Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 10 (6.11.1925)
- Article
- Sigmund Fränkel
- Date
- 1925-11-06
- Page
- Seite 191 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 10 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 191 er Vorstand, in ihrer religiösen Betätigung und in ihrer finanziellen Sicherheit nach den damals geltenden Bestimmungen der rechtlichen Grundlage entbehre. Er schloß daraus, es sei notwendig hervorzutreten und an! Stelle der unzureichenden Sicherungen bessere zu setzen. Es ist Sigmund Frankel um jene Zeit von vielen Seiten verdacht worden, daß er den Kampf aus der Gemeindeftube hinausgetragen hat zu den Behörden, deren Entscheidung er anrief, vor die große Öffentlichkeit, die er aufrüttelte durch zahlreiche Artikel in der Tagespresse. Es ist ihm dies zuweilen nicht nur im gegnerischen Lager verargt worden. Aber betrachten wir die Dinge heute unparteiisch und mit Ruhe, so müssen wir sagen: Es bedarf die Durchsetzung neuer Ideen stets der Vorbereitung des Bodens. Und den Boden für seine Pläne vorzubereiten, verstand Sigmund Fräükel wie wenig Andere. Es war ein Meister der Rede und ein Meister der Schrift und er wußte diese Mittel anzuwenden und sie seinen Zwecken dienstbar zu machen. Er war nicht allzu ängstlich, dabei unter Umständen auch Wege zu gehen, die nicht üblich waren, und abweichend von dem, was man bis dahin als die Methode der Behandlung jüdischer Dinge kannte. Aber wenn wir jene kampferfüllten Zeiten in unserer Erinnerung wachrufen, so können wir doch denen nicht Recht geben, die damals fürchteten, das jüdische Ansehen könne geschädigt werden, durch das was Sigmund Fränkel vor der großen -Öffentlichkeit sagte. Es wurden um jene Zeit in der Kultusgemeinde München, in deren damaligem Verwaltungsausschuß ernste Kämpfe durchgefochten, Sigmund Fränkel hat sie zum Teil allein geführt. Er hatte wenige die mit ihm gingen, die ihm zur Seite standen; aber einen Kampf hat er — auch wenn er allein stand — nie gescheut. Er verstand eS, das, was er forderte, zu begründen. Er wußte entgegengesetzte Ansichten zu widerlegen, Gegner für sich zu gewinnen. Die Forderungen, die im Jahre 1907, als der Revisionskampf begann, von den Wortführern der Münchener und Nürnberger Orthodoxie erhoben wurden, sie siihrten zu einer eingehenden Nachprüfung der rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der orthodoxen Gottesdienste in den beiden Großgemeinden deS Landes. Und diese Nachprüfung brachte eine völlige Abkehr von der bisher vertretenen Auffaffung mit sich und schuf eine neue — von der Staatsregierung ausdrücklich anerkannte — Rechtsbasis für die orthodoxen Synagogen, die bei voller Wahrung ihrer inneren Selbständigkeit durch die Kultusgemeinde selbst in ihrem Bestand gewährleistet wurden. Damit war der Weg geebnet zu einer Verständigung, die noch vor Ende des Jahres 1907 in den Leiden Großgemeinden zustande kam und die den orthodoxen Vereinigungen neben der Anerkennung ihres rechtlichen Bestands auch einen vertraglichen Anspruch auf die finanzielle Förderung durch die Gemeinde sichere. Das bedeutete einen großen Erfolg für die von Sigmund Fränkel vertretene Sache. Aber — und das war sein Wesen — jeder Erfolg, den er erzielt hatte, war für ihn nur ein Ansporn zu neuen Forderungen, zu neuen Taten. Es gab für ihn kein Ausruhen; das lag seiner Natur nicht, damit hätte er sich selbst verleugnet. Sigmund Fränkel erachtete den Kampf um die Revision deö Iudenedikts, durch den Abschluß der Friedensverträge keineswegs als beendigt. Im Gegenteil, er verkündete sofort, gerade der Wortlaut der unter der Herrschaft des Iudenedikts notgedrungen so geschlossenen Friedensverträge zeige, wie schlecht dies alte Gesetz sei. Lauter noch erschallte daher aus seinem Munde der Ruf nach der Revision des Iudenedikts, nach der Schaffung eines gesicherten Rechtsbodens für die Minderheiten innerhalb der jüdischen Gemeinden des Landes. Und es war fein Werk und die Folge dieses ständigen Rufens, daß der L a n d e S v e r - ein für die bayerischen israelitischen Gemeinden sich für eine Revision des Iudenedikts aussprach und sich ernstlich mit der Frage zu befassen begann, in welcher Weise das Edikt von 1813 geändert werden solle. Die vom Landesverein eingesetzten Kommissionen tagten unter eifrigster Mitwirkung Sigmund Fränkels, der aus diesem Kreise überhaupt nicht weggedacht werden kann. Es war eine Zeit frischfröhlichen Kampfes: Kampf zwischen Orthodoxie und Liberalismus, zwischen Laien und Rabbinern; denn auch diesen gegenüber hat Sigmund Fränkel sich als Kämpfer bewährte..Es handelte sich für ihn um die Sicherung der Rechtsstellung der Gemeinde im allgemeinen, der orthodoren Minderheiten im besonderen. Aber, wie er einmal diese Dinge erfaßt hatte, wuchsen seine Ziele weit darüber hinaus. Er erkannte, daß, wenn ein neues Iudengesetz komme, dieses einen breiten Rahmen bieten müsse, in dem sich die jüdische Gesamtheit des Landes freier und größer entwickeln könne. Was er sich unter einer Revision des Iudenedikts dachte, hat er in zahlreichen Artikeln niedergelegt. Es handelte sich für ihn in erster Linie darum, daß aufgeräumt werde mit dem veralteten längst überlebten Gesetze, das den modernen Bedürfnissen nicht mehr entsprach, daß die Fesseln abgestreift würden, die das Gemeindeleben einengte. Er wollte den Minderheiten den Weg für eine freie Entwicklung bahnen; aber er wollte nicht, daß diese Entwicklung dahin führe, daß die Minderheiten sich trennten von der Gesamtheit und die Einheit der Gemeinden gesprengt werde. Nicht im Widerspruch damit steht, daß eine seiner ersten Forderungen, auf die er immer wieder zurückkam, die Schaffung eines Austrittsgesetzes nach preußischem Muster war. Sigmund Fränkel hat sich häufig auch seinen eigenen Gesinnungsgenossen gegenüber dahin ausgesprochen, daß er ein solches Austrittsgesetz nur verlange, um die Einheit der Gemeinde zu sichern. Neben dem Verhältniswahlrecht sollte das Austrittsgesetz verhindern, daß eine Vergewaltigung der religiösen Minderheiten durch eine Partei im Verwaltungskörper der Gesamtgemeinde eintreten, und damit der Bestand der Einheitsgemeinde gefährdet werden könne. Was Sigmund Fränkel in diesem Kampf für die Revision des Iudenedikts geredet, geschrieben und in Privatbriefen niedergelegt hat, es ist fast die Arbeit eines vollen Menschenlebens. Aber er hat mit seiner Arbeitskraft mehr vermocht als die meisten anderen. Seine Bestrebungen für die Revision des Iudenedikts sind durch die Veränderungen in der allgemeinen politischen und rechtlichen Lage von selbst zur Lösung gekommen. Das Edikt von 1813 ist mit der neuen Verfassung des Reichs und des bayerischen Landes gefallen. Es hat seine Geltung verloren, die Schranken waren beseitigt für die Entwicklung der jüdischen Gemeinden. Das Verfassungswerk der Jahre 1920/21, die im engsten Zusammenhang damit vorgenommene Eingliederung der orthodoxen Synagoge und Religionsschule in den Organismus der Gemeinde, sie bildeten den friedlichen und, wie wir hoffen, dauernden Abschluß einer Entwicklung, die wesentlich gefördert worden ist durch das Wirken Sigmund Fränkels. War Sigmund Fränkel in der allgemeinen, verfassungsrechtlichen und politischen Führung unserer Gemeinde stets' eine der an der Spitze stehenden Persönlichkeiten, so beschränkte sich seine Tätigkeit doch nicht darauf. Er arbeitete im kleinen' auf den verschiedensten Gebieten des Gemeindelebens. Vom ersten Tage