Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 4 (2.4.1926)
- Article
- Die Tagung des Verbandes
- Date
- 1926-04-02
- Page
- Seite 94 (sequence 2)
- Language
- German
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94 Bayerische Israelitische Gerneindezeilung Nr. 4 und unter Abwägung aller Verhältnisse festgesetzt worden. Man solle daher nur bei Vorliegen neuer und gewichtiger Gründe an eine Erhöhung der ausgesetzten Posten herantreten. Die Waisenanstalt in Würzburg habe schon eine Erhöhung dadurch erfahren, daß man den für das Vorjahr nur infolge außergewöhnlicher Umstände möglichen Nachtrag auch in diesem Jahre in Vorschlag bringe. Das Israelitische Landesheim in Würzburg verlange einen viel zu hohen Verpflegungssatz, wenn es M. 6.— pro Tag und Person rechne. Er erwarte mit Bestimmtheit, daß die Verwaltung der Kranken- und Pfründnerhausstiftung in Würzburg hier eine Minderung eintreten läßt. Die Ferienkolonien der Großgemeinden müßten von diesen selbst erhalten werden. Er lehne jedenfalls für Nürnberg einen Zuschuß ab und wisse, daß für Krumbach der Antrag nur gestellt worden sei, weil er auch für Fürth eingelaufen wäre. Er fährt dann fort: Unter Ziffer 2 ist ein neuer Posten eröffnet worden. Man hat M. .5 000.— für offene Fürsorge des Verbandes eingesetzt. Es ist selbstverständlich, daß die offene Fürsorge Aufgabe der einzelnen Gemeinden ist und daß diese nach wie vor die Aufgabe zu erfüllen haben, für ihre Armen, Kranken und Bedürftigen einzutreten. Immerhin kann es, wie sich in der Praxis erwiesen hat, Ausnahmefälle geben, in denen eine Gemeinde als Fürsorgestelle nicht gegeben ist, dies insbesondere dann, wenn nur ganz wenige jüdische Familien am Ort leben, oder in denen die erforderliche Beihilfe die Leistungsfähigkeit einer Kleingemeinde übersteigt. Für solche Fälle ist eine ergänzende Hilfe des Verbandes in Aussicht genommen. Der ausgesetzte Betrag von M. 5 000.— für das ganze Land zwingt dazu, daß der Verband nur in den äußersten Notfällen hier einspringen kann. Einen neuen Posten bedeutet auch Ziffer 3: 9000 M. für Wanderfürsorge. Bereits im letzten Jahre sind je 2000 M. an die 3 Provinzialkassen München, Fürth und Würzburg gegeben worden; neu erscheinen jetzt die Zuwendungen an die 3 Grenzstellen Passau, Weiden und Hof mit je 1000 M. Diese Zuwendungen des Verbandes haben ihre äußere Ursache in der neu geschaffenen Zentralorganisation der Wanderfürsorge in Deutschland. Es ist in Berlin eine Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge geschaffen worden, die Provinzialkassen im ganzen Reich eingerichtet hat und die Errichtung von Grenzstellen fordert. Durch ein neues Meldewesen sollen alle Elemente, die nur zum Zwecke des Bettels von Ort zu Ort reisen, allmählich von den Unterstützungen ausgeschlossen und die Durchwandererfürsorge auf jene Personen abgestellt werden, die aus. ernsthaften Gründen zu reisen gezwungen find. Diese sollen nicht mehr von Ort zu Ort geschafft, sondern durch Beschaffung von Fahrkarten und größere Unterstützungen von Provinzialkasse zu Provinzialkasse geleitet werden. Die Kontrolle der Wanderer soll schon an der Grenze einsetzen. So erst werden in Zukunft die einzelnen Gemeinden entlastet und die gesamte Wanderfürsorge den provinzialen Zentralstellen zufallen. Die erforderlichen Mittel müssen aber wie bisher im wesentlichen von den Gemeinden aufgebracht werden, die einen ihrer bisherigen Leistung entprechenden Beitrag an die Provinzialkassen abzuführen haben. Die Leistungen des Verbandes sollen nur Zuschüsse darstellen, um eine reibungslose Abwicklung des gesamten Durchwandererfürsorgewesens zu ermöglichen. Für Bayern stellt dies die ersten Versuche dar, die im übrigen Reich schon gute Erfolge gezeitigt haben. Wenn auch heute die einzelnen Gemeinden noch vielfach von Durchwanderern heimgesucht werden, so wird sich die wohltätige Wirkung der Organisation doch bald zeigen. Ich brauche nicht erst zu betonen, daß diese Sache der Unterstützung wert ist, sie liegt ebenso im Interesse der Geber wie der Nehmer. Mein Standpunkt ist, daß nicht unter allen Umständen Almosen gegeben werden müssen. Manche würden den Weg zur Arbeit wieder gefunden haben, wenn sie weniger Unterstützungen bekommen hätten. Die neue Organisation läßt sich nur dann durchführen, wenn in allen bayerischen Gemeinden die einzelnen Mitglieder sich bereitfinden, regelmäßig, wenn auch kleine, Jahresbeiträge zu bezahlen, hingegen es unterlassen würden, an Durchwanderer direkt zu geben. Ebenso sollen auch die größeren und kleineren. Gemeinden in ihren Etat einen entsprechenden Betrag einsetzen. Was dann etwa noch fehlt, müßte der Verband tragen. Er darf aber nicht als die Stelle betrachtet werden, die immer bewilligt und auf die man die ganze Last der Wanderarmenfürsorge abwälzen kann. Ich bitte deshalb in dem angegebenen Sinne auf die Gemeinden einzuwirksn und die im Sozialetat eingesetzten Beträge zu bewilligen, um die Arbeit der Provinzialkassen und der Grenzstellen in die Wege zu Zu Ziffer 4 des Sozialetats ist von der Verbandsleitung beantragt: a) für die Lehrerbildungsanstalt Würzburg für Stipendien b) für die Präparandenschule Höchberg für Stipendien Es ist zwar beantragt, die Stipendien auch für Höchberg auf 3000.— M. zu erhöhen. Ich bitte jedoch dringend, es auch hier bei dem Antrag der Verbandsleitung zu belassen. e)für die israelitische Realschule in Fürth ck) für die Haushaltungsschule Wolfratshausen e) für den Verein für Statistik der Juden f) für die Gesellschaft für jüdische Kunstaltertümer g) für die Fortbildungskurse für Lehrer und soziale Fortbildungskurse Ir) für Vorträge und Lehrkurse M. 12000.— M. 3000.— M. 8000.— M. 2000.— M. 7000.— M. 5000.— M. 200.— M. 100.— M. 2000.— M. 500.— Summe: M. 39800.— Vom Bewilligungsausschuß ist hinsichtlich der Realschule die Erwartung ausgesprochen worden, daß auch die Gemeinde Fürth einen entsprechenden Zuschuß leistet. Zu Ziffer IVIr) bittet Dr. I. Bamberger (Nürnberg) M. 1500.— einzusetzen, um die Ausbildung junger Menschen im Handwerk und in der Landwirtschaft zu ermöglichen. P f e u s f e r (W ü r z b u r g) beantragt die Stipendien für Höchberg auf M. 3000.— zu erhöhen. Rosenzweig (Nürnberg) bittet von Anträgen aus weitere Erhöhungen Abstand zu nehmen, die Verbandsleitung sei sehr weitherzig gewesen und habe Abstreichungen nur auf seine dringlichen Vorstellungen vorgenommen. Er verliest dann weiter die im Rahmen des Etatpostens Reichsoerband vorgeschlagenen Zuschüsse, je M. 1000.— für die 3 Rabbinerseminare, je M. 500.— an die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums und an die Akademie für die Wissenschaft des Judentums und M. 1000.— für die Ausstellung der Gesundheitspflege in Düsseldorf „Gesolei". Er fährt fort: Die übrigen Ausgabeposten geben zu besonderen Begründungen oder Erläuterungen keinen Anlaß. Ich möchte mit der Bitte schließen, die Vorschläge der Verbandsleitung, die auf das nach den Finanzverhältnissen des Verbandes notwendige Maß zurückgeführt find, so wie sie gestellt wurden, anzunehmen. Um die vorgeschlagenen Ausgaben machen zu können ist es notwendig einen erheblichen Teil des Überschusses aus dem Vorjahr heranzuziehen, während es im Interesse einer gesunden Finanzwirtschast gewesen wäre, allmählich einen Fundus zu schaffen, der dem Verbände ein stärkeres finanzielles Rückgrat gewährleistet. Das kommende Jahr droht wirtschaftlich so ungünstig zu werden, daß ein stärkerer Rückhalt nottun wird. Es kann daher bei allem Wohlwollen für alle sozialen und kulturellen Bestrebungen die notwendige Sparsamkeit nicht außer Acht gelassen werden. Verbandssyndikus RA. Flaschner weist darauf hin, daß im Sozialetat ein Posten für die Zentrnlwohlsahrtsstelle nicht eingesetzt ist und erklärt hierzu: Es ist dies bewußt geschehen, weil die Zentralwohlfahrtsstelle Wert daraus legt in unmittelbarem Konnex mit den einzelnen Gemeinden zu bleiben und deshalb wünscht auch die Beiträge von den Gemeinden direkt zu erhalten. Es ist von der Zentralwohlfahrtsstelle der gesamte Betrag der Stelle auf die verschiedenen Landesverbände nach Maßgabe ihres Anteils an der jüdischen Gesamtbevölkerung verteilt worden; der auf Bayern treffende Teil ist unter Mitwirkung des Verbandes nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit auf die Groß- und Mittelgemeinden ausgeschieden worden. Der hiernach auf die einzelnen Gemeinden treffende Beitrag ist von den Gemeinden angefordert und im wesentlichen auch bezahlt worden. Leider sind in der einen oder anderen Gemeinde Abstriche gemacht worden. Ich möchte bitten dies nicht zu tun. Der Verteilungsmaßstab ist gerecht und übersteigt keineswegs die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden. Auch im laufenden Jahre bitte ich es in der gleichen Weise zu halten, indem die Gemeinden jetzt schon die im Vorjahr auf sie entfallenen Beträge in ihren Etat einsetzen. Nur sofern die hierdurch den Gemeinden erwachsenden Ausgaben größer werden als bisher und als nicht mehr voll tragbar erachtet werden müßten, kann der Verband einen Zuschuß zu diesen Beiträgen gewähren. Über die Notwendigkeit der Zentralwohlfahrtsstelle und ihre segensreiche Wirksamkeit