-:>,31/1-12; -.an** -irjl •>/•»•» i» •****£ »r;>y«3 -Qi w p.; «AoW, -,v *. i^iik »fi m ~——» Bild 2. Titelblall des MemorbucheS Sulzbürg, angelegi vom Ortsrabbiner EsraIeh.Iakob 1720 rung. So erscheint Luxemburg stets noch als Lützelburg, Köln als Colonia, Mainz als Magenza oder Mänz, Aschaffenburg als Aschenburg, Magdeburg als Meidenburg usw. Bei der Umschrift ins Hebräische verloren die Namen viel an Deutlichkeit. Die geographischen Kenntnisse von fernen Orten waren besonders an den kleinen Orten im 17. und 18. Jahrhundert nicht besonders groß. Es entstanden dadurch oft ganz groteske Bezeichnungen von Orten, die wieder in neue Mbb. mit neuen gut gemeinten „Verbesserungen" übergingen. Thüringen erscheint z. B. meist unter den Städten. Bei Städten wie Zürich, Paderborn stand man vor Rätseln; man „verbesserte" sie und machte oft bekanntere Städte aus ihnen; aus Osnabrück, das fast allen unbekannt war, entstand Osnaburg und in einem Fall sogar Isenburg; dieser Ort war dem Schreiber als Nachbarort eben geläufig. Die Verzeichnisse wurden als liturgische Gebetftücke wie andere Teile eines Gebetbuches ausgenommen. Eine unmittelbare geschichtliche Vorstellung von dem Anlaß zur Aufnahme der Orte hatte man nicht mehr. Die Kunde vom schwarzen Tod war im 18. Jahrhundert verklungen. Diese Märtyrerverzeichnisse der Mbb. sind daher geschichtlich wertlos. Nur ganz gelegentlich treffen wir auf ein solches, das offenbar auf eine alte Originallifte, die nicht mit den bekannten identisch ist, zurückgeht. Hierher gehört z. B. das schon erwähnte von Hagenbach. In einzelnen Mbb. (z. B. Fürth, Schwabach, Sulzbürg) schließt sich von 1648 ab ein neuer Kreis von Märtyrerorten an. Damals begann der entsetzliche Kosakenaufftand im polnischen Gebiet, der mehr als 100 jüdische Gemeinden betraf und in seilten Wirkungen an die eingangs geschilderten deutschen Verhängnisse erinnert. Diese Verzeichnisse wurden hier unmittelbar unter dem frischen Eindruck ausgenommen und sind authentisch. Hatten die Memorliften der alten Zeit ganz ausführliche Verzeichnisse der Märtyrer in den einzelnen Verfolgungen gebracht, so wurde mit dieser Gepflogenheit in den Memorb ü ch e r n völlig gebrochen. Es genügte die Aufzählung der Orte. Nur ganz vereinzelte Personen, deren Märtyrertod durch seine Umstände seinerzeit besonderes Aufsehen erregte, erscheinen herkömmlicher Weise bei dem betreffenden Ort; so z. B. pflegt bei Nordhausen Rabbi Jakob erwähnt zu werden, der dort 1349 „in einen Tallis gehüllt auf dem Friedhof verbrannt wurde". Ohne Zweifel aber waren vor Einführung der Mbb. in alter Zeit in vielen Gemeinden eigene individuelle Personenlisten vorhanden, so z. B. in fränkischen aus der Rindfleisch-Verfolgung 1298. Im Hagenbacher Mb. finden wir namentlich die Opfer aus Bamberg, Würzburg, Forchheim, Nürnberg, Höchftadt, Niesten, Kitzingen, Weißenburg, Eggolsheim, Hollfeld, Ebermannftadt, (Burg-)Kundstadt, Pforzheim, Arnstadt. Sie stimmen, soweit sie gebracht sind, im wesentlichen mit den von Salfeld gebrachten Verzeichnissen des Mainzer Mb. überein. Nur zwei geschlossene Märtyrerkreise, die an schreckliche Metzeleien erinnern, erscheinen mit Namensnennung in mehreren Mbb.: die Opfer einer Mecklenburger und einer Brandenburger (1510) Verfolgung. Ferner ausnahmsweise einzelne Namen aus jüngerer Zeit, deren schrecklicher Märtyrertod noch in frischer Erinnerung war, in wenigen Mbb. — Gleichsam zur Entschuldigung für den Fall, daß Namen vergessen sein sollten, erfolgte regelmäßig am Schluß des Märtyrologiums ein Ehreneintrag für alle Märtyrerländer und -orte, deren Bewohner „geschlachtet, verbrannt, erwürgt, gehenkt, lebendig begraben, geschleift, gerädert, ertränkt, an Pferdeschweife gebunden wurden oder irgendeines anderen gewaltsamen Todeö sterben mußten", oder so ähnlich. Es sei hier hervorgehoben, daß nirgends in einem Mb. besonders auf eine Judenverfolgung im eigenen Ort hingewiesen wird. Jedes Martyrologium war ein liturgisches Gebetftück, das ebensogut in einem anderen M. stehen könnte. Die weitverbreitete Ansicht, daß der Besitz eines Mb. allein den Ort zu einem Märtyrerorte stempeln solle, ist somit falsch. Wenn hier und da späterhin noch auf Grund damaliger ungerechter Anschuldigungen jemand für seine Religion sterben mußte und damit den Titel kodausch (Märtyrer) sich erwarb, so erscheint sein Name im Mb. im Nekrologteil. Die Form der Einträge ist uralt. Da sie stets mit dem Worte jiskor (es gedenke) beginnen, so nennt man einen solchen Eintrag auch einfach einen „IiSkor". Die Fassung lautet im allgemeinen: „Es gedenke Gott der Seelen der Erschlagenen und Verbrannten der Gemeinde ...., weil diese Personen ihr Leben für die Heiligung des göttlichen Namens hingegeben. Zum Lohn hierfür fei ihre Seele gebunden im Bunde des Lebens an die übrigen frommen Männer und Frauen im gau eben. Amen." — Der 2. Teil der Mbb., das Nekrologium, gedenkt verstorbener verdienter Personen; er umfaßt also ehrende Nachrufe. Auch er schließt sich unmittelbar an das Urmemorbuch der Mainzer an. Er beginnt regelmäßig mit Einträgen derselben berühmten Personen, die durchwegs in Mainz oder in Nachbarorten gewirkt, und geht nicht über die Zeit von 1250 zurück. Als Beispiele führen wir hier an R. Gerson „das Licht der Diaspora", Raschi, den berühmten Verfasser vieler Festgebete Simon der Große, später Maharil. Für Einzelheiten, für die hier nicht der Ort, sei auf

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