Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 3 (17.3.1926)
- Article
- Protokoll
- Date
- 1926-03-17
- Page
- Seite 60 (sequence 4)
- Language
- German
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60 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 3 durch einen Appell von weither vernehmbarer Stelle aus eingepragt werden muß. Und hier gilt es ganz besonders, aus Sinn und Bedeutung, auf Stellung und Gewicht des 5. Gebotes des Deknloges etwas gründlicher einzugehen. Wir wissen alle, daß im 5. Gebot, dem Gebot der Elternverehrung, für die Erfüllung des Gebotes ein ganz besonderer Segen in Aussicht gestellt ist: „Damit sich Deine Tage verlängern und es Dir gut ergehe auf dem Erdboden, den Gott, Dein Gott, Dir gibt!" Diese Verheißung ist vielfach angezweiselt worden, weil die Erfahrung in vielen Beispielen lehrt, daß Kinder eines braven und wackeren Verhaltens gegenüber ihren Eltern kein hohes Alter erreicht haben. Sie wissen es auch, daß gerade darum die talmudische Exegese diese Verheißung auf das jenseits bezogen hat. Im Jenseits soll das brave Kind einen Lohn der Ewigkeit genießen. Diese talmudische Erklärung besteht zu Recht. Wir glauben indessen, daß man eines nicht übersehen darf, es gilt zu fragen, wer denn das angesprochene Subjekt im ö. Gebot tatsächlich ist. Das angesprochene Subjekt ist die Kollektiv-Persönlichkeit der ganzen jüdischen Volksgemeinschaft. Ihr wird für die treue Befolgung des 5. Gebotes eine lange Dauer auf dem von Gott verliehenen Erdboden verheißen. Und von dieser Verheißung kann man sagen, daß sie auch vernunftgemäß zu begründen ist. Es ist ganz sicher richtig und kann nachgewiesen werden, daß all die Tugenden, die eine Volks¬ oder Staatsgemeinschaft zu ihrem Bestände notwendig hat, in der im Sinne des Gotteswortes geführten Familie ausgebildet werden. Die Familie ist die Stätte der Propädeutik für das Leben des Staates, der Volksgemeinschaft. Wir wollen uns das klar machen. Es gibt drei Grundformen des Verhältnisses des Menschen zum Menschen, das Verhältnis zwischen Gleichen und Gleichen, das Verhältnis des Höheren zum Niederen und das umgekehrte Verhältnis des Niederen zum Höheren. Alle drei Verhältnisse kommen in der FamUie vor. Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist die typische Grundform des Verhältnisses des Höheren zum Niederen. Die aus diesem Verhältnis entspringenden Tugenden sind Hilfsbereitschaft, Opferwilligkeit, Selbstverleugnung, restlose Hingabe. Das Verhältnis der Kinder zu den Eltern ist typisch für das Verhältnis der Niederen zu den Höheren. Aus diesem Verhältnis entwickelt sich Dankbarkeit, Liebe, Verehrung, Pietät, Unterordnung, Gehorsam. Das Verhältnis der Gleichen zu Gleichen ist in doppelter Form in der Familie gegeben, in dem Verhalten der Gatten zueinander und der Geschwister untereinander. Beide Verhältnisse erzeugen die Tugend der Gerechtigkeit, der Achtung gleichmäßiger Ansprüche, den Geist der Rücksichtnahme, den Geist der Kameradschaftlichkeit und Treue, den Geist der hingebungsvollen Freundschaft. Jedes volle Menschenleben durchlebt diese drei Grundverhältnisse in der Familie und für jedes Menschenleben ergeben sich aus diesem dreifachen Verhältnis jene Grundtugenden, die der Staat und die Volksgemeinschaft zu ihrem Bestände notwendig braucht. Hingebung und Liebe, Aufopferung und Unterordnung, Pietät und Traditionssinn, Gerechtigkeit und Wohlwollen, Verständnis für die besondere Art des einzelnen, gegenseitige von Wohlwollen getragene Rücksichtnahme. So ist die Familie die Pflanzstätte der vaterländischen Tugenden und eine Gemeinschaft, deren Glieder im Sinne der Erfüllung des 5. Gebotes gebildet sind, ist in ihrem Bestände gesichert. Für sie besteht die Verheißung zu Recht, daß ihre Tage sich verlängern werden auf dem von Gott verheißenen Erdboden, weil alle ihre Glieder die zu einem ewigen Bestände notwendigen Voraussetzungen erfüllen, im Besitze der einschlägigen Tugenden sind. Heinrich Groß behauptet in seinem schon erwähnten Religionsbuch, daß das 5. Gebot die Brücke bildet von den auf Gott bezüglichen Geboten zu den für die Menschheit geltenden Gesetzen. Wir möchten behaupten, daß es noch eine solche überleitende Brücke gibt; das ist die im Sinne des 5. Gebotes geformte größere Familie der Volksgemeinschaft, die den Segen des 5. Gebotes sich erstrecken läßt auf die noch größere Familie der gesamten Menschheit. Die Heiligkeit des 5. Gebotes und das auf feiner Erfüllung beruhende Glück der Familie und damit weiterhin des Vaterlandes, der Religionsgemeinschaft, der Volksgemeinschaft müßte unter allen Umständen bestimmend sein für unsere Jugend, daß sie das Verantwortlichkeitsgefühl in ihre Seele pflanzt und dafür sorgt, daß das Verderben nicht in die Familie einzieht zur Vernichtung, daß nicht Selbstsucht und Zügellosigkeit niederreißt und zerstört, was Hunderte von Geschlechtern liebevoll und hingebungsvoll aufgerichtet haben. Verantwortlichkeitsgefühl, Pietät und Treue sind die schönsten Blüten am Baume des wahren Idealismus. Eine Gemeinschaft wie der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, der in hohem, anerkennenswertem und bewunderswertem Idealismus sich für das Wohl der gesamten bayerischen Judenheit einsetzt, kann weder bei seinen Mitarbeitern noch bei seinen Gliedern den Idealismus vermissen, der durch die Gottbestellten Herolde dieser vier Sabbate gepredigt wird. Es ist die glückliche Garantie seines Bestandes, wie es der Ruhm seiner bisherigen Tätigkeit ist, daß auch bei ihm jeder Machtgedanke ausgeschaltet ist, daß nach dem bemerkenswerten Wort seines verehrten Vorsitzenden eine Majorisierung in religiösen Dingen es nicht geben kann. Es ist eine Grundvoraussetzung seiner aus den Bestand des Ganzen gerichteten Tätigkeit, daß der Verband eine demokratische Einrichtung darstellt im Sinne des bei allen gegebenen Gemeinsinnes und der hingebungsvollen Pflichterfüllung, die alle Glieder des bayerischen Judentums, jede einzelne Gemeinde und alle chre Glieder in gleicher Weise beseelen muß. Durch seine Fürsorge für die Jugenderziehung, durch Bereitstellung der Mittel für Schule und Lehrer wird der Geist der Seelenreinheit und der wahren, bescheidenen, demütigen Frömmigkeit in das Heiligtum der Seele einziehen. Für das Wohl des Vaterlandes und der religiösen Gemeinschaft in gleicher Weise wird der Verband Glück und Segen begründen durch Einwirkung auf die Jugend in Wort und Beispiel, aus daß sie Gesundheit, Glück und Ehre der Familie hochschätze, auf daß die Familie die gesunde Grundzelle des größeren und größten Organismus bilde und immerdar bleibe. So möge denn der Geist der von Gott bestellten Herolde die Arbeit des Verbandes immerdar und zumal auch in seiner diesmaligen Tagung leiten und zu segenreicher Entfaltung führen, zur Förderung der heiligen Sache unserer Religion und zum Wähle des bayerischen Judentums und weiterhin des gesamten Judentums auf dem großen, weiten Erdenrund! Oberstlandesgerichtsrat, Professor Dr. Silberschmidt (München): Ihr reicher Beifall hat bewiesen, wie tief die weihevollen Worte des Herrn Rabbiner Dr. Stein in Ihre Herzen gedrungen sind. Ich danke ihm für seine Worte. Insbesondere schließen wir uns auch alle ihm an in dem Gedenken an den Mann, der als Seelsorger der hiesigen Gemeinde heute leider nicht in unserer Mitte sein kann. Herr Dr. Grünfeld hat unser gedacht und uns folgendes Telegramm gesandt: „Mein Bedauern, heute nicht in Ihrer Mitte weilen zu können, ist groß, aber ich fühle mich im Geiste mit Ihnen innigst vereint. Grüße aller Teilnehmer der Verbandstagung und wünsche den Beratungen gedeihlichen Verlauf. Dr. Grünfeld. Wir wünschen, daß die Besserung im Befinden unseres verehrten Herrn Rabbiners Dr. Grünfeld weitere Fortschritte machen Oberlandes gerichtsrat Dr. Neumeyer (München): (Wird mit Beifall begrüßt.) Ich danke Ihnen für Ihre Freundlichkeit und nehme Ihre Begrüßung mit ganzem Herzen für den Gedanken des Verbandes an. Meine Damen und Herren! Wenn der Wanderer Augsburg betritt, schaut er des alten Reiches Pracht und Herrlichkeit: die großen Straßen mit den Palästen, die Brunnen, die Bauten des Elias Holl, den gewaltigen Absturz des Rathauses, ein Stadtbild, das an ehrfürchtiger Kraft seinesgleichen in deutschen Landen sucht, staunend steht er vor der Wohnungsanlage der Fuggerei, vor den rätselhaften Gestalten der Bronzetür des Domes, und wiederum schaut er die moderne, blühende Industrie- und Handelsstadt, ein Mittelpunkt des deutschen Wirtschaftslebens. Wenn der Fremdling aber länger in Augsburg verweilt und den Puls seines geistigen Lebens fühlt und in feine Geschichte sich versenkt, dann tritt ihm zumal ein Ereignis entgegen, das vor Jahrhunderten sich zugetragen hat, in seiner eindringlichen, bezwingenden und beglückenden Kraft aber so bodenbeständig geworden ist, daß es die Bewohner dieser Stadt heute noch in einem Feste begehen: es ist die weltgeschichtliche Auseinandersetzung und Befriedung der Bekenntnisse. Und wenn unsere religiöse Gemeinschaft sich morgen nach jahrelanger Probe ihr Grundgesetz gibt und den Ausgleich unter den religiösen Richtungen herbeizuführen im Begriff ist, dann möge