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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-09-10 · 8 (10.9.1925) · p. Seite 156

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
8 (10.9.1925)
Article
Der jüdische Kalender
Date
1925-09-10
Page
Seite 156 (sequence 3)
Language
German
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156 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 lichen Zeitrechnung zur Einführung unseres Kalenders, nach dem die Monatsanfänge stets formlos ohne Zeugenverhör und ohne Verkündigung lediglich auf Grund vorher feftgeftellter Berechnung eintreten. Die Endergebniffe für lange Perioden müssen dieselben sein wie nach der alten Methode. Der wesentliche, überaus beachtenswerte Unterschied besteht nur darin, daß von nun an nicht mehr der Tag, der dem Neumond folgt, sondern der Tag des Neumonds selbst im Prinzip als MonatSanfang, als Rosch Chodesch, bestimmt wird. Das erste Jahr, dessen Monate nach Länge und Zahl lediglich durch Berechnung festgesetzt wurden, mit dem also unser Kalender beginnt, dürfte das Jahr 4119 der Erschaffung der Welt, d. i. das Jahr 559/360 der gewöhnlichen Zeitrechnung gewesen fein. Die astronomischen Kenntnisse der jüdischen Gelehrten haben sich dabei so gut bewährt, daß am jüdischen im Gegensatz zu anderen Kalendern seit diesem seinem Bestehen, also seit über 1500 Jahren, niemals eine Änderung vorgenommen werden mußte und in absehbarer Zeit auch nicht vorgenommen werden muß. Die natürliche Grundlage des Monats bildet nach wie vor die Umlaufzeit des Mondes, die, wie bereits erwähnt, und so verwunderlich es auch erscheint, bereits in alter Zeit bekannr, und auf genau 29 Tage, 12 Stunden, 44Vi8 Minuten oder 44 Minuten, 3*/» Sekunden berechnet war. So lange dauert es also von einem Neumond (Molad) bis zum andern. An Hand unseres gedruckten Kalenders läßt sich diese Zeitspanne übrigens genau überprüfen. Nach der Angabe im Kalender des nun beginnenden Jahres 5686 ist der Molad Thischri Freitag, den 18. September 1925, früh 3 Uhr 532/a Minuten Jerusalemer Ortszeit. Da ein Neumond vom andern, wie gesagt, den Abstand von 4 Wochen, 1 Tag, 12 Stunden, 447is Minuten hat, muß der Neumond Cheschwan auf SamStag, den 17. Oktober 1925, nachmittags 4 Uhr 3713/i8 Minuten fallen, was mit der Angabe im Kalender übereinstimmt. Da nun ein Monat nur ganze Tage zählen kann, so ergibt sich aus dieser Umlaufszeit des Mondes zunächst eine Monatslänge von abwechselnd 29 und 30 Tagen, wobei stets der 30. Tag als erster Tag Rosch Chodesch, der darauffolgende 1. des nächsten Monats als zweiter Tag Rosch Chodesch gefeiert wird, während nach einem 29tägigen Monat, den man im Gegensatz zum vollzähligen 30tägigen mangelhaft nennt, nur ein Tag Rosch Chodesch folgt. Daraus ergibt sich die bekannte fortlaufende Reihe der MonatSanfänge: Wenn Rosch Chodesch Nissan auf Sonntag fällt, so ist R. CH. Ijar am Montag und Dienstag, R. Ch. Siwan am Mittwoch, R. CH. Thammus am Donnerstag und Freitag u. s. f. Bei dieser Festsetzung der Monatslängen werden durch jeden vollzähligen Monat die 12 Stunden ausgeglichen, die im nachfolgenden mangelhaften unberücksichtigt geblieben sind. Nur die 447*8 Minuten sind damit noch nicht untergebracht; um diese Zeitspanne ist durchschnittlich jeder Monat zu kurz. Dieser scheinbar kleine Rest macht in weniger als drei Jahren bereits einen vollen Tag aus, sodaß man ab und zu einen Tag einschalten müßte. Dies geschieht tatsächlich in jedem Schaltjahre, in dem in später zu erörternder Weise ein dreizehnter Monat als Schaltmonat — als solcher ist in unserem konstanten Kalender der erste, nicht der zweite Adar zu betrachten — eingefügt wird, da dieser stets 30 Tage zählt, obwohl der vorausgehende Monat Schewat ebenfalls vollzählig ist. Damit sind jedoch zugunsten der nachgewiesenen Differenz in 19 Jahren, die stets 7 Schaltjahre enthalten, nur 7 halbe Tage gewonnen. Aus diesem Grunde sind nun die beiden Monate Cheschwan und Kislew beweglich gestaltet, derart, daß sie entweder der Regel folgend nacheinander 29 und 30 Tage oder aber beide 30 Tage zählen können, in welchem Falle die berechnete Differenz jedesmal um einen vollen Tag vermindert wird. Schließlich können aber Cheschwan und Kislew beide mangelhaft sein, sodaß, da Tebeth stets mangelhaft ist, alsdann drei Monate mit je 29 Tagen aufeinander folgen, welcher Fall, wie wir später sehen werden, hauptsächlich deswegen vorgesehen ist, weil auö bestimmten Gründen häufig ein und auch zwei Tage nicht nur zu-, sondern auch abgegeben werden müssen. Je nachdem der eine oder der andere dieser drei Fälle eintritt, heißt das am 1. Tischri beginnende Kalenderjahr ein regelmäßiges, überzähliges oder mangelhaftes. Wir sind damit bei der Besprechung der Festsetzung der Jahres länge im konstanten Kalender angelangt. Wie erwähnt, wächst die Differenz zwischen Sonnen- und Mondjahr in weniger als drei Jahren auf einen vollen, also einschaltungsfähigen Monat an. Dies gab Veranlassung, durch Verdoppelung des Adar innerhalb 19 Jahren 7 Schallmonate einzulegen und zwar stets im 3., 6., 8., 11., 14., 17. und 19. Jahre. Unter Berücksichtigung der bereits besprochenen Verschiedenheit der MonatSlänge von Cheschwan und Kislew ergeben sich also 6 Arten von Jahren: Mangelhafte, regelmäßige und überzählige Gemeinjahre zu 353, 354 und 355 Tagen und ebensolche Schaltjahre zu 383, 384 und 385 Tagen. 19 auf diese Weise bestimmte Mondjahre entsprechen fast auf die Stunde der Länge von 19 Sonnenjahren. Man spricht daher von einem 19jährigen Zyklus, nach dessen Ablauf sich Sonnen- und Mondjahr stets auSgleichen. So kommt es, daß jedes jüdische Datum nach je 19 Jahren immer wieder mit demselben Datum des Sonnenjahres zusammenfällt. Wer beispielsweise am 1. Elul dieses Jahres (5685), das war am 21. August 1925, einen Angehörigen verloren hat, wird nach 19 Jahren, also im Jahre 1944, wieder am 21. August, höchstens einen Tag früher oder später, „Iahrzeit haben". Der bevorstehende 1. Tischri des Jahres der Welt 5686 fällt auf den 19. September 1925. Der 1. Tischri 5667 fiel darnach auf den 18.— 20. September 1906, der 1. Tischri 5705 wird auf den 18.— 20. September 1944 fallen. Nach diesem kleinen Rück- und Ausblick müssen wir nochmals auf die Gründe für die Beweglichkeit der beiden Monate Cheschwan und Kislew eingehen. Die astronomischen Grundlagen des Kalenders würden nach dem oben Gesagten lediglich eine Einfügung von 3 bis 4 Schalttagen, also den Ersatz einiger mangelhafter Monate durch ebenso viele vollzählige innerhalb 19 Jahren erfordern, da ja durch den Schaltmonat, der stets 30 Tage zählt, eine siebenmalige halbtägige Einfügung bereits vorgesehen ist. Es sind vielmehr religiöse Gründe für die Beweglichkeit der beiden Monate maßgebend. Wenn nämlich bei regelmäßigem Ablauf des Jahres der nächste Rosch Haschana auf Sonntag, Mittwoch oder Freitag fallen würde, so würde damit Jom Kippur, der 10. Tischri, auf Freitag oder Sonntag und Hoschana Rabba, der 21. Tischri, auf SamStag fallen. Diese drei Fälle sollen vermieden werden, um den Schwierigkeiten zu entgehen, die aus der unmittelbaren Aufeinanderfolge zweier Festtage mit strengster Sabbathheiligung erwachsen und um das Abschlagen der Weidenzweige am Hoschana Rabba, das am Sabbath verboten wäre, nicht unterlassen zu müssen. Um nun aber zu verhüten, daß Rosch Haschana auf einen der genannten drei Tage^fällt, ist es häufig — in 100 Jahren

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